Motu Proprio: Summorum Pontificum

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Zusatzinfo

Süddeutschland

Ordinariate in Würzburg und Rottenburg weiter auf Obstruktionskurs

4. 12. 2007

Die meisten in den letzten Monaten neu eingerichteten „alten Messen“ finden in Süddeutschland statt - vielleicht ist das ein Grund dafür, daß jetzt die Ordinariate in Würzburg und Rottenburg-Stuttgart mit Maßnahmen hervorgetreten sind, die sich weder mit dem Geist noch mit dem Buchstaben von Summorum Pontificum vereinbaren lassen. Die Parteilinie will es nun mal, daß das Interesse für die hl. Messe im klassischen Ritus gering ist - und wo es sich dennoch zeigt, muß es dann wohl abgeschreckt und unterdrückt werden.

Bistum Würzburg

In Würzburg bekamen Gemeindemitglieder, die sich mit der Bitte um eine „alte Messe“ an ihren Pfarrer gewandt hatten, folgende Antwort:

Zitatzu Ihrer Anfrage schicke ich Ihnen wortgetreu einen Auszug aus dem "Wort des Bischofs" zu, das Bischof Friedhelm bei der Dekanekonferenz am 24./25. Ok-tober den Dekanen als Resümee auf die Reaktionen zum Motu proprio gesagt hat:

"Die Deutschen Bischöfe haben bei der Herbstvollversammlung in Fulda Leitlinien zum Motu proprio erlassen, die noch einmal betonen, wie wichtig der Frieden in unseren Gemeinden ist. So muss der ordentliche Ritus die Form un-serer Gemeindemessen sein und bleiben. Mit Sorge ist zu beobachten, dass seit dem 14. September Gruppen von außen versuchen, unsere Pfarrer und Pfarreien unter Druck zu setzen, die Feier im außerordentlichen Ritus einzu-führen. Wir Bischöfe haben uns auch darauf verständig, dass kein Priester zu einer solchen Feier gedrängt werden darf. Dem Bischof obliegt es, geeignete Priester zu benennen, wenn sich ein Pfarrer außer Stande fühlt, den außerordentlichen Ritus zu feiern.

Ich werde bei der Bennenung solcher Preister darauf achten, dass sie den außerordentliche Ritus würdig und verständlich vollziehen können. Gleichzeitig müssen sie auch bereit sein im ordentlichen Ritus Gottesdienst zu feiern. Über eine geeignete Ausbildung solcher Priester wird in der kommenden Zeit noch zu entscheiden sein. Schon jetzt zeigt sich, wie schwierig es sein wird, geeignete Priester in unserem Bistum überhaupt zu finden.”

Das klingt wie eine Vertröstung auf den St. Nimmerleinstag. Besonders irritierend erscheint dabei die Wendung: „Gleichzeitig müssen sie (diese Priester) auch bereit sein im ordentlichen Ritus Gottesdienst zu feiern.“. Es gibt nämlich zahlreiche Priester, die heute schon zur Feier der Messe im älteren Gebrauch geeignet sind - etwa in den Ecclesia-Dei-Gemeinschaften. Diese Priester sind allerdings mit Genehmigung des hl. Stuhles nicht dazu verpflichtet, die Messe nach dem neueren Gebrauch zu feiern, deren Gültigkeit sie freilich anerkennen. Es ist also nicht nur so, daß kein Priester zu einer Messfeier im alten Ritus gedrängt werden darf - es kann auch keiner zu der im neuen Ritus gezwungen werden.

Soweit die oben zitierten Überlegungen der deutschen Bischöfe also darauf abzielen, keine Priester von Ecclesia Dei-Gemeinschaften in ihren Diözesen zur Zelebration zuzulassen, handelt es sich dabei um einen Verstoß gegen Summorum Pontificum, dem die Kommission Ecclesia Dei sicher ein Ende machen wird.

Bistum Rottenburg Stuttgart

Das Kirchliche Amtsblatt Nr. 12 der Diözese Rottenburg-Stuttgart veröffentlichte am 15. November folgende „Klarstellung zum Motu proprio Summorum Pontificum“

Zitat Wir sind darauf aufmerksam gemacht worden, dass sich der Vorsitzende der Initiative Pro Sancta Ecclesia an Pfarrer in Deutschland wendet und als Vermittler von Anträgen zur Ermöglichung der Messfeier in der außerordentlichen Form auftritt. Dies veranlasst uns zu folgender Klarstellung:

1. Das Motu proprio Summorum Pontificum sieht vor, dass Gruppen von Gläubigen sich in ihrer Pfarrei bzw. - je nach der diözesanen Ordnung - ihrer Seelsorgeeinheit an den zuständigen Pfarrer werden, wenn sie die heilige Messe nach dem Missale Romanum 1962 feiern möchten. Wer nicht zu der jeweiligen Pfarrei gehört, dem steht es weder persönlich noch als Vorsitzender einer Initiative zu, eine solche Bitte an den Pfarrer zu richten.

2. Die Bestimmungen des Motu proprio gehen von der persönlichen Verbindung zwischen den Gläubigen und dem zuständigen Pfarrer aus. Die Übertragung eines Antragsrechts oder die Vertretung der Gläubigen gegenüber ihrem Pfarrer ist im Motu proprio nicht vorgesehen. Die in diesem Zusammenhang behauptete Furcht vor irgendwelchen Nachteilen, die den Gläubigen in diesem Fall erwachsen könnten, ist absurd und sollte nicht suggeriert werden.

3. Gläubige - gegebenenfalls auch Mitglieder einer Initiative - haben ihr Anliegen selbst an den eigenen Pfarrer oder Bischof zu richten. Die Initiative Pro Sancta Ecclesia besitzt keine Vertretungs- oder Anwaltsfunktion in dieser Angelegenheit. (...)

Mit dieser „Klarstellung“ hat die Diözesanverwaltung ihre Befugnisse ganz klar überschritten. Selbstverständlich können sich Gemeindemitglieder, die sich in einer Rechtsangelegenheit an ihren Pfarrer oder Bischof wenden wollen, jederzeit von einem frei gewählten Beauftragten vertreten lassen. Das Recht sieht nirgendwo vor, daß dieser Beauftragte Angehöriger der jeweiligen Pfarrei oder des Bistum sein müsse. Pfarreien oder Ordinariate, die Anträge unter Berufung auf solche „Klarstellung“ ablehnen, müssen daher ebenfalls mit einer Zurechtweisung seitens „Ecclesia Dei“ rechnen.