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Problem Handkommunion

Bild: von der zitierten polnischen WebsiteIn Polen hat die Vereinigung Christliche Kultur eine Plakataktion gestartet, auf der sie ein Ende der Handkommunion fordert. Das gibt uns Anlaß, noch einmal auf diese Problematik, die häufig Anlaß zum Streit zwischen Vertretern der überlieferten Liturgie und solchen der Reformliturgie bietet, zurückzukommen. Im Zusammenhang mit Corana hatten viele Bistümer unter Berufung auf freilich wissenschaftlich kaum haltbare Behauptungen für ihren Zuständigkeitsbereich die Mundkommunion verboten und damit vor allem in Gemeinden der überlieferten Liturgie einige Unruhe ausgelöst haben. Tatsächlich ist der Verdacht kaum von der Hand zu weisen, daß in einigen Bistümern die Feindschaft von Ordinarius und Ordinariat gegenüber der Tradition bei solchen Verboten die ausschlaggebende Rolle gespielt hat. Allerdings haben einige Bistümer entsprechende Verbote jetzt wieder aufgehoben; in Münster unter dem Hinweis, es seien mehrere ärztliche Gutachten vorlegt worden, die belegen würden, dass von der Mundkommunion kein höheres Infektionsrisiko ausgeht als von der Handkommunion. Auf dieser Basis sollte sich der Konflikt eigentlich entschärfen lassen.

Das Problem ist vielschichtig. Zu recht ist die Frage aufgeworfen worden, ob Ortsbischöfe überhaupt berechtigt sind, gesamtkirchliche Gesetze – und nach denen ist die Mundkommunion immer noch die ordentliche Form des Kommunionempfangs – außer Kraft zu setzen. Selbst wenn man ihnen dieses Recht für eine außergewöhnliche Notsituation zubilligen wollte, wäre das doch davon abhängig, daß das entsprechende Verbot tatsächlich ein wirksames Mittel zur Abhilfe gegenüber der Notsituation darstellte – wovon derzeit wohl kaum die Rede sein kann.

Hier geht es weiterEine weitere Frage wird durch die teils spontan entstandene, teils bischöflich verordnete Praxis aufgeworfen, daß der Spender der Mundkommunion seine Finger bei einer möglichen Berührung des Empfängers mit einem bereitgehaltenen Mittel desinfiziert. Ist das im gebotenen Rahmen überhaupt wirksam? Und ist es in Anbetracht der dem Leib des Herrn geschuldeten Ehrerbietung auch zulässig? Uns scheint, daß die Zulässigkeit gegeben ist, solange die üblichen Vorgaben zum Umgang mit den eucharistischen Gestalten eingehalten werden – also z.B. die „Entsorgung“ von Reinigunsflüssigkeiten in einem ordnungsgemäßen Sacrarium. Der verwandelte Leib des Herrn „leidet“ ja nicht unter dem physischen Kontakt mit einer Chemikalie, sondern unter gleichgültigem, geringschätzigen oder gar blasphemischen Umgang mit den „transubstantiierten“ Gestalten. Das enthält freilich für das individuelle Empfinden und eine darauf gegründete Gewissensentscheidung einigen Spielraum und bietet in einer Gegenwart, in der persönliche Empfindungen alles und von einer bevollmächtigten Autorität erlassene Nornen wenig bedeuten, Anlaß zu vielerlei Unklarheiten.

Das gleich gilt übrigens hinsichtlich der von manchen Gläubigen geltend gemachten Unmöglichkeit des Empfangs der heiligen Kommunion in der Hand. Es ist angesichts der mit dieser Praxis im Novus Ordo vielfach einhergehenden Geisteshaltung verständlich, daß Gläubige sich davon distanzieren wollen. Aber bietet das auch ausreichenden Grund, monate- oder gar jahrelang auf den Empfang des heiligsten Sakraments zu verzichten? Zum zweiten ist zu überlegen – und diese Frage wäre auch an die Urheber des polnischen Plakats zu richten – ob man wirklich so weit gehen will, diese von der Kirche zugelassene disziplinare Regelung als intrinsisch blasphemisch abzulehnen. Die zum Schisma drängenden Elemente auf modernistischer Seite sind schon stark genug.

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