Österreich
Rektor von Heiligenkreuz verweigert Aufnahme der „Alten Messe“ in die Priesterausbildung
15. 12. 2007
Einige Seminaristen der Päpstlichen Philosophisch-Theologischen Hochschule Benedikt XVI. in Heiligenkreuz haben sich auf dem Dienstweg an ihren Rektor P. Wallner gewandt und darum gebeten, auch Einführungen in die klassische Form des lateinischen Ritus in die Ausbildung aufzunehmen. Wir dokumentieren zunächst als Auszug den Brief der Studenten an ihren Vertreter in der Hochschulkonferenz, den dieser an den Rektor weitergeleitet hat.
Der Brief der Studenten
Heiligenkreuz aus der Luft
[...]da wir ja eine päpstliche Hochschule sind sollten gerade uns die Anliegen des Heiligen Vaters ein Anliegen sein.
Mit seinem Motu Proprio Summorum Pontificum (das ja nicht irgendeine Privatmeinung des Heiligen Vaters repräsentiert was häufig fälschlich behauptet wird, sondern rechtsverbindlich für die ganze Kirche ist) hat der Heilige Vater den Vetus Ordo zum außerordentlichen Ritus (Art.1) lateinischen Kirche erklärt. Dies bedeutet ja, dass jeder Priester den außerordentliche Ritus ohne weitere Erlaubnis einholen (Art.2) zu müssen (Indult) zelebrieren darf und soll wenn eine Anfrage von Gläubigen kommt (Art. 5§1).
Hier ist eine kleine Präzisierung angebracht: Der Priester darf es natürlich auch aus eigenem Antrieb - aber wenn er das im Gottedienstplan tun möchte, muß er das mit den pastoralen Anliegen seiner Gemeinde in Einklang bringen.
Das ist selbstredend gar nicht möglich, wenn die Zelebration, die sich doch schwieriger gestaltet als im. ordentlichen Ritus, nicht eingeübt werden kann (Art.4). Da nun schon mehrere Leute, sowohl Seminaristen als auch Studenten gesagt haben, dass sie gerne eine Möglichkeit haben würden diesen Ritus zu erlernen, möchte ich Dich bitten zu beantragen, dass dieses Erlernen der Zelebration des außerordentlichen Ritus als Gegenstand in einem Freifach/Wahlfach Liturgiepraktikum oder ähnlich an der Hochschule angeboten wird.
Rekor P. Karl Wallner OCist
Der Rektor hat diese an ihn weitergeleitete Bitte dann folgendermaßen beantwortet:
Diese Anfrage eines Studierenden über Sie an mich beruht auf einem Missverständnis des Beantragenden. Es ist ein betrübliches Missverständnis von Summorum Pontificum wenn man daraus ableitet, dass es eine Ausbildung zum Alten Ritus geben sollte. Das Dokument dient der Versöhnung mit den Gestrigen und nicht einer Auflage des Gestrigen.
Das Mißverständnis liegt hier ganz auf Seiten des Rektors. Die Zielsetzung von Summorum Pontificum dient beileibe nicht nur der Aussöhnung mit denen, die der älteren Form der Liturgie anhängen, und die als „Gestrige“ zu bezeichnen sowohl der Verpflichtung zur Nächstenliebe als auch den Anforderungen der Pastoral und ebenso dem Begleitbrief des Papstes an die Bischöfe nicht gerecht wird.
Der Begleitbrief macht völlig klar, daß die Freigabe des klassischen Ritus auch das Ziel verfolgt, der Praxis des „Novus Ordo“ wieder mehr von der Sakralität zurückzugeben, die vielerorts verloren gegangen ist. Die vom Papst ausdrücklich gewünschte „gegenseitige Befruchtung“ der beiden Formen des römischen Ritus kann aber nur geschehen, wenn die alte Form nicht an den Rand gedrängt und weiterhin behindert wird, sondern einen selbstverständlichen Platz in der gottesdienstlichen Praxis möglichst vieler Gemeinden erhält. Das kann nur gelingen, wenn diese Form auch in der Priesterausbildung angemessen berücksichtigt wird. Das entspräche auch der Intention des Papstes, der in seinem Schreiben ausdrücklich feststellt, daß die ältere Form eben nicht nur ältere Menschen anspricht, sondern auch die junge Generation.
Der Papst in Heiligenkreuz
Heiligenkreuz, sowohl das Stift wie auch die Hochschule, steht für eine authentische Linie des 2. Vatikanischen Konzils. Gerade auch was Art und Stil der Liturgie angeht, hat der Papst uns ja deshalb besucht, weil er uns diesbezüglich als Vorbild herausstreichen wollte: Weil wir tun, was das 2. Vatikananum wirklich will, was in den Texten steht usw.
