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Das neue Dekret zum Heiligenkalender

Bild: Von der Website des AutorsFr, Hunwicke kommentiert heute in seiner unnachahmlichen Art das Dekret der Glaubenskongregation über das Gedenken neuer Heiliger in der alten Liturgie. Wir haben den Text mit Ausnahme einiger Insider-Jokes für Oxfordianer voll übersetzt.

Es beginnt ein langes ZitatIn der guten alten Zeit wiesen die Feste des römischen Kalenderjahres eine geradezu schwindelerregenden Vielfalt auf – von den hochherrschaftlichen Duplex-Festen erster Klasse bis herunter zu den armen kleinen Simplex. Diese Vielfalt kam nicht aus einem Bedürfnis nach Komplexität ihrer selbst willen, sondern aus der Notwendigkeit, klare Unterscheidungen für alle denkbaren Fälle zu treffen. Die Neuerer des 20. Jahrhunderts veranstalteten mit diesen Unterscheidungen ein Freudenfeuer (gerade so wie die Oxforder Jesuiten all ihre Reliquien verbrannten), als die hl. Ritenkongregation am 26. Juli 1960 das Dekret Novum Rubricarum herausgab, das nur noch eine Unterscheidung von Festen Erster, Zweiter und Dritter Klasse vorsah (und einigen himmlischen Versagern nur noch die Möglichkeit einer Kommemoration zugestand). Wer genau hinschaut, hat vielleicht bemerkt, daß das nichts mit „Dem Konzil“ zu tun hat, das damals noch gar nicht begonnen hatte.

Das neue Dekret

Doch die praktische Notwendigkeit in liturgischen Feiern Unterscheidungen vorzunehmen, meldet sich wieder zu Wort; und so erfindet das Dekret der Glaubenskongregation von 2020 zum Kalender des Missales von 1962 eine neue Kategorie: Jetzt gibt es eine Liste mit Ausnahmen von Festen Dritter Klasse, „die nicht beeinträchtigt werden können“. Darauf sind etwa 70 Feste aufgeführt, die auch bei Wahrnehmung der im neuen Dekret eingeräumten Wahlmöglichkeiten nicht verdrängt werden können.

Und die Feste auf dieser Liste haben noch eine weitere Eigenschaft: Sie dürfen optional auch an Ferialtagen der Fasten- und Passionszeit gefeiert werden. Wenn die Glaubenskongregation das Dekrat also nicht erst veröffentlicht hätte, als es dafür schon zu spät war (Eine Verschwörung? Ein Kunstfehler?), hätte man auch schon am 24. März die Messe vom Hl. Erzengel Gabriel lesen können. Und nein: Das Fest von den 7 Schmerzen unserer Lieben Frau steht nicht auf der Liste.

Ich hätte hier noch eine kleine Liste...

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Die Vorgabe, daß die „privilegierten“ Feste Dritter Klasse auch die Ferialtage der Fasten- und Passionszeit verdrängen können, ist möglicherweise erst in einem späten Zeitpunkt der Erarbeitung des Papiers aufgenommen worden. Ich stütze mich bei dieser textkritischen Anmerkung auf das folgende Indiz: In einem Text, der so gut wie keine sprachlichen Fehler enthält (mir ist nur ein ‚pubblici‘) aufgefallen, enthält der entsprechende Satz gleich zwei Tippfehler, gerade so, als sei er von einer des Lateinischen unkundigen Schreibkraft auf Anweisung von jemandem mit schlechter Handschrift hinzugefügt worden: „Dieta festa celebrari possunt etiam in feriis III classis Quadragesimae et Passionis, facta commemoratione ferire iuxta rubricas.“

Das interessanteste an diesem Dekret ist natürlich die Aufnahme der Heiligen, die seit dem 26. Juli 1960 kanonisiert worden sind, in den Kalender. Wie ist man da vorgegangen? Werden wir alle künftig die Messe von … sagen wir mal … dem hl. Paul VI. feiern müssen? Wann tritt das in Kraft? Können wir auch Votivmessen zu seinem Gedächtnis feiern? Bitte, bitte, schon morgen? Her mit den goldenen Gewändern! Langsam, Jungs, langsam, keine Übereilung.

Ergänzungen des Kalenders

Ich denke, die Glaubenskongregation ist bemerkenswert pastoral und vernünftig vorgegangen – der Kandidat hat 100 Punkte. Denn

  1. hat sie überhaupt keinen dieser Heiligen dem Kalender hinzugefügt;
  2. läßt sie solche Einfügungen zu, überläßt aber uns die Entscheidung;
  3. Wenn jemand eine solche Messe, liest, darf er auch das entsprechende Offizium beten – oder auch nicht.

