Und wieder eine Auflösung
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- 23. April 2020
Am 5. Dezember 2018 hatten wir unter der Überschrift „Und wieder ein Kommissar" gemeldet, daß die kleine traditionsorientierte Priesterbruderschaft Famiglia Christi vom Heiligen Stuhl unter kommissarische Verwaltung gestellt worden war. Verantwortlich war der Chef der Glaubenskongregation, der Jesuit Kardinal Luis Ladaria, der damals als Kommissar einen weiteren Jesuiten, den römischen Weihbischof Daniele Libanori, einsetzte. Dieser hat nun seine Tätigkeit im Sinne der in diesem Orden besonders zahlreich vertretenen Kirchenverderber erfolgreich abgeschlossen, und am 28. Februar – die Corana-Krise hatte Italien schon fest im Griff – konnte der als Ortsordinarius zuständige Erzbischof von Ferrara – Commachio die von Rom beschlossene Auflösung der Famiglia verkünden.
Die Bruderschaft selbst war erst 2014 vom damaligen Erzbischof Luigi Negri als Gemeinschaft diözesanen Rechts errichtet und dann 2016 auch von Ecclesia Dei anerkannt worden. Die Einsetzung eines Kommissars bereits so kurz nach Gründung und Anerkennung hat einen höchst einfachen Grund: Der eher traditionsorientierte Erzbischof Negri hatte 2017 nach Erreichen des 75. Lebensjahres seinen Rücktritt anbieten müssen, der von Franziskus unverzüglich angenommen wurde. Als Nachfolger wurde der ausgewiesene Progressist Gian Carlo Perego eingesetzt – mit dem offen oder stillschweigend erteilten Auftrag, den vorkonziliaren Umtrieben in Ferrara-Commachio ein Ende zu bereiten. Was dieser mit der von dieser Bande gewohnten Tatkraft denn auch sogleich anging.
Das Auflösungsdekret bzw. die Presseerklärung des Bistums nennt wie üblich keine nachvollziehbaren Gründe für die Aufhebung der Gemeinschaft. Ausdrücklich zieht es die canones 693 und 701 des Kirchenrechtes heran, um den Priester der Famiglia jede priesterliche Tätigkeit zu untersagen und ihre Inkardination in einer anderen Diözese an die vorherige Zustimmung der Glaubenskongregation zu binden. Damit haben die ehemaligen Mitglieder der Gruppe einen ähnlich rechtlosen Status wie die bereits zu Anfang des Pontifikats aufgelösten Franziskaner der Immakulata. Das ist vielleicht kein Zufall, denn einer der – hinter vorgehaltener Hand erhobenen und nie belegten – Vorwürfe gegen die Famiglia war, daß sie auch Mitgliedern dieser Gemeinschaft Zuflucht gewährt hätten.
Die Entwicklung in Ferrara-Commachio wirft erneut ein Schlaglicht auf den unsicheren Status von Gemeinschaften diözesanen Rechts, die völlig von Gnade oder Ungnade des jeweiligen Bischofs abhängig sind und – sofern sie traditionstreu und rechtgläubig sind – auf keinerlei Schutz durch römische Behörden rechnen können. Eher im Gegenteil.