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Ex-Ecclesia-dei Gemeinschaften vor der Entscheidung

Die hier von uns als „demnächst zu erwartend“ beschriebenen Maßnahmen zur Einschränkung bzw. Komplettverbot der Tätigkeit traditionsorientierter Priestergemeinschaften sind in mehreren französischen Diözesen in den letzten Tagen bereits durch bischöfliches Dekret in Kraft gesetzt worden. Eine vermutlich bald zu erweiternde Übersicht gibt katholisches.info vom 2. 12.

Bereits im Juni hatten wir auf der Grundlage kursierender Gerüchte den Inhalt von Traditionis Custodes relativ zutreffend darstellen können.

Fragen zur Zukunft der ex-Ecclesia-Dei-Gemeinschaften waren damals weitgehend im Nebel geblieben und wurden auch im Motu Proprio nicht angesprochen – anscheinend waren die Akteure sich selbst noch nicht über ihre dahingehenden Pläne im klaren. Das scheint sich inzwischen geändert zu haben. Die gerne ohne nähere Angabe zitierten „informierten Kreise“ erwarten noch für dieses Jahr die Einleitung von Maßnahmen, die diese Priestergemeinschaften „zur einzigen Zelebrationsweise des römischen Ritus zurückführen“ sollen, wie es in der Ausdrucksweise der römischen Neo-Orwellianer so schön heißt. Die Angelegenheiten erscheint dringlich, seitdem sich im Kreis der Urheber von TC die Meinung durchgesetzt hat, die bereits seit längerem erwarteten Durchführungsbestimmungen zum MP könnten erst dann ausformuliert und in Kraft gesetzt werden, wenn das „Problem“ der Priestergemeinschaften zumindest im Grundsatz „gelöst“ ist.

Ein besonderes Gesetz dazu wird nach unseren Informationen derzeit nicht erwartet. Anscheinend ist man in Rom der Ansicht, der Status der Gemeinschaften als „Gesellschaften Päpstlichen Rechts“ eröffne unmittelbare Zugriffsmöglichkeiten. Dazu könnten „päpstliche Delegierte“ eingesetzt werden, die zwar nicht – wie ein von der Ordenskongregation eingesetzter Kommissar – den bestehenden Oberen ablösen, ihm aber dennoch übergeordnet sind. Sie würden die Oberen anweisen, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um ihre Gemeinschaften „mit dem Geist des Konzils zu versöhnen“ und als grundlegenden ersten Schritt dazu die generelle Zelebration nach der Reformierten Liturgie anzuordnen. Auf dieser Grundlage könnten dann in Zusammenarbeit mit den Ortsbischöfen Pläne für die Einbeziehung in die Seelsorge entwickelt werden.

Für die öffentliche Zelebration der überlieferten Liturgie kämen die Priester der Gemeinschaften, wenn wir unsere Quellen richtig verstanden haben, allerdings nicht in Frage – diese Aufgabe, die aus pastoraler Barmherzigkeit für begrenzte Zeit zu tragen ist, müßten in ihrer Konzilstreue bewährte Kräfte des Diözesanklerus auf sich nehmen.

Hier geht es weiter Im Übrigen war bezüglich der Gemeinschaften die Rede von der Möglichkeit zur Gewährung von „Ausnahmeregelungen“, die es den oder zumindest einzelnen Priestern der Gemeinschaften zumindest für eine Übergangsfrist erlauben könnten, intern oder zumindest nichtöffentlich nach dem Missale von 1962 zu zelebrieren – streng reguliert und sonstiges Wohlverhalten vorausgesetzt. Die Spendung von Sakramenten in der vorkonziliaren Weise ist allem Anschein nach in keinem Fall vorgesehen.

Es wäre nicht der Auftrag der „päpstlichen Delegierten“ mit den Gemeinschaften oder deren Oberen in irgendeiner Weise über die Grundsatzentscheidung des Übergangs zum Novus Ordo zu verhandeln. Tatsächlich ist der Mangel jedes Dialogs zwischen dem Papst und den von seinen Vorgängern zur Pflege der überlieferten Liturgie errichteten Gemeinschaften oder deren Anwälten wie den Kardinälen Burke, Brandmüller, Zen oder Müller das vielleicht auffälligste Merkmal des ganzen Prozesses: Er erfolgt in einer autoritären, ja diktatorischen Form für die es selbst in der Papstgeschichte früherer Epochen kaum Vorbilder gibt. Allerdings entspricht er genau in dieser Form sowohl dem ungezügelten und despotischen Charakter von Franziskus wie der Ideen- und Argumentelosigkeit der nachkonziliaren Theologie und Liturgie, die bisher nur dort eine gewisse Überzeugungskraft entwickeln konnte, wo man sich ohnehin unter modernistischem und säkularistischem Einfluss von Kernbeständen der überlieferten Lehre der Apostel zu emanzipieren versucht.

Diese Ausgangslage eröffnet für die kurz- und mittelfristige Entwicklung äußerst unerfreuliche Perspektiven. Es ist denkbar, daß die „päpstlichen Delegierten“ zumindest Teile und wahrscheinlich auch Mehrheiten der Führung einiger Gemeinschaften dazu bringen können, sich ihrem pervertierten Verständnis von Gehorsam zu unterwerfen. Kaum denkbar ist, daß ihnen alle oder auch nur die große Mehrheit ihrer Mitglieder darin folgt - die Gemeinschaften werden zerbrechen – was durchaus im Sinne der päpstlichen Strategie sein dürfte. Noch stärker wird sich die Spaltung auf die Gemeinden der Tradition auswirken: Die ganz gewöhnlichen Leute in den Kirchenbänken haben es gründlich satt, mitansehen zu müssen, wie ihre geliebte katholische Kirche von treulosen Bischöfen in den Regionen und dem Modernisierungswahn verfallenen Kurialbeamten in Rom zu einer linksgrünen Zeitgeistagentur umgebaut wird. Die bereits vorhandene Spaltung zwischen dem säkularistisch-universalistischen und dem „einfach katholischen“ Lager in der Kirche wird sich vertiefen – und das greift noch einmal ein gutes Stück über die Anhängerschaft der überlieferten Liturgie hinaus. Es ist gut denkbar, daß Franziskus – wie es ihm in einem seltenen Augenblick der Klarheit und Wahrheit herausgerutscht ist – als „der Papst in die Geschichte eingehen wird, der die Kirche gespalten hat“. (Quelle)

Die Verteidiger der apostolischen Tradition sollten ihm das nicht dadurch erleichtern, daß sie nun ihrerseits ostentativ schismatische Akte setzen. Nach Matthäus (10,16) fordert der Herr die Jünger auf „klug wie die Schlangen, aber arglos wie die Tauben“ zu sein. Das ist nicht leicht zu vereinbaren – aber genau das ist die Aufgabe.

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