Motu Proprio: Summorum Pontificum

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Zusatzinfo

Missverständnisse - in den Ordinariaten

Eine Seite hat für die Darstellung der Mißverständnisse und Fehldarstellungen über den usus antiquor und das motu proprio bei weitem nicht gereicht. Wir bauen an. Diese Seite ist den Mißdeutungen und Fehldarstellungen aus den Ordinariaten gewidmet. Weitere Seiten werden folgen.

Die „alte Messe“ bedarf einer Qualitätskontrolle durch die Bischöfe

Im Prinzip hat der Bischof nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, darauf zu achten, daß die hl. Messe stets ihrer unvergleichlichen Würde gemäß und nach den gültigen Vorschriften gefeiert wird. Das gilt auch in Bezug auf den usus antiquior. Noch mehr allerdings gilt dies für die „forma ordinaria“, an der schließlich derzeit die weitaus größte Zahl von Gläubigen teilnimmt, und bei der sich so tiefgehende Mißstände eingefressen haben, daß der Papst in „Sacramentum Caritatis“ und „Summorum Pontificum“ ausdrücklich darauf eingeht.

Allerdings werden diese Mißstände in vielen Diözesen so langmütig hingenommen, daß man sich fragen muß, ob sie nicht dem Willen der Bischöfe entsprechen. Die drängenden Ermahnungen, die Bereits Papst Johannes Paul II in „Redemptionis Sacramentum“ aus dem Jahr 2004 aussprechen ließ, werden sogar fast in allen Diözesen mißachtet. Die Priester, die bisher schon die „forma extraordinaria“ bevorzugten, sind dagegen fast ausnahmslos um größte Rubrikentreue bemüht.

Um sich nicht dem Verdacht auszusetzen, ihre Aufsicht nur zur Gängelung der Priester und Gläubigen, die sich dem alten Ritus verpflichtet fühlen, zu mißbrauchen, werden die Bischöfe also entschieden gegen alle Mißbräche vorgehen müssen, unabhängig davon, in welcher Form des Ritus sie eventuell vorkommen. Ihre bisherige Laxheit gegenüber den vielfach anzutreffenden „Hopsassa-und-Trallala“-Liturgien läßt hier keine Naivitäten zu.


„Sine populo“ heißt „heimlich und allein“

Mehrfach war nun schon zu hören, daß auf die „missae sine populo“ im alten Ritus, die der Papst allen Priestern ausdrücklich freigestellt hat, nicht öffentlich hingewiesen werden dürfe. Das ist falsch.

Der Ausdruck „missa sine populo“ (Messe ohne Volk) besagt nicht, daß an einer solchen Messe das „Volk“ nicht teilnehmen darf oder soll, sondern er besagt nur, daß diese Messe nicht zum regulären seelsorglichen Programm einer Gemeinde gehört. Wenn das reguläre Programm beispielsweise an jedem Werktag eine Abendmesse vorsieht, ein durchreisender Priester oder auch ein ortsansässiger Priester jedoch zusätzlich vormittags um 9:00 eine Messe feiert, ist diese „außerplanmäßige Messe“ nach dem Recht eine „missa sine populo“. Das ist sie auch dann, wenn regelmäßig Gläubige daran teilnehmen und wenn diese Messfeier über einen längeren Zeitraum hinweg stattfindet. Es ist auch keinesfalls verboten, auf diese Messe öffentlich hinzuweisen – wenn sie denn regelmäßig genug stattfindet, daß ein solcher Hinweis Sinn hat.

Im übrigen ist diese Regelung natürlich nicht so zu verstehen, daß es nicht zulässig wäre, eine Messe in der alten Form auch als „missa cum populo“ in den regulären Plan aufzunehmen. Wo ein entsprechendes Interesse besteht oder geweckt werden kann, ist das jederzeit möglich. In Herzogenrath hat Pfarrer Rodheudt bereits eine entsprechende Regelung angekündigt: „Ich trage mich mit dem Gedanken, ab dem ersten Adventssonntag der Tridentinischen Liturgie an einer Stelle des liturgischen Wochenplans einen festen Platz einzuräumen. Nach meiner persönlicher Rücksprache mit der in Rom zuständigen Päpstlichen Kommission 'Ecclesia Dei' ist dies auch und gerade im Rahmen einer Pfarrgemeinde als Bereicherung des liturgischen Lebens nicht nur möglich, sondern auch ausdrücklich erwünscht.“


Im Triduum ist der „usus antiquior“ verboten

Auch das ist so nicht richtig. Im römischen Ritus finden vom Gründonnerstag bis zur Osternacht generell keine „Messen ohne Volk“ statt, nicht nach der neuen und nicht nach der alten Form des Ritus. Also erlischt für diese Zeit auch das sonst bestehende Recht jedes Priesters, eine außerplanmäßige Messe nach dem älteren Missale zu feiern. Tatsächlich findet an diesen Tagen in jeder Gemeinde immer nur ein einziger Gottesdienst statt, und der wird jeweils in der Form des Ritus gefeiert, die in dieser Gemeinde die übliche ist. D. h. In den meisten Gemeinde- und Bischofskirchen in der neuen Form, in den Kirchen der geistlichen Gemeinschaften und eventueller Personalgemeinden, die regulär den alten Ritus pflegen, in der älteren Form. In Kirchen, die von unterschiedlichen Gemeinden genutzt werden, vielelicht auch erst in der einen und dann der anderen Form. Damit bleibt diese Regelung voll in der Logik des motu proprio, zeigt aber in ihrem ausführlichen Eingehen auf diesen Sonderfall, wie ausgefeilt diese Regelungen sind – und wie wenig es dazu noch lokaler „Ausführungsbestimmungen“ bedarf.


