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Der Aschermittwoch

Bild: mike_tn auf flickrAn der Messe des Aschermittwoch kann man besonders gut ablesen, wie die Liturgiereformen des vergangenen Jahrhunderts die ursprüngliche Gestalt und den Gehalt eines Messformulars erst reduziert und dann bis zur Unkenntnlichkeit entstellt haben.

In der überlieferten Liturgie - also bis zu den Reformen von 1955 - gab es zur Aschenweihe drei Orationen, die schrittweise den Gedanken von Buße und Vergebung entfalten: Ausgangspunkt ist die göttliche Barmherzigkeit, dazu kommt die Bereitschaft des Sünders zur Umkehr und die Aussicht auf gnädige Erhörung.

In den Orationen der Messe sowie der Secreta und der Postcommunio setzt sich diese Dreiteiligkeit unter einem anderen Aspekt fort - hier geht es um die nochmalige Vertiefung des Bußgedankens, dann um die Bitte um Fürsprache der Heiligen und schließlich die Fürsprache für die bereits Verstorbenen. Dieser reichhaltige Aufbau wurde bereits durch die Reformen in den Jahren vor 1961 abgeschafft - wahrscheinlich empfand man ihn als zu anspruchsvoll, zu wenig hilfreich für ökumenische Sensibilitäten und sicher auch zu zeitraubend für die „pastorale Lebenswelt“. Praktischwerweise gleich miterledigt wurde damit der in der dritten Sekret angesprochene Bezug auf „das Buch der seligen Auserwählten“ - es soll wohl niemand durch einen wenn auch nur indirekten Bezug auf die schwierige Prädestinationslehre beunruhigt werden.

O Gott, Dir allein ist die Zahl der Auserwählten bekannt, die für die ewige Seligkeit bestimmt sind. Wir bitten Dich: Gib, daß auf die Fürsprache all Deiner Heiligen das Buch der seligen Auserwähltendie Namen aller aufgeschrieben bewahre, die unserem Gebete empfohlen sind, sowie die Namen aller Gläubigen“.

Die Totalreform von 1970 verringerte dann die Zahl der Orationen zur Aschenweihe auf zwei, die bis zur Unkenntlichkeit gekürzt waren. Außerdem waren sie nur noch alternativ zu verwenden - die Aschenweihe war damit ähnlich wie die Weihe der Palmzweige am Palmsonntag in der gottesdienstlichen Praxis meistens vorüber, bis die Gläubigen überhaupt bemerkt hatten, daß sie stattfand.  sie machte sie auch in der Weise fakultativ, daß nur noch eine davon verwendet werden sollte. Die anderen Gebete des Tages enthalten mit Ausnahme der Oratio super Oblata keinen Bezug mehr zur Beginnenden Zeit der Faste und Buße. Die bis dahin noch als Erbe aus frühchristlicher Zeit als feierlicher Fastensegen gesprochene Oratio super populum entfiel ganz. Sie sei daher an dieser Stelle wiedergegeben:

Lasset uns beten - neiget in Demut euer Haupt vor Gott: O Herr, schau gnädig auf diese, die vor deiner Majestät sich neigen, damit sie, gestärkt mit der göttlichen Gabe, immerdar mit himmlischen Gnaden genährt werden“.

In der neuesten Ausgabe des Missales von 2002 (liturgia semper reformanda) ist eine solche übrigens wieder vorgesehen - wieweit das praktisch umgesetzt wird, ist von hier aus schwer zu sehen. Schließlich gehört die Aufmerksamkeit der Pastoral in erster Linie den schweren Gesundheitsrisiken, die der Auftrag von mit Wasser vermischter Asche (angeblich) verursachen kann.

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