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Deus vult!

 

Bild: NetzfundAuf mehren Webseiten (z.B. hier) lasen wir heute, daß der für Ars zuständige Bischof Msgr. Pascal Roland der Petrusbruderschaft verboten hat, zum Abschluß ihrer Seminaristen-Wallfahrt nach Ars die zuvor beantragte und erlaubte Messe nach dem Ritus des hl. Gregor in der Basilika von Ars zu feiern Als Zelebrant vorgesehen war ein Priester der Diözese, der in beiden Formen des römischen Ritus zelebriert. Eine prinzipielle Ablehnung des Ritus von Paul VI. konnte hier also kaum unterstellt werden.

Nun stellt sich unsereinem die Frage, ob es in der freilich recht kleinen Kleinstadt Ars (1500 Einwohner) keinen Saal oder keinen Platz gibt, wo die Seminaristen der Bruderschaft die Messe hätten dennoch feiern können. Vermutlich hatten sie ja den einen oder anderen Priester dabei, der dazu in der Lage gewesen wäre. Oder gibt das Edikt Traditionis Traditores den Bischöfen Vollmacht und Auftrag, die Feier der überlieferten Liturgie in ihrem Amtsbereich generell zu verbieten? Und wäre die Petrusbruderschaft tatsächlich gehalten, sich einem solchen rechtlich eher zweifelhaften Verbot zu unterwerfen? Wäre eine solche Unterwerfung etwa der Preis für die der Bruderschaft bis auf weiteres allergnädigst gewährte Erlaubnis, die überlieferte Liturgie in ihren Niederlassungen zu zelebrieren, womöglich bei geschlossenen Türen?

Gehorsam, Demut gegenüber den Oberen und Zurückhaltung im Urteil sind hohe Tugenden - aber kein Selbstzweck. In Zeiten, wo Bischöfe vielerorts in ihrer Mehrheit von den Grundlagen des Glaubens abgefallen sind und die Frage „Ist der Papst katholisch?“ kein billiger Witz, sondern Ausdruck tiefster Besorgnis ist, wird der Verweis auf solche Tugenden nicht dazu ausreichen, die Existenzberechtigung von Gemeinschaften zu begründen, die die ihnen aufgetragene oder zugestandene Pflege der überlieferten Liturgie in der Unsichtbarkeit vollziehen.

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