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Ränkespiele um die FFI

Die Franziskaner der Immakulata haben keinen Zweifel daran gelassen, daß sie die Vorgaben der Ordenskongregation befolgen werden – auch wenn sie sie als ungerecht und ungerechtfertigt betrachten. Angesichts des Umstandes, daß sie in der Öffentlichkeit – z.B. von Andrea Torniell in VaticanInsider – mehrfach mit wahrheitswidrigen Behauptungen und bösen Unterstellungen angegangen worden sind, verzichten sie jedoch auch nicht darauf, ihre Sicht der Dinge an die Öffentlichkeit zu tragen. Zwei Aussagen aus Erklärung der der letzten Tage verdienen besonderes Interesse:

Die Visitation des Ordens wurde zwar während der Regierungszeit Papst Benedikt XVI angeordnet – aber nicht vom Papst selbst, sondern selbständig vom Präfekten der Ordenskongragation Kardinal Braz de Aviz, der jetzt auch für die umstrittene Unterstellung der FFI unter einen Kommissar verantwortlich zeichnet. (Quelle)

Im Gegensatz zu den Behauptungen Torniellis haben gerade auch die Schwesternorden innerhalb der Familie der FFI die überlieferte Liturgie nicht übereilt per Verordnung eingeführt, sondern ein zeitlich gestrecktes Verfahren gewählt. Tatsächlich hat der Übergang zum nichtexklusiven Gebrauch der lateinischen Liturgie insbesondere in Ländern, die keine starke lateinische Tradition haben, teilweise noch gar nicht begonnen. (Quelle)

Andrea Tornielli selbst hat sich inzwischen veranlasst gesehen, den derzeit alleine zu öffentlichen Stellungnahmen befugten Sprecher der FFI, P. Alessandro Apollonio, am 6. August in einem ausführlichen Interview zu Wort kommen zu lassen.

P. Apollonio bezeichnet darin die Behauptung, der Ordensgründer Manelli habe die Einführung der überlieferten Liturgie dem ganzen Orden auferlegt, ausdrücklich als „vollständig unbegründet“ und „falsche Anschuldigung“, die dem Orden sehr geschadet habe. Auf die Frage Torniellis, ob die Kommission Ecclesia Dei die Franziskaner zu ‚klugem Vorgehen‛ beim Gebrauch des alten Missale aufgefordert habe, führte Apollonio aus:

Ja, wir haben versucht, bei der Ausübung unserer Rechte, nach denen das Generalkapitel in Übereinstimmung mit den Statuten die ‚höchste Autorität im Orden‛ darstellt, so klug und umsichtig wie möglich vorzugehen. Das letzte Generalkapitel von 2008 hatte beschlossen, daß der Generalrat (bestehend aus P. Manelli und seinen 5 Beratern) ein Protokoll zur Einführung des Vetus Ordo in unseren Gemeinschaften entwerfen sollte. Dies geschah in Form eines Briefes, der am 21. November 2011 versandt worden ist. Die päpstliche Kommission Ecclesia Dei hat diesen Brief auf der Grundlage des Denkens von Papst Benedikt sorgfältig geprüft. Aber ihre offizielle Entscheidung wurde während der weiteren Entwicklung unseres Falles nicht berücksichtigt. Wir wissen nicht, warum, und sind davon sehr betroffen. Wir vertrauen unsere Sache Unserer Lieben Frau der Königen des Seraphischen Ordens an.“

Wenn wir das recht verstehen – daß nämlich die damalige Prüfung letztlich zu einer Billigung führte – verdichtet sich der Eindruck, daß die Maßregelung der Franziskaner der Immakulata tatsächlich weniger Ausdruck einer geänderten Politik gegenüber der Tradition im neuen Pontifikat ist, sondern eines der üblichen Ränkespiele darstellt, mit denen die Feinde der Tradition seit Jahrzehnten ihr Machtmonopol verteidigen. Übergangszeiten sind für derlei finstere Spiele besonders geeignet. Man kann gespannt sein, wie sich die Dinge in diesem tatsächlich sehr der Reform bedürfenden Bereich der Kurie weiter entwickeln.

Währenddessen besteht nach wie vor keine Klarheit darüber, wer die „zuständige Autorität“ ist, bei der die Franziskaner der Immakulata die Erlaubnis zur Zelebration in der überlieferten Liturgie einholen können. Damit ist es in zahlreichen Gemeinden in aller Welt auch ungewiss, ob die Gläubigen, die bisher an „alten Messen“ bei der FFI teilnahmen, ab dem kommenden Sonntag ihr durch Summorum-Pontificum verbrieftes Recht zur Feier der überlieferten Liturgie weiter wahrnehmen können. Zumindest in dieser Perspektive erscheint die Verfügung der Ordenskongregation als Willkürakt in flagrantem Widerspruch zu geltendem Recht.

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