Wir sind nicht nach hinten verkorkst und nicht nach vorne vermurkst, sondern leben aus dem, was die Kirche uns durch das 2. Vatikanische Konzil WIRKLICH geschenkt hat.
Dem ersten Absatz könnte man leichter zustimmen, würde er nicht durch die Polemik des zweiten Absatzes entwertet. Nach Summorum Pontificum und dem Begleitschreiben des Papstes kann niemand mehr behaupten, daß Menschen und Gemeinden, die dem alten Ritus anhängen, schon deshalb „verkorkst“ wären. Allerdings wird ihnen die volle Beheimatung in der Kirche schwer fallen, wenn man sie weiterhin und ganz gegen die Absichten des Papstes so grundlos abschätzig behandelt.
Beim Chorgebet in Heiligenkreuz
Als Hochschule haben wir Recht und Pflicht, unsere Identität auch durch das Angebot vor Lehrveranstaltungen zu profilieren.
Zelebrationsübungen im tridentinischen Ritus kann es daher nicht im Fächerkanon geben, weil wir die Liturgie der Kirche so feiern wollen, wie sie im Anschluss an das 2. Vatikanische Konzil durch die oberste Leitung der Kirche vorgegeben wurde. Und weil wir nicht wollen, dass unsere Absolventen zu einem Ritus erzogen werden, der zwar wieder erlaubt, aber nicht im großen Atem der Kirche liegt, auch nicht des Papstes, dessen Namen unsere Hochschule trägt. Etwas, das zu rigoros verboten war, wieder zuzulassen, heißt noch nicht, darin die Zukunft der Kirche zu sehen.
Die Uhren der Kirche sind nicht nach dem 2. Vatkanum stehen geblieben. Summorum Pontificum ist geltendes Recht der Kirche. Es erlaubt jedem Priester in beiden Formen des Ritus zu zelebrieren - diese „Pluralität“ liegt „im großen Atem der Kirche“ und nicht das kleinliche „Da könnte ja jeder kommen“ des Rektors. Im Übrigen kann nur sehr bedingt die Rede davon sein, die klassische Form des römischen Ritus sei „rigoros verboten“ gewesen. Wenigstens macht der Papst in seinem Schreiben an die Bischöfe ausdrücklich darauf aufmerksam, „daß dieses Missale nie rechtlich abrogiert wurde und insofern im Prinzip immer zugelassen blieb“. Die in der Praxis dennoch vielfach ausgesprochenen Verbote waren rechtswidrig und Ausdruck eines Geistes der Diskontinuität, den erneut aufgegriffen zu sehen man in einer ansonsten so traditionstreuen Einrichtung wie der Päpstlichen Philosophisch-Theologischen Hochschule Benedikt XVI. in Heiligenkreuz nicht erwartet.
Wir wollen keine Randgruppen ausbilden und nicht zu Randgruppen ausbilden, sondern gesunde frohe Priester, die den Ritus von Paul VI, der der ORDENTLICHE RITUS der lateinischen Kirche ist, würdig und innerlich gemäß den Normen feiern. Es wird also keine diesbezüglichen Übungen geben, sehr wohl aber liturgische Übungen zur „Ars celebrandi" im ordentlichen und verbindlichen Ritus der lateinischen Kirche.
Wenn Sie das bitte den Beantragenden mitteilen wollen.
Ob sich dieses apodiktische „Es wird also keine diesbezüglichen Übungen geben“ halten lassen wird, bleibt abzuwarten. Aus Rom ist zu hören, daß die erwartete Klarstellung der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei über die praktische Anwendung von Summorum Pontificum auch Bestimmungen darüber enthalten könnte, wie die Einführung in den alten Ritus in die Priesterausbildung zu integrieren ist. Aus amerikanischen Seminaren sind dazu bereits erste gute Beispiele bekannt geworden.
Die ältere Form des römischen Ritus ist keine Randerscheinung, keine Beruhigungspille für Randgruppen - sie gehört zusammen mit der würdig gefeierten neueren Form, für die Heiligenkreuz in der Tat ein gutes Beispiel gibt, ins Zentrum der Glaubenspraxis der Kirche. Die römische Kirche hat einen verbindlichen Ritus, der jedoch zwei gleicherweise verbindliche Formen kennt. Daß in der gemeindlichen Praxis zur Zeit im Regelfall die modernere Form gebraucht wird, ändert nichts am Recht der Priester, in beiden Formen zu zelebrieren, und an der Pflicht der Seminare, in beiden Formen auszubilden.