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Mit „Corona“ gegen die heilige Messe

Eigentlich wollten wir das Thema „Gottesdienst in Zeiten der Seuche“ mit unserem Beitrag vom 17. Sind Gottesdienste „verboten?“ einmalig und abschließend behandeln. Inhaltlich haben wir dem dort gesagten auch nichts hinzuzufügen. Wenn nur die Kirchenpolitik nicht wäre: Die Feinde des Glaubens im Kreis der als Theologie-Professoren verbeamteten Nicht-Bekenner nutzen die Epidemie, um ihre Irrlehren mit gesteigerter Energie zu verbreiten und finden dafür in den Medien bereitwillige Lautsprecher.

Das stärkste Stück in dieser Hinsicht leisteten sich die drei Herren Albert Gerhards (Bonn), Benedikt Kranemann (Erfurt) und Stephan Winter (Münster) mit einem gemeinsam verfaßten Artikel, der am 18.03. unter der Überschrift „Privatmessen passen nicht zum heutigen Verständnis von Eucharistie“ auf katholisch.de erschienen ist. Die vom Priester ohne Anwesenheit von Gläubigen zelebrierte Messe gilt ihnen als „Geistermesse“ und als Ausdruck einer klerikalistischen Fehlhaltung, die die Messe als „Besitzstand der Priester“ betrachte. Doch glücklicherweise habe DAS KONZIL diesem Irrtum ein Ende bereitet:  

Es war ein langer Weg, bis das Konzil den Communio-Gedanken wieder an die erste Stelle rücken konnte: Die vor Ort versammelte Gemeinde ist Trägerin der Liturgie! Und darin verwirklicht sich ein bestimmtes Verständnis von Kirche und Amt, das man auch und gerade in Zeiten äußerer Not nicht leichtfertig aufs Spiel setzen sollte.“

Nach einer herben Kritik an den Empfehlungen vieler Bistümer, eben diese „Privatmessen“ verstärkt zu feiern, entfalten die drei Herren eine bemerkenswerte Gegenposition. Sie räumen zwar ein, daß sie damit im Gegensatz zum geltenden Kirchenrecht (can. 904) stehen – doch was sind schon tote Paragraphen gegen ihr überlegenes „heutiges Verständnis“. Und so erklären sie von hoher Lehrstuhlposition aus:

„Wenn sonntags in der Pfarrei die Messe weiter gefeiert wird, so kann nicht der Priester allein, sondern nur eine wenn auch noch so kleine Gemeinde Stellvertretung sinnenhaft glaubwürdig repräsentieren.“

Wenn uns das Gedächtnis nicht trügt, folgte hier in der Originalfassung des Beitrags vom 18. März die Ankündigung der beiden geweihten Autoren, auch im Widerspruch zu geltenden Verordnungen staatlicher Gesundheitsbehörden sieben „Gemeindevertreter“ zu ihren Eucharistiefeiern einzuladen, um die erforderliche Anwesenheit von Gemeinde sicherzustellen. Dieser Ausdruck eines wahrhaft klerikalistischen Mißverständnisses ist in der aktuellen Fassung nicht mehr enthalten, statt dessen geht der Text so weiter:

„Wenn selbst dies, wonach es nach den neuesten Entwicklungen aussieht, aktuell nicht möglich sein sollte, sind alle, die im gemeinsamen Priestertum der Taufe verbunden sind, gefordert, nach Möglichkeiten zu suchen, sich in verantwortlicher Weise in Formen des gemeinsamen Hörens auf das Wort Gottes und des Gebets zu verbinden.“ 

Soll heißen: könne keine Messe gefeiert werden. Statt dessen sei nach neuen Formen des gemeinsamen Gotteslobes zu suchen, und die drei Herren haben auch schon eine Idee:

„Bilder wie die von Menschen in Italien, die zusammen auf Balkonen singen und musizieren, haben hier durchaus prophetischen Charakter!“

Dieser hanebüchene Unfug blieb selbst auf katholisch.de, deren Redaktion wir getrost unterstellen, dafür große Sympathie zu empfinden, nicht unwidersprochen. Bereits am folgenden Tag meldete sich der Freiburger Dogmatiker Helmut Hoping mit einer Gegenrede zu Wort, die die gröbsten sachlichen Fehler seiner Kollegen richtig stellte. Doch da war der Artikel bereits in englischer Übersetzung bei praytellblog.com erschienen – das ist eine vielbesuchte Website amerikanischer Vertreter des liturgischen Modernismus. Die dort anschließende Diskussion gibt einen erschütternden Einblick in die Verwirrung, die inzwischen bei Vertretern der (angeblich von DEM KONZIL beauftragten) Liturgiereform herrscht.

Immerhin hatte die Veröffentlichung auf Praytell die erfreuliche Nebenwirkung, in den Leserzuschriften zahlreiche Stimmen aus dem katholisch gebliebenen Bereich der Gläubigen – der ist nicht notwendig beschränkt auf die Anhänger der überlieferten Liturgie – zu mobilisieren, die den Herausgeber von Praytell, den modernistischen Liturgiewissenschaftler Anthony Ruff OSB, ziemlich alt aussehen zu lassen. Die Übernahme dort hat den Artikel von Gerhards & Co auch zeitnah auf das Radar von Peter Kwasniewski gebracht, der ebenfalls noch unter Datum vom 18. 3. eine fundierte Wiederlegung der in jeder Hinsicht unhaltbaren Thesen aus dem Kreis glaubensfeindlicher deutscher Säkulartheologie veröffentlicht hat.

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