Besuch der alten Messe nur für Vereinsmitglieder?

Die deutsche Arbeitsübersetzung von Summorum Pontificum schreibt: „In Pfarreien, wo eine Gruppe von Gläubigen, die der früheren Liturgie anhängen, dauerhaft existiert, hat der Pfarrer deren Bitten, die heilige Messe nach dem im Jahr 1962 herausgegebenen Römischen Messbuch zu feiern, bereitwillig aufzunehmen.“ Das wird vielfach so ausgelegt, als ob damit eine feste Gruppe von Menschen gemeint sei, deren Namen und Gesinnung am besten auch noch dem Bischof bekannt zu machen wäre. Dem ist natürlich nicht so.

Allerdings liegt hier die Quelle der Mißverständlichkeit schon im Text: In einer früheren lateinischen Version des motu proprio, die immer noch von der deutschen Bischofskonferenz verbreitet wird, ist die rede von einem „coetus fidelium ... stabiliter exsistit“. Anscheinend benutzt auch die deutsche Übersetzung diese ältere Fassung, die allerdings später noch einmal präzisiert wurde. Jedenfalls heißt es auf der Website des Vatikans von Anfang an „continenter exsistit“.

Diese Korrektur war zweifellos sinnvoll. Ein „coetus“ ist nämlich nicht eine stabile Gruppe, sondern eine Ansammlung der Personen, die gerade da sind – auch wenn es jedesmal andere sein sollten. Und genau dem wird die Wendung „continenter exsistit“ gerecht: Es geht nicht darum, daß eine feste Gruppe, womöglich mit Vorstand und Kassierer, die Sache organisiert und jeden Mittwoch vollständig antritt - Nichtmitglieder sind nicht zugelassen. Es geht vielmehr darum, daß eine „beständige Teilnahme“ von Gläubigen erwartet werden kann.

Wie viele Gläubige das sind, spielt höchstens dann eine Rolle, wenn die Personaldecke sehr dünn ist und zugunsten der Meßfeier in der alten Form andere wichtige seelsorgerische Aktivitäten eingeschränkt werden müßten. Hier ist Augenmaß gefordert – von allen Beteiligten. Dabei ist allerdings zu bedenken, daß der Papst die alte Messe ausdrücklich nicht deshalb wieder „freigegeben“ hat, um damit einigen Ästheten oder Nostalgikern einen Gefallen zu tun. Er hat diese Form wieder in ihr Recht eingeetzt, weil sie spirituelle Schätze birgt, auf die die ganze Kirche dringend angewiesen ist. Bischöfe, die diesen Zusammenhang nicht sehen (wollen), verfehlen den Willen den Papstes in einem ganz wesentlichen Punkt


In Pfarrkirchen ist der „Alte Ritus“ nicht erlaubt

Mit dieser Auskunft wurden an mehreren Orten Gruppen, die sich für Feiern der hl. Messe in der außerordentlichen Form des römischen Ritus einsetzen, auf mehr oder weniger abgelegene Kapellen verwiesen. Die Auskunft ist falsch.

Richtig ist, daß das erste „Indult“ Quattuor Abhinc Annos von 1984 eine entsprechende Einschränkung enthielt, die auch im zweiten Anlauf von 1988 in Ecclesia Dei Afflicta nicht aufgehoben wurde. Diese Aufhebung erfolgte jetzt in Summorum Pontificum, wo es in Art. 1 ausdrücklich heißt: „Die von den vorangegangenen Dokumenten "Quattuor abhinc annos" und "Ecclesia Dei" für den Gebrauch dieses Messbuchs aufgestellten Bedingungen aber werden wie folgt ersetzt:“.

Damit gelten nur noch die neuen Regelungen, und diese bestimmen für alle Arten von Kirchen, darunter selbstverständlich auch die Pfarrkirchen, wer dafür zuständig ist, wenn dort Messen im usus antiquior gefeiert werden sollen. Tatsächlich ist es nicht im Sinne von Summorum Pontificum, die „Alte Messe“ vom Gemeindeleben fernzuhalten und in Quarantäne abzudrängen - wie sonst sollte die "gegenseitige Beeinflussung" erfolgen, die der Papst von der Wiederzulassung der alten Form erhofft und erwartet?

Das bedeutet auch eine Verpflichtung für die Anhänger der alten Messe, die sich manchmal in ihrer exklusiven Randlage gemütlich eingerichtet und noch gar nicht voll begriffen haben, was es bedeutet, daß ihnen mit Summorum Pontificum neue Aufgaben im Zentrum der Kirche zugewachsen sind.