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Das Dokumentlein...

Bild: Screenshot vom Bolletino des Tages...dessen päpstliche Bestätigung Kardinälchen Roche heute einen Tag nach der allerhöchsten Absegnung triumphierend in die Welt hinaus posaunte, hat noch nichts zu tun mit dem erwarteten Dokument über weitere Einschränkungen für die überlieferte Liturgie und die deren Pflege verschriebenen Gemeinschaften. Es ist ein Pflaster, ein Hilfsverband für einen Defekt, der dem Gespann Roche/Bergoglio bereits im letzten Jahr Bei der Formulierung von Traditionis Traditores unterlaufen war. Sie hatten beim Verbot der Messfeier im überlieferten Ritus in Pfarrkirchen schlichtweg den canon 87 des Kirchenrechts übersehen, der Bischöfen einen legalen Weg bot, das Verbot „aus pastoralen Gründen“ im Einzelfall nicht umzusetzen.

Nachdem Bischöfe und Kirchenrechtler den Defekt bemerkt und praktisch nutzbar gemacht hatten, versuchte sich Roche zunächst mit einer Hilfskonstruktion, indem er erklärte, die fragliche Bestimmung von TC sei dennoch unmittelbar geltendes Recht, „weil das der Wille des Papste ist“. Diese Konstruktion konnte die meisten Kirchenrechtler nicht überzeugen  und rief womöglich auch in den Gemächern des Palastes von Santa Martha Stirnrunzeln hervor - schon war hier und da die Rede davon, der Roche habe sich damit päpstliche Praerogativen angemaßt, da könnte ja jeder kommen und den Willen des Allerhöchsten zur Kaschierung seiner handwerklichen Fehler herbeiinterpretieren.

Der in TC enthaltene Rechtsfehler wurde durch nachträglich eingeholtes und dokumentiertes päpstliches „fiat“ repaiert, und die Anordnung, Pfarrkirchen nur mit römischer Erlaubnis für den überlieferten Ritus freizugeben, hat jetzt die rechtlich notwendige Form, die ihr beim ersten Anlauf gefehlt hatte. (Eine englische Übersetzung gibt es inzwischen bei Fr. Zuhlsdorf.) Ob es mit einem solchen Taschenspielertrick auch möglich ist, falsch in richtig zu verwandeln, sollen andere entscheiden.

Wenn das alles wäre, müßte man der Geschichte keine besondere Aufmerksamkeit wirdmen, aber leider hängt noch mehr daran. Die nun ohne viel Federlesens vorgenommene Anpassung des Gesetzes an die vom Recht gebotene Form ist auf der einen Seite ein Beleg dafür, wie bedenkenlos Bergoglios Vatikan in die Rechtsstellung der Bischöfe  eingreift, die erst auf dem II. Vatikanum in Lumen Gentium deutlich gefestigt worden war und die vom gegenwärtigen Pontifikat in unablässiger Rede von einer „Synodalen Kirche“ beschworen wird. Sie gestattet zum anderen doch insoweit eine Vorausschau auf künftig zu erwartende Dokumente, als immer deutlicher wird, daß die gegenwärtige Administration keine Mittel, Rechtsverstöße und Unwahrheiten eingeschlossen, scheuen wird, um den von ihr gewollten Abschied der Kirche von ihrer traditionellen Liturgie und Lehre zu erzwingen. Während auf der anderen Seite - gerade das wird in diesen Tagen wieder erschreckend sichtbar - die angeblich einzige und einzigartige Liturgie Pauls VI. noch weiter durch Formverstöße, Irrtümer und Sakrilegien entstellt wird. Solange die Verstöße in die richtige Richtung gehen - alles paletti.

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Einen lesenswerten Kommentar zur aktuellen Entwicklung und eine Zeitleiste zum 10-Jährigen Kampf von Franziskus gegen das liturgische Erbe seines Vorgängers bietet katholisches.info.

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