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Die „Ausführungsbestimmungen“ sind da

Bild: Edward Pentin, TwitterDie Gottesdienstkongregation unter der Leitung von A. Roche hat heute die erwarteten „Ausführungsbestimmungen“ zu TC veröffentlicht. Sie wählte dazu die Form einer „Antwort auf Dubia“, die an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen gerichtet ist. Das ist insofern erheiternd - entspricht aber dem Stil des Regimes - als vermutlich keine Bischofskonferenz entsprechende Dubia eingereicht hat, diese gefakten Dubia aber dann im Gegensatz zu den echten der vier Kardinäle von 2016 prompt „beantwortet“ wurden. Diese Form erlaubt es Roche&Co, ganz nach Gutdünken weitere Bestimmungen nachzuschieben. Die kirchliche Gesetzgebung - oder das, was das Regime dafür ausgibt - entsteht quasi „on the fly“. Auch das perfekt im Stil des Hauses.

Rorate Caeli faßt den Inhalt des Textes folgendermaßen zusammen:

Alle Sakramentenspendungen des Pontifikale Romanum sind verboten (Weihen, Firmung). Spendungen nach dem Rituale (Taufe, Eheschließungen und letzte Ölung) sind nur in Personalpfarreien erlaubt. "Bination"  (also die Feier von zwei heiligen Messen in der überlieferten Form oder einmal in der modernen und einmal in der überlieferten Form an einem Tag) ist unzulässig.

Wir (R.C.) meinen: Es ist bezeichnend, daß der Vatikan inmitten der gewaltigen Krise, die die Kirche des Westens heimsucht und die jetzt noch durch die Krise des Kirchenbesuchs im Zeichen der Pandemie verstärkt wird, diesem Gewaltakt erste Priorität einräumt. Es ist bezeichnend für die vorgetäuschte Barmherzigkeit dieses Bösen Hirten, den verantwortungslose Kardinäle 2013 gewählt haben. Es ist bezeichnend für den Geist der Bosheit, der in diesem totalitären Pontifikat regiert. Das Ganze enthüllt die schreckliche Gegenwart Satans im Zentrum der Kirche.

Und dennoch: Das alles wird vorbei gehen. Dieses grotseka Schauspiel von Pontifikat wird ein Ende finden. Der überlieferte Ritus sieht sich nicht in seinem letzten Kapitel, ganz bestimmt nicht unter diesem falschen Regenten, der Karikatur eines südamerikanischen Caudillo aus dem Witzblatt! Nein. Wenn selbst Paul VI. in all seiner Macht und dem Rückhalt durch das Konzil  in den 70er Jahren nicht imstande war, uns nierzuwerfen, so wird diese Bande greiser Beutemacher erst recht keinen Erfolg haben. Einfach abwarten - die Zeit ist auf unserer Seite.

Tick-tack...

Rorate Caeli bringt anschließend den englischen Text der heutigen vatikanischen Veröffentlichung, deren Wiedergabe wir uns hier sparen Wer will, findet den in blumenreichem New-Church-Jargon verfaßten Text auch auf Deutsch hier. Wir wollen jedoch noch einige Punkte hervorheben, die über die oben von RC gegebene Inhaltsangabe hinausgehen:

Hier geht es weiter

  • Priester, die die Teilnahme an der Konzelebration verweigern, können keine Erlaubnis zur Zelebration im überlieferten Ritus erhalten.
  • Es dürfen keine Lektionare in der Umgesprache veröffentlicht werden, die den Text der Lesungen entsprechend der Leseordnung der überlieferten Liturgie enthalten.
  • Ohne explizite Begrenzung auf den Diözesanklerus wird bekräftigt, daß alle nach Erlaß von TC neu geweihten Priester einer von Rom autorisierten bischöflichen Erlaubnis für die Feier der überlieferten Liturgie bedürfen. Des weiteren heißt es ebenfalls ohne Einschränkung, daß die Ausbildung in den Seminaren darauf ausgerichtet sein soll, den Seminaristen den Reichtum und die Überlegenheit des Ritus modernus zu vermitteln. Es steht also zu erwarten, daß für die Gemeinschaften ähnliche Regelungen in expliziter Form folgen werden.
  • Es wird den Bischöfen empfohlen, die Erlaubnis zur Zelebration im überlieferten Ritus nur für eine bestimmte Zeit zu gewähren und anschließend eine Evaluation vorzunehmen. Auch Diakone und Instituierte bedürfen einer bischöflichen Genehmigung zur Teilnahme an Zelebrationen im überlieferten Ritus.
  • Die bischöfliche Genehmigung zur Zelebration im überlieferten Ritus gilt nur innerhalb der jeweiligen Diözese. Wenn ein „auorisierter“ Priester verhindert ist, kann er nur von einem ebenfalls „autorisierten“ Priester vertreten werden.

Im übrigen enthält der Text zahlreiche explizite Hinweise darauf, daß sämtliche gewährten Erlaubnisse nur unter der generellen Zielsetzung zu sehen sind, daß künftig alleine die angebliche „Liturgie des Konzils“ anerkannt und zelebriert werden soll.

Die Bischöfe, deren Stellung als Verantwortliche für die Liturgie in ihren Diözesen doch angeblich gestärkt werden soll, werden hier also gleich doppelt an die Kandare genommen: Einmal durch den einschneidenden Inhalt der Vorgaben, dann durch die Unterordnung unter die Bischofskonferenzen. Wieweit die Bischöfe sich dem fügen werden, bleibt abzuwarten, und wie sich die Priester verhalten werden, die entweder als Diözesanpriester oder als Priester von altrituellen Gemeinschaften die überlieferte Liturgie und Sakramentenspendung praktizieren, steht noch einmal auf einem anderen Blatt. Wir schließen uns der Vermutung von Rorate Caeli an, daß dieses Pontifkat (oder ein im gleichen Sinne agierender Nachfolger) eher zu seinem unrühmlichen Ende kommt, bevor es auch nur einen Bruchteil der hier angesteuerten Ziele erreicht. 

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