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Sieben Jahre Summorum-Pontificum

Am 7. Juli 2007, heute vor 7 Jahren, ließ Papst Benedikt XVI. das Motu Proprio „Summorum Pontificum“ veröffentlichen. Es sollte 9 Wochen später in Kraft treten und damit der Liturgie nach dem Missale der Päpste Pius V., Clemens VIII., Pius X., Pius XII und Johannes XXIII. wieder volles Recht in der ganzen Kirche verschaffen. Sieben Jahre und einen Papstrücktritt später haben wir einerseits Grund zu großer Dankbarkeit dafür, daß die Position derer, die an der Liturgie der Tradition festhalten wollen, mit dem Motu Proprio rechtlich und theologisch deutlich gestärkt worden ist. Das ist nicht ohne sichtbare praktische Auswirkungen geblieben. Gleichzeitig müssen wir feststellen, daß die Beachtung des Kirchenrechts vielerorts in das Belieben von Ordinariatsbürokraten und Ordinarien gestellt erscheint, und daß die höchste Autorität weder die Kraft noch auch den entschiedenen Willen hat, das bestehende Recht gegen die Willkür des herrschenden Modernismus zur Geltung zu bringen.

Für viele Theologen mit und ohne Amt ist die überlieferte Liturgie nichts anderes als die peinliche Erinnerung an einen – je nach Zählung 1000 – 1600 Jahre langen – Abschnitt der Kirchengeschichte, in dem die Kirche, von Unwissenheit und Paktieren mit weltlicher Macht verleitet, ihre eigentliche Sendung vergaß und den gläubigen Menschen Steine statt Brot anbot. Deshalb werden Priester, die die überlieferte Liturgie feiern wollen, vielfach schikaniert und verfolgt und ihre Gemeinden den absurdesten Verdächtigungen ausgesetzt. Nach wie vor gibt es Diözesen, deren Bischöfe ihren Priestern und Gläubigen streng verbieten, was das Gesetz der universalen Kirche als ihr Recht anerkennt – und die sich dennoch der vollen Gemeinschaft mit dem Bischof von Rom erfreuen können. Manche setzen ihre Erwartung darauf, daß der eine Papst mit einem Federstrich aufheben könne, was sein oder seine Vorgänger feierlich beschlossen und verkündet haben – eine Kirche nach Laune und Mode des Tages.

Was dazu zu sagen ist, hat der damalige Kardinal Joseph Ratzinger schon Jahre, bevor er Papst wurde, in aller Deutlichkeit ausgeführt:

Nach dem II. Vatikanum entstand der Eindruck, der Papst könne eigentlich alles in Sachen Liturgie, vor allem wenn er im Auftrag eines ökumenischen Konzils handle. ... Tatsächlich hat aber das I. Vatikanum den Papst keinesfalls als absoluten Monarchen definiert, sondern ganz im Gegenteil als Garanten des Gehorsams gegenüber dem ergangenen Wort: Seine Vollmacht ist an die Überlieferung des Glaubens gebunden – das gilt gerade auch im Bereich der Liturgie. Sie wird nicht von Behörden „gemacht". Auch der Papst kann nur demütiger Diener ihrer rechten Entwicklung und ihrer bleibenden Integrität und Identität sein ... Die Vollmacht des Papstes ist nicht unbeschränkt; sie steht im Dienst der heiligen Überlieferung.“ (Der Geist der Liturgie, S. 142-143)

Die wesentlichen Dokumente zur rechtlichen und theologischen Stellung der überlieferten Liturgie in der Kirche von heute finden Sie hier auf Summorum Pontificum: Das Motu Proprio; der Begleitbrief an die Bischöfe, die Instruktion Universæ Ecclesiæ.

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