Motu Proprio: Summorum Pontificum

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Zusatzinfo

„Ein Raub am liturgischen Erbe“

England will Feiertage des usus antiquior verschieben - Alcuin Reid nimmt Stellung.

1. Mai 2008


Als erstes hier die Verlautbarung der Bischofskonferenz von England und Wales auf der Website des "Liturgiebüros" der Konferenz, wo auch ein entsprechender "Kalender der gebotenen beweglichen Feste und Feiertage der außerordentlichen Form" veröffentlicht wird, auf dem z.B. Erscheinung des Herrn zwischen dem 2. und dem 8. Januar hin- und herwandert.

Zitat: Entsprechend einer Bitte um Information hat die Bischofskonferenz von England und Wales eine Anfrage an die Päpstliche Kommission Ecclesia Dei gerichtet, die bestätigte, daß im römischen Ritus unabhängig von der Form der Liturgie die Gebotenen Feiertage gemeinsam gehalten werden. Wo die Verpflichtung aufgehoben und der Feiertag auf den Sonntag verschoben wurde - also bei Erscheinung des Herrn, Christi Himmelfahrt und Fronleichnam - ist das bei Messfeiern sowohl in der ordentlichen wie in der Außerordentlichen Form zu befolgen."

Und nun der im Internet an verschiedenen Stellen, auch auf TNLM, aber ohne nähere Quellenangabe kursierende angebliche Auszug aus dem Schreiben von Ecclesia Dei.

Zitat:In Bezug auf die gebotenen Feiertage haben Sie Ihre Ansicht ausgedrückt, daß die gebotenen Feiertage, wie Sie von der Bischofskonferenz von England und Wales bestimmt und vom hl. Stuhl bestätigt worden sind, von der ganzen Kirche in England und Wales in Feiern sowohl der ordentlichen als auch der außerordentlichen Form der Messe zu halten sind. Meiner Kenntnis nach sind in England die Feste der Erscheinung des Herrn, der Himmelfahrt des Herrn sowie Fronleichnam mit Zustimmung des hl. Stuhles auf den jeweils nächsten Sonntag verschoben worden. Da diese Feiertage von allen Gläubigen zu halten sind, sollten auch Priester, die zum Wohle von Gläubigen, die sich der lateinischen liturgischen Tradition verbunden fühlen, die Messe nach den Büchern von 1962 feiern, diese Feiertage an den vorgeschriebenen Sonntagen begehen."


Und hier nun der Artikel von Alcuin Reid, zitiert bzw. übersetzt nach TNLM vom 1. Mai.

Eine kanonisch korrekte, aber unglückliche Klärung

Von Alcuin Reid

Fr. Alcuin Reid

Es kann kein Zweifel daran bestehen, daß die Bischöfe das Recht haben, mit Zustimmung des Heiligen Stuhls gebotene Feiertage auf einen anderen Tag zu verlegen oder von dem Gebot zu dispensieren, sowohl der Codex von 1917 (canon 1247) als auch der von 1983 (canon 1246) kennen eine derartige Möglichkeit. Tatsächlich war in England vor dem Konzil die Verpflichtung zum Gottesdienstbesuch am Fest der unbefleckten Empfängnis dispensiert, obwohl dieses Fest jedes Jahr am 8. Dezember gefeiert wurde.

Viele von uns errinern sich an die erhitzte Debatte in der katholischen Presse und darüber hinaus, als die Bischöfe von England und Wales kürzlich die Festtage der Erscheinung des Herrn, der Himmelfahrt und von Fronleichnam auf den jeweils nächsten Sonntag verschoben. Es heißt, daß Cardinal Hume seinerzeit, als ihm dieser Vorschlag gemacht wurde, das mit den Worten ablehnte: „Der Säkularismus ist schon weit genug gegangen“. Nach seinem Tode sahen die Bischöfe wohl kein Hindernis mehr für diesen Schritt.

Die pastoralen Gründe für die Entscheidung der Bischöfe liegen auf der Hand: Das moderne Stadtleben kann es recht schwierig machen, an Feiertagen eine hl. Messe zu besuchen, und in ländlichen Gegenden mit weniger Priestern ist es noch schwieriger. Allerdings kann man eine Alternative zur Dikussion stellen: Wenn es wegen der Lebensumstände wirklich nicht möglich ist, an einem gebotenen Feiertag die hl. Messe zu besuchen, ist man wegen dieser Unmöglichkeit entschuldigt und es besteht kein Grund, an der Liturgie herumzupfuschen, um solchen modernen Notlagen zu entkommen. Auf der anderen Seite würde eine solche regelmäßige Dispensierung dazu führen, daß viele Gläubige an einigen wichtigen Festen des Kirchenjahrs niemals teilnehmen würden. Man kann es für besser halten, wenn die Bischöfe die Fettage nicht verlegt hätten, aber ihre Gründe sind verständlich.

