Motu Proprio: Summorum Pontificum

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Zusatzinfo

Florida, USA: Alte-Messe-freie Zone?

Bischof John H. Ricard, SSJ

Nun hat sich auch der Bischof der Diözese Pensacola-Tallahassee, John H. Ricard, einer Regelung anderer Bischöfe Floridas angeschlossen, die - sollte sie denn Bestand haben - geeignet ist, den ganzen Staat zu einer „Alte-Messe-freien Zone“ zu machen. Wir übersetzen hier die wichtigsten Punkte dieser Bestimmungen, vollständig bei Father Zuhlsdorf (in englischer Sprache).

Vorschriften zur Umsetzung des Apostolischen Schreibens „Summorum Pontificum“ von Papst Benedikt XVI....

1. (...)

2. Nur geeignete Priester dürfen die außerordentliche Form der Messe und der Sakramente feiern, das gilt auch für den privaten Gebrauch. Sie müssen einen Nachweis ihrer Kenntnisse der lateinischen Sprache und der Rubriken für die korrekte Feier der Messe in der außerordentlichen Form erbringen. Der Ortsordinarius behält sich das Recht vor, zu entscheiden, ob ein Priester für die Feier der Messe und der anderen Sakramente in der außerordentlichen Form geeignet ist. ... Das gilt für alle Feiern in der außerordentlichen Form, sowohl durch Priester, die der Diözese angehören, als auch für solche, die sich in ihrem Gebiet aufhalten.

3. Eine private Messe ist eine Messe, die vom Priester aus eigener Initiative gefeiert wird. Sie darf weder im Pfarr-Bulletin noch auf andere Weise eingeplant oder bekannt gemacht werden. (...)

4. Ein Pfarrer ist nicht berechtigt, aus eigener Initiative eine öffentliche Messfeier in der außerordentlichen Form anzusetzen. Das M.P verlangt, daß eine stabile Gruppe von Gläubigen, die der früheren liturgischen Tradition verbunden sind, ein Gesuch um die Feier der Messe in der außerordentlichen Form einlegen kann. Der Bischof hat entschieden, daß eine solche Gruppe aus mindestens 50 Personen bestehen muß, wenn dieses Gesuch erfüllt werden soll.

5. (...) Wenn in einer Pfarrei oder Niederlassung nur eine Messe (an einem Tag) gefeiert wird, muß das in der regulären Form geschehen - das gilt auch für Werktage.

8. Mit dem Apostolischen Schreiben ist die gesamte nachkonziliare Gesetzgebung bezüglich der Feier der tridentinischen Messe aufgehoben, das betrifft auch das Indult, nach dem die Ortsordinarien die Feier der tridentinischen Messe erlauben konnten.

9. Das Apostolische Schreiben bestimmt eindeutig, daß die außerordentliche Form während des österlichen Triduums in keiner Weise gefeiert werden darf - also von der Abendmesse am Gründonnerstag bis zur Abendandacht am Ostersonntag.

10. Für Diakone, die die gebeten werden, an einer Messe oder einer anderen Liturgie der außerordentlichen Form teilzunehmen, gelten die Vorschriften des obigen Absatz 2 entsprechend.


Bereits ein oberflächlicher Abgleich mit dem Wortlaut des Motu Proprio ergibt, daß die hier im Auszug wiedergegebenen Regelungen nicht in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung durch den Papst stehen und ihr in einigen Punkten direkt widersprechen. Es ist daher nur eine Frage der Zeit, bis die Kommission „Ecclesia Dei“ die Nichtigkeit dieser Punkte auch offiziell feststellen wird.

Weiterhin ist daran zu erinnern, daß ein Grundsatz des Kirchenrechtes für die Interpretationen von Gesetzen besagt, daß Erlaubnisse immer möglichst weitgehend, Verbote demgegenüber möglichst eng auszulegen sind. Dieser Grundsatz wird im Dokument aus Florida grob verletzt.

Auf einige der hier angesprochenen Probleme, insbesonder betreffend

  • lateinische Sprachkenntnisse
  • Untersagung der „privaten Messfeier“ ohne bischöfliche Genehmigung
  • Bedeutung der Kennzeichnung einer Messe als „privat“
  • Größe und „Stabilität“ einer den alten Ritus verlangenden Gruppe
  • Verwendung der alten Form während des österlichen Triduums

werden wir noch speziell eingehen, da sich abzeichnet, daß es in diesen Bereichen auch in Deutschland zu Versuchen kommen wird, das Motu Proprio entgegen dem erklärten Willen des Papstes und entgegen den kirchenrechtlichen Auslegungsregeln möglichst restriktiv zu interpretieren.