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Wird „Ecclesia Dei“ aufgelöst?

Update vom 29.12.: Neue Verweise

Seit einigen Tagen kursieren in Rom Gerüchte, nach denen die Kommission Ecclesia Dei - sie ist für die allgemeinen Rechtsangelegenheiten der überlieferten Liturgie und für die diese Liturgie pflegenden Gemeinschaften zuständig, aufgelöst werden soll. Die Aufgabe der vor 30 Jahren errichteten Kommission habe sich inzwischen erledigt. Wie es weiter heißt, ist ein Motu Proprio, das die volle Eingliederung der Kommission in die Glsubenskongregation verfügt, bereits ausgefertigt und steht vor der Veröffentlichung.

Von der Website Fr. Zuhlsdorfs, der früher selbst bei Ecclesia Dei tätig war, übernehmen wir dazu folgende vorläufige Einschätzung:

Die Kommission Ecclesia Dei ist bereits ein Bestandteil der Glaubenskongregation. Sie hat immer noch ihren eigenen Auftrag, den sie im Rahmen der Glaubenskongregation wahrnimmt. Sollte sie vollständig in der Glaubenskongregation aufgehen, dann wäre künftig der Kardinalpräfekt dieser Kongregation weiterhin zumindest für einen Teil dessen, was die Kommission bisher gemacht hat, verantwortlich.

Würden ihre Aufgaben (vollständig) der Glaubenskongregation übertragen, dann gingen auch ihre disziplinären und juristischen Kompetenzen sehr wahrscheinlich zumindest teilweise an die kirchenrechtliche Abteilung Sektion der Glaubenskongregation. Davon ist wenig zu befürchten. Diese Abteilung ist eine bekannte Verteidigerin des geltenden Kirchenrechtes.

Allerdings gehört zu den Kompetenzen von Ecclesia Dei auch die Untersuchung von Fragen wie der Vereinheitlichung des Kalenders und ähnliches. Dieser Aufgabenbereich könnte an die Kongregation für den Gottesdienst gehen, und von dort würden dann auch rubrizistische Fragen zur überlieferten Liturgie beantwortet. Wenn dafür nicht die richtigen Leute eingestellt werden, könnte das eher schlecht sein, wenn man bedenkt, wie diese Kongregation in den Jahren etwa seit 2013 personell „gesäubert“worden ist.“ 

Eine andere wichtige Aufgabe der Kommission Ecclesia Dei ist die Betreuung geistlicher Gemeinschaften, die die überlieferte Liturgie pflegen wollen. Dieser Teil ihrer Aufgaben würde wahrscheinlich an die Kongregation für die geistlichen Gemeinschaften gehen - und das wäre unter den aktuellen Umständen ziemlich verheerend. Man denke nur an die Franziskaner der Immakulata. Bestehende Gemeinschaften würden zwar nicht ausgelöscht, aber sie bekämen auch nicht mehr viel Unterstützung. Die Errichtung neuer Gemeinschaften wäre unter diesem Regime so gut wie unmöglich. Die Kongregation ist von der Spitze an dermaßen feindselig, daß alles andere kaum vorstellbar erscheint - das ist einfach unbestreitbar. Man schaue sich nur an, wie sie kürzlich mit der französischen Schwesterngemeinschaft umgesprungen sind, die nichts anderes wollten, als den Novus Ordo in einer mehr der Tradition entsprechenden Weise zu feiern und bei der Fürsorge für Alte und Schwache ihren traditionellen Habit zu tragen.

Andererseits ist es möglich, daß der gesamte Aufgabenbereich bei der Glaubenskongregation bleibt und alles weitergeht, wie bisher, außer daß Bischöfe, die sich der geltenden Gesetzeslage widersetzen, künftig mit dem Präfekten dieser Kongregation zu tun haben.“

Informationen und Spekulationen zum Thema hauptsächlich hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf das Verhältnis Roms zur Piusbruderschaft bringt katholisches.info. Wir bleiben am Thema.

Neue Verweise

Ein Kommentar des kenntnisreichen Edward Pentin im National Catholic Register nimmt eine etwas optimistischere Perspektive als Fr. Zuhlsdorf ein. Giuseppe Nardi findet dies nur begrenzt überzeugend. Wir warten weiter auf ein offizielles Dokument.

Zusätzliche Informationen