Bereichsnavigation Themen:

Dokumentenfund zur „Alten Messe“

Bild: http://www.catholicnewsworld.com/2018/05/rip-cardinal-dario-castrillon-hoyos.htmlDokumente findet man heute nicht mehr (nur) in schimmligen Kellergewölben, sondern – wenn man weiß, was man sucht – oft auch im Internet. Und eben da, genauer gesagt in den „Altbeständen“ der inzwischen umorganisierten Website der ehemaligen Klerus-Kongregation, hat Peter Kwaniewski einen Bericht von Kardinal Dario Castrillón Hojyos aus dem Jahr 2008 ausgegraben, der wichtige Informationen zur Vorgeschichte des 2007 erlassenen Motu Proprio „Summorum Pontificum“ enthält. Veröffentlicht auf New Liturgical Movement vom 9. Januar.

Das Dokument ist nicht mehr über die Navigation der Seite, aber immer noch über die genaue Adresse zugänglich. Wir haben es in der von Google-Translate gebotenen deutschen Version heruntergeladen und werden es nach einiger sprachlicher Überarbeitung dann auch hier zum Download anbieten.

Wesentlicher Inhalt des Dokumentes sind Rückverweise und Zitate aus den Beratungen der im Zusammenhang mit dem „Indult“ von Quattuor abhinc annos (1984) seinerzeit von Papst Johannes Paul II. eingesetzten Kardinalskommission zur Klärung des rechtlichen Status des Missales von Papst Johannes XXIII. (1962) nach der Approbation der Reformliturgie Bugninis durch Papst Paul VI. 1969. Daraus geht hervor, daß die Kardinäle bereits damals keinen Zweifel an der fortdauernden Gültigkeit und Verwendbarkeit des „vorkonziliaren“ Messbuchs hatten und eine deutlich weitergehende „Freigabe“ der überlieferten Liturgie befürworteten, als sie von Johannes Paul II. verfügt worden war. Eine besondere Rolle spielte dabei auch die Einsicht in die vielerlei Fehlentwicklungen in der praktizierten Reformliturgie, die einer dringenden Korrektur bedürften.

Hier geht es weiterTatsächlich machten die Kardinäle – so Hoyos – bereits damals zahlreiche konkrete Vorschläge, die dann erst 20 Jahre später mit der Gesetzgebung in Summorum Pontificum umgesetzt wurden. Das betrifft insbesondere die Punkte Freigabe der Zelebration für alle Priester und Wegfall des Erfordernisses einer bischöflichen Genehmigung. Die einzige Bedingung, die damals an die Zelebration nach den Büchern von 1962 gestellt wurde, bestand in der Forderung, solche Zelebrationen dürften nicht Ausdruck einer generellen Ablehnung des II. vatikanischen Konzils sein.

Auch diese Einschränkung wurde bekanntlich in Summorum Pontificum und in Benedikts Begleitschreiben an die Bischöfe aufgegriffen und bildet bis heute die Grundlage für die Verwendung der älteren Bücher in allen Gemeinden und Gemeinschaften in Einheit mit dem Stuhl Petri. Bei aller begründeten Kritik an einzelnen Formulierungen der Konzilsdokumente oder deren oft willkürlicher Interpretation durch die Erfinder des Konzils(un)geistes wird diese Bedingung auch allgemein eingehalten.

Mit der „Wiederentdeckung“ des Dokumentes von Kardinal Hoyos von 2008 und den darin enthaltenen Informationen über den Sachstand der 80er Jahre des vergangenen Jahrhunderts erweist sich Traditionis Custodes ein weiteres Mal als Teil des Vorhabens der Bruch-Hermeneutiker, die Tradition der Kirche zu zerstören und nach ihren Plänen umzulügen. Tragisch, daß sie in der Person von Franziskus einen Mann finden und installieren konnten, der dieses Vorhaben in Wort und Tat unterstützt.

Zusätzliche Informationen