Katholiken, die den Gottesdienst nach dem usus antiquor besuchen, widerstrebt es verständlicherweise, Modernisierung der Liturgie oder Schritte, die in diese Richtung zu führen scheinen, hinzunehmen. Das mag einigen als eine verfehlte Haltung erscheinen. Ob das so ist, oder ob es sich um ein gesundes Mißtrauen gegenüber unnötigen Veränderungen handelt – diese Haltung ist eine Realität, die von den Hirten der Kirche mit zu berücksichtigen ist. Das letztjährige Dekret des Papstes, daß der ältere Gebrauch „niemals abgeschafft“ worden sei und daß er für alle, die das wünschen, frei zugänglich sein soll, wurde von solchen Gruppen mit großer Freude und Zufriedenheit aufgenommen. Das war wirklich eine pastorale Maßnahme.

Die Veröffentlichung von letzter Woche, daß die englischen Bischöfe von Rom die kanonisch korrekte Erklärung erhalten haben, daß Priester, die zum Wohle der Gläubigen die Messe nach dem Missale von 1962 feiern, auch diese Feiertage an den vorgeschriebenen Sonntagen begehen sollten“, ist keine solche pastorale Maßnahme. Sicher, man kann das Bedürfnis verstehen, daß Feste von allen am gleichen Tage gefeiert werden sollten. Und man kann auch verstehen, daß moderne Liturgiker und auch einige Bischöfe von einigen Anhängern des alten Ritus genervt sind, die manchmal allzu selbstgefällig auf den alten Festtagen bestanden haben. Aber es sind auch andere Überlegungen anzustellen.

Die erste ist die, daß die Besucher der alten Messe sehr oft nicht nur ein enges Verhältnis zum Ritus an sich haben, sondern zu ganzen Reichtum des liturgischen Jahres. Sie würden normalerweise alles daran setzen, an diesen Feiertagen die Messe zu besuchen – unabhängig davon, ob sie dazu verpflichtet wären oder nicht. Nichts spricht dagegen, daß die Bischöfe die Verpflichtung zum Gottesdienstbesuch an den Wochentagen aufheben, wenn diese ihnen zu drückend erscheint. Aber das ist doch kein Grund dafür, darauf zu bestehen, die Feier dieser Feste auch im alten Ritus zu verschieben. Diese Verschiebung verringert die liturgische „Nahrung“ die wir von jetzt an anbieten können. Und welche Messe soll der Priester am Donnerstag vor dem Himmelfahrts-Sonntag lesen – schließlich gibt es im alten Ritus überhaupt keine Votivmesse zu Himmelfahrt. Es wäre absolut lächerlich, die Osterkerze am Donnerstag nach dem Evangelium als Symbol für den Weggang des auferstandenen Herrn auszulöschen – und das dann am Sonntag zu wiederholen. Sollen wir zweimal Erscheinung des Herrn feiern? Sollen Feste wie Allerheiligen, Peter und Paul, und Mariä Himmelfahrt an einem Sonntag oder Montag nach der ersten Feier noch einmal begangen werden? Diese „Klärung“ dient dazu, die Gläubigen eines Teils des liturgischen Erbes zu berauben, das Papst Benedikt schützen möchte.

Das zweite ist, daß das liturgische Leben der Kirche immer von Einheit in Verschiedenheit gezeugt hat – und nicht von Uniformität. Die östlichen und die westlichen katholischen Riten haben völlig unterschiedliche Kalender. Verschiedene Gebräuche des Römischen Ritus kennen ebenfalls beträchtliche Abweichungen, die im Falle der Orden sogar in der gleichen Stadt sichtbar werden konnten. Der Ambrosianische Ritus von Mailand kennt keinen Aschermittwoch. Gut, es mag ein wenig unaufgeräumt erscheinen, wenn die Einen die Erscheinung des Herrn an dem einen Tag feiern und die Anderen ein paar Tage später – aber eine Sünde ist das sicher nicht. Schließlich feiert der Kalender des älteren Gebrauchs, wie er 1962 letztmalig festgelegt wurde, viele Feste an einem anderen Tag als der moderne Gebrauch, und das nicht ohne guten Grund. Man muß ganz klar sagen, daß es keinen zwingenden liturgischen Grund dafür gibt, diese Feste nicht an ihren dem usus antiquior entsprechenden Tagen zu begehen.

Es gibt auch keine pastorale Notwendigkeit. Der Hl. Vater hat bei der Promulgierung von Summorunm Pontificum ganz klar gemacht, daß eines seiner Motive darin bestand, die Einheit in der Kirche zu fördern. Die Maßnahme (der Verschiebung) erscheint zweifellos als ein weiteres Hindernis auf dem Wege zu Erreichung der Einheit mit denen, die sich in einer irregulären Situation befinden wie zum Beispiel die Priesterbruderschaft Pius X. Wir können uns wünschen, sie würden nicht so reagieren – aber einige werden sich eben so verhalten: Das ist eine pastorale Realität. Einige Gläubige werden von dieser Veränderung sogar so skandalisiert sein, daß sie sich neu der Piusbruderschaft zuwenden.

