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Volxpriester voran!

Eugène Delacroix: La Liberté guidant le peupleSeit dem 2. vatikanischen Konzil, dessen segensreiche Auswirkungen auf die Zahl der bis zur Weihe gelangten Priesterberufungen hier bereits an anderer Stelle dargestellt wurden, gehört ein sogenannter Pastoralkurs zum Pflichtprogramm der Priesterausbildung. Dieser Kurs ist von Bischofskonferenz zu Bischofskonferenz, ja sogar von Diözese zu Diözese unterschiedlich gestaltet. Im Mittelpunkt steht wohl in den meisten Fällen ein 12 und mehr Monate umfassendes „Pastoralpraktikum“, das z.B. in der Diözese Freiburg größtenteils in ein- und derselben „Seelsorgeeinheit“ zu absolvieren ist. 

Hier geht es nicht darum, Sinn und Unsinn eines derartigen „Gemeindejahres“ zu diskutieren – auch wenn dazu einiges zu sagen wäre. Hier geht es – leider wieder einmal – um ein Gerücht, das in diesem Zusammenhang aus „römischen Kreisen“ gestreut worden ist. Es besagt in seiner Kurzform, daß nach Ende des Gemeindejahres das „Volk Gottes“ sein Votum darüber abgeben soll, ob der betreffende Diakon würdig zum Empfang der Priesterweihe ist oder nicht.

Es ist das wieder einmal ein Gerücht von der Art, die man in Kenntnis der Grundlinien von Lehre und Tradition für völlig unglaubwürdig halten müsste – wenn es nicht gar zu gut in die unter diesem Pontifikat eingeschlagene generelle Linie passen würde. Synodalstrukturen, „Stärkung der Rolle der Laien“ in einer „Kirche von Unten“, Geringschätzung des sakramentalen und Überhöhung des sozialen Auftrags der Kirche – hier trifft alles zusammen, was dem Bergolianismus lieb und teuer ist. Es ist also durchaus nicht unwahrscheinlich, daß in irgendeinem Hinterzimmer der dieses Pontifikat umgebenden Einflußgruppen tatsächlich an derartigen Vorschlägen gearbeitet wird.

Eine andere Frage ist, ob solche Ideen auch Chancen zur Umsetzung hätten. Die Entscheidung, ob ein Mann zum Priestertum berufen ist, war bislang Vorrecht des Bischofs. Er konnte die Vorbereitung dieser Entscheidung mehr oder weniger weitgehend delegieren und tut das auch oft. Vielfach in unverantwortlicher Weise, wie man daran sehen kann, daß gerade von den als Berufungsverantwortliche und Seminarregenten eingesetzten Priestern in den vergangenen Jahrzehnten viele ihr Priestertum aufgegeben haben. Aber dieses Vorrecht faktisch an ein Laiengremium abzutreten – denn das Votum des „Volkes Gottes“ zu übergehen, wäre unter den aktuellen Umständen nachgerade selbstmörderisch – bedeutet etwas ganz anderes. Es würde das Bischofsamt an einer zentralen Stelle treffen und aushöhlen.

Außerdem müssten die Bischöfe, denen überhaupt noch daran gelegen ist, Seelsorge mit Priestern zu betreiben, mit einem weiteren scharfen Rückgang der Bewerberzahlen rechnen. Man stelle sich das einmal praktisch vor. Ein junger Mann hat sein 5-jähriges Studium mit dem Ziel, Priester zu werden, mit der vorgeschriebenen Master-Prüfung beendet und zwei weitere Jahre im Pastoralkurs absolviert. Beim Eintritt in den Pastoralkurs haben ihm sein Bischof und der (oder in den USA oft auch die) Berufungsverantortliche nicht zum ersten Mal erklärt, daß sie seine Berufung für echt halten, sie haben diese Erklärung vor seiner Weihe zum Diakon noch einmal bestätigt.

Doch dann hat der Diakon in der Ausbildungsseelsorgeeinheit mit einer Predigt/Katechese/im Religionunterricht ein einflußreiches Mitglied der reformkatholischen Fraktion verärgert – jeder weiß nicht erst seit den Mobbing-Attacken gegen die Bischöfe Mixa und Tebartz van Elst, wie diese Fraktion arbeitet – und das Votum des „Volkes Gottes“ fällt gegen seine Weihe aus. Der Bischof, der es längst aufgegeben hat, der links„katholischen“ Mafia Widerstand zu leisten, eröffnet dem inzwischen bald 30-Jährigen, leider leider könne er ihn nun nicht mehr zum Priester weihen – die Stimme des Volkes Gottes, Sie verstehen“. Selbstverständlich stehe ihm die Laufbahn als ständiger Diakon weiterhin offen – und im übrigen sei er seit der Diakonsweihe an die Zölibatsverpflichtung gebunden, solange die nicht generell aufgehoben werde.

Nur wenige junge Männer, die ihre 5 Sinne beisammen haben, werden sich auf dieses Glücksspiel einlassen.

Während die meisten Bischöfe also von der im Gerücht kolportieren Regelung in der Praxis nur schwerwiegende Nachteile zu erwarten hätten, könnten die Fraktionen der Bergoglianer genau diesen praktischen Folgen durchaus etwas abgewinnen. Unter Stichworten wie „Amazonaspriester“ fordern sie schon seit längerem die Wahl von – selbstverständlich verheirateten – Männern durch die Gemeinden, die dann vom Bischof zu Gemeindepriestern zu weihen wären. Vielfach wird ja auch bereits propagiert, die Gemeinden könnten das „Herrenmahl“ auch ohne Assistenz eines geweihten Priesters feiern. Andere Sakramente wie Krankensalbung und Beichte, deren Spendung dem Priester vorbehalten ist, kommen ohnehin immer mehr aus der Übung. Gegen einen weiteren Rückgang der Priesterzahlen haben diese Fraktionen wenig einzuwenden, und wenn das Abschieben vom „Volk Gottes“ abgelehnter Priesterkandidaten ins ständige Diakonat einen Hebel zur Aufhebung des Zölibats zunächst einmal für Diakone bieten würde – umso besser.

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