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Karwoche im Ritus vor 1951 - III

Bild: John Sonnen, http://orbiscatholicus.blogspot.de/2008/02/return-classical-rite-at-pantheon_26.htmlDie in diesem Jahr für einige Orte erteilte Sondergenehmigung zur Feier der Heiligen Woche nach den Büchern von vor 1951 ist mit der Auflage verbunden, zwei Regelungen aus den nach diesem Stichjahr vorgenommenen Änderungen des Ritus zu befolgen: Als Fürbitte am Karfreitag ist die 2008 von Papst Benedikt für die überlieferte Liturgie vorgeschriebene Form zu verwenden, und für die seinerzeit bereits am Vormittag des Karsamstags begangenen Gottesdienste ist die im Jahr 1951 als Option eingeführte Neuregelung der Zeiten für die Osternacht obligatorisch. Damit wird unter anderem verhindert, daß vom Samstag auf den Ostersonntag in einer Kirche zwei Osternachtfeiern nach unterschiedlichem Ritus stattfinden. Insoweit bleibt die aktuelle Regelung hinter der 2011 in Universæ Ecclesiæ (Abs. 33) eröffneten Möglichkeit zurück, „eine Wiederholung der Gottesdienste des österlichen Triduums nicht auszuschließen“.

Mit der Bestimmung, die neue Karfreitagsfürbitte von 2008 zu verwenden, erspart Ecclesia Dei den Gemeinden, die von der nun erteilten Genehmigung zur Verwendung des unreformierten Ritus Gebrauch machen, sich in aufreibende Diskussion unter ihren Mitgliedern, mit den Anhängern des neuen Ritus oder mit einer gegen die Kirche gerne den Antisemitismus-Vorwurf erhebenden Öffentlichkeit zu verwickeln. In diesem Zusammenhang ist ein Rückblick auf die Situation des Jahres 2007 sinnvoll, als die Freigabe der Feier der hl. Messe im überlieferten Ritus unmittelbar bevorstand.

Diese Freigabe wurde in zahlreichen nationalen Episkopaten erbittert abgelehnt – in Deutschland, wo man sich als eines der Kernländer der Liturgischen Bewegung und der auf sie zurückgeführten Reformen betrachtet, ganz besonders. Am 4. April veröffentlichte daher der „Gesprächskreis ‚Juden und Christen‘ beim Zentralkommitte der der Deutschen Katholiken“ eine Stellungnahme, die das in den Augen ihrer Verfasser schwerst denkbare Geschütz gegen die befürchtete Regelung in Stellung brachte. Unter Berufung auf den Dreizeiler in Nostra Aetate zur Beschreibung eines angeblich grundlegend neuen Verhältnisses der Kirche zum Judentum (auch damals war schon vom ‚Paradigmenwechsel‘ die Rede) befürchtete der Gesprächskreis „eine nachhaltige Störung des seit dem Zweiten vatikanischen Konzils (sic!) so hoffnungsvoll begonnenen katholisch-jüdischen Dialogs. … Wir hoffen, dass Papst Benedikt XVI. diese Beschädigung der christlich-jüdischen Beziehungen nicht zulassen wird.“

Diese brisante Befürchtung (oder war es nicht eher eine Drohung?) wurde von den deutschen Medien bereitwillig aufgegriffen und bestimmte für einige Tage die öffentliche Diskussion in einem Ausmaß, das kirchlichen Themen sonst nur selten zuteil wird. Papst Benedikt ließ sich durch den davon ausgehenden Druck jedoch nicht beeinflussen. Summorum-Pontificum wurde bekanntlich am 7. Juli 2007 veröffentlicht und trat zum 14. September dieses Jahres in Kraft. Noch bevor 2008 erstmals wieder die Karwochenliturgie nach den Bestimmungen des motu proprio gefeiert wurde, gab der Papst der ins Zwielicht gerückten Fürbitte eine neue Form. Diese erwies sich tatsächlich als geeignet, den von kirchlichen Gremien und kirchenfeindlichen Kräften in trauter Gemeinsamkeit entfachten „Skandal“ zu entschärfen, ohne inhaltliche und nach der überlieferten Lehre unzulässige Zugeständnisse zu machen. Von daher ist ihre Vorgabe für die nun punktuell mögliche Feier der Karfreitagsliturgie nach den Büchern von vor 1951 durchaus sinnvoll und zu begrüßen.

Summorum-pontificum.de hat damals eine Analyse der alten Form von vor 1951, der überaus zweifelhaften Form des Missales von 1970 und dem neugeschaffenen Text von 2008 vorgenommen, die auch heute noch ihre Gültigkeit hat.

Das Bild von John Sonnen zeigt die Aufnahme von einer Karfreitagsliturgie des Jahres 2008 im römischen Pantheon, bei der Diakon und Subdiakon die vor 1951 zu dieser Liturgie übliche „gefaltete Kasel“ (planeta pliccata) tragen. Die Verwendung dieser Sonderform war auch damals nicht obligatorisch, sondern erfolgte nach Maßgabe der jeweiligen Möglichkeiten.

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