Der Zeitpunkt für die Ankündigung der Bischöfe ist sehr unglücklich gewählt – Eine Woche vor Himmelfahrt und weniger als einen Monat vor Fronleichnam gibt das für Gläubige und Kleriker, die schon Pläne für die Messen an diesen Tagen gemacht haben, beträchtliche Probleme. Überhaupt bleibt die ganze Sache etwas nebulös – eine Presseerklärung über eine Antwort auf eine an Rom gerichtete Frage ohne Veröffentlichung der Frage oder der Antwort selbst hat keine bindende kanonische Wirkung. Auch scheint es nicht so zu sein, daß die Bischöfe ein förmliches Dekret zur Verschiebung der Feiertage erlassen hätten, jedenfalls ist kein solches Dekret der Bischöfe von England und Wales veröffentlicht worden. Eine solche Veröffentlichung wäre notwendig, bevor Gehorsam gegenüber diesen Verschiebungen verlangt werden kann.

Während die von Gott gegebenen Hirten das kanonische Recht haben, solch eine Verschiebung anzuordnen - könnten sie in diesem Fall vielleicht doch darauf verzichten – nicht zuletzt aus den oben genannten Pastoralen Erwägungen? Der Brief des hl. Paulus an die Epheser lehrt uns, daß wir wie Kinder den Eltern auch den geistlichen Vätern, also den Bischöfen, folgen sollen, und als gläubige Katholiken sollten wir das auch so halten. Aber er fügt auch die Ermahnung hinzu: „Väter, reizt eure Kinder nicht zum Zorn, sondern erzieht sie in der Lehre und der Folgsamkeit des Herrn“.

Dem ist nur noch hinzuzufügen, daß die jetzt veröffentlichten angeblichen Teile des Schreibens von Ecclesia Dei, die Father Reid bei der Abfassung seines Artikels noch nicht kannte, die Zweifel an der Darstellung auf der Website der Bischofskonferenz weiter erhöhen. Der Text ist an einer Stelle - wir haben das hervorgehoben - in der ersten Person abgefasst - das spricht nicht gerade für seinen Charakter als offizielle Antwort auf eine offizielle Anfrage. Und er enthält an entscheidender Stelle einen Konjunktiv, der schwer zu interpretieren ist, solange man nicht weiß, welche Form im lateinischen oder italienischen Original verwandt wurde.


Nachtrag vom 2. Mai: Damian Thompson veröffentlicht heute in seinem Kommentar zum Thema eine Liste der am 1. 5. in England durchgeführten Himmelfahrtsgottesdienste im Alten Ritus, so wie die Latin Mass Society sie ermittelt hat. Wir geben sie hier mit einem Kernsatz aus dem Kommentar gerne wieder:

Zitat:Die Bischöfe von England und Wales nutzen jeden erdenklichen Trick, um die Vorschriften des Motu Proprio, mit dem der Papst die überlieferte Lateinische Liturgie befreit hat, ins Leere laufen zu lassen. Nun, das Spiel kann man auch zu zweit spielen.

  • 7.30am St Augustine, Boscombe Crescent, Downend, Bristol
  • 7.30am St George Boreham Rd Warminster Wilts
  • 8.00am The Oratory Brompton Rd London SW7
  • 11.00am St James Spanish Place George St London W1
  • 11.30am Our Lady of the Taper Cardigan
  • 12.00hrs St William of York Upper Redlands Rd Reading
  • 12.00hrs SS Joseph Patrick & Cuthbert Coxhoe Durham
  • 12.00hrs St Mary Barnard Castle County Durham
  • 12.15pm The Oratory Woodstock Rd Oxford
  • 12.30pm St Bede Thornton Rd London SW12
  • 3.00pm St Mary Harvington Kidderminster
  • 6.30pm Corpus Christi Maiden Lane London WC2
  • 6.30pm St Anthony Scotland Rd Liverpool
  • 7.00pm The Sacred Heart Broughton Hall Skipton
  • 7.00pm SS Peter & Paul Longbenton Newcastle on Tyne
  • 7.00pm Our Lady & St Michael Pen-y-Pound Abergavenny
  • 7.15pm St Osmund Long Lane Breightmet Bolton
  • 7.30pm Our Lady of Perpetual Succour Amersham Rd Chesham Bois Bucks
  • 7.30pm Corpus Christi 51 Langdon St Tring
  • 7.30pm Sizergh Castle, Sizergh, Kendal, Westmoreland
  • 8.00pm The Oratory Hagley Rd Birmingham