4. Wenn man sich dazu entschließt, das zu tun – darf man noch nicht einmal das Tagesgebet aus dem Novus Ordo übernehmen, Man muß sich an das entsprechende Commune der außerordentlichen Form halten.

(Ich denke, daß Nr. 4 in gewisser Weise schade ist. Ich habe die NO-Form der Kollekte für den hl. John Henry Newman verwandt, und habe dabei einfach das presbyterum mit confessorem ersetzt. Aber es mag durchaus einige vernünftige Leute geben, die vielleicht grummelnd bereit sind, zuzugeben, daß der „hl. X“ tatsächlich im Himmel ist, aber etwas dagegen haben, wie seine liturgische Verehrung in seinem Tagesgebet begründet wird. Als der nicht so gut gelungene Ordo erfunden wurde, bildeten die Texte einiger seiner Tagesgebete die Spalten, durch die der Virus des Irrtums in das liturgische Leben der Kirche eindrang! So sehe ich hier eine schlaues und gerechtfertigtes „social distancing“ - mindestens zwei Meter davon – zwischen dem Geist des römischen Ritus und dem von Hannibale Bugnini.

Herzlichen Dank, Kardinal Ladaria – gut gemacht

So, liebe Mitbrüder, sind sie also auf die Gebete des Commune verwiesen. Wo das Missale Alternativen anbietet, können Sie wählen, welches. Wie es sich ergibt, werden keine Seligen erwähnt. Stellen sie sich vor: Jeder von Ihnen kan seinen eigenen Zusatzkalender nachkonziliarer Päpste und Heiligen zusammenstellen und sich dann das Dekret zu seinem Gebrauch ausstellen! Was mehr kann sich ein glaubenstreuer Priester wünschen!!! Das Dekret der Glaubenskongregation gibt lediglich die Anweisung, dieser Heiligen an den Tagen zu gedenken, die das Gesetz allgemein für die Kirche vorschreibt. Und natürlich muß man die Daten meiden, die auf der 70er-Liste angegeben sind.

Wie viele stehen zur Wahl?

Wikipedia verzeichnet hilfreicherweise 238 Heiligsprechungen seit dem genannten Datum 1960, 110 davon von St. Johannes Paul II.. Wenn ein eifriger Leser sich durch das Material hindurcharbeiten wollte, wäre es interessant zu erfahren, wieviele davon a) als wahlweise Gedenktage und b) als vorgeschriebene Gedenktage ind den allgemeinen Kalender aufgenommen worden sind. Und ob einige davon mit den privilegierten Festen auf der neuen Liste zusammenfallen.

Meine einzige Kritik an Kardinal Ladaria ist, daß er nicht zur Ersparnis von Zeit und Umständen für den Fall der Fälle bereits einen Platz im Kalender und das denkbar vollständigste, allervollständigste Proprium für den hl. Papst Franziskus I. vorgesehen hat. Ich hätte ihm bei der Zusammenstellung der Texte helfen können...

Freude, Freude

Drei zusammenfassende Beobachtungen:

1) Das Dekret (zu den‘neuen Heiligen‘) erklärt ausführlich, daß es auf der Grundlage umfangreicher Konsultationen erarbeitet wurde. (Haben sie eigentlich auch die Piusbruderschaft einbezogen?) Das zweite Dekret (hinsichtlich der Präfationen) erhebt keinen entsprechenden Anspruch.

2) Auch wenn ich mir ein meiner Kommentierung einige scherzhafte Bemerkungen erlaube, begrüße ich doch ausdrücklich, daß die Gesetzgebung der Subsidiarität weiten Raum läßt. Sie führt die radikale Anwendung des Subsidiaritätsprinzips in Summorum Pontificum weiter, die seinerzeit den guten Kardinal Cormac und seine Kumpane so erzürnt hat. Für die fascisti episcopi bedeutet Subsidiarität halt nichts anderes als „Alle Macht den Bischöfen – und insbesondere mir“.

3) Das Dekret zitiert zwei mal aus De Servorum Beatificatione et Beatorium Canonizatione. Da der gelehrte und bewundernswerte Prospero Lambertini diese großartige Abhandlung verfaßt hat, bevor er als Benedikt XIV. zum Papst gewählt wurde, ist es interessant, sie in den Fußnoten als von Benedikt XIV. zitiert zu sehen. Schön zu wissen, daß dieses Dokument nun vollen lehramtlichen Status genießt. 

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Auf die anderen Beiträge von Fr. Hunwicke zu den neuen Dekreten werden wir zu passender Gelegenheit zurückkommen.

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