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Noch einmal: Neue Präfationen

Bild: New Liturgical MovementIm gestrigen Beitrag über die „neuen Präfationen“ für die alte Liturgie haben wir hervorgehoben, daß die nun auch für die überlieferte Liturgie zugelassenen Präfationen aus dem Missale von 1969 „mit einer geringfügigen Textvariante“ so bereits in vor-konziliaren Messbüchern enthalten waren und insoweit als unbedenklich gelten müssen. Wir stützten uns dabei auf die entsprechende Aussage von Fr. Hunwicke, den wir nicht nur wegen seines britischen Humors, sondern auch wegen seiner profunden Kenntnisse der Liturgie schätzen. Nun ist am gleichen Tag in „The Catholic World Report“ ein Artikel mit „Beobachtungen“ von Dom Alcuin Reid zum Thema erschienen, der geeignet ist, das „mit einer geringfügigen Textvariante“ für zumindest 4 der neuen Präfationen in Frage zu stellen, nämlich für diejenigen, die nicht auch bisher schon mit Indult für einige frankophone Diözesen in Gemeinschaften der Tradition gebraucht wurden.

Zu diesen vier Neuzugängen schreibt Reid:

Jeder dieser Texte, wie sie jetzt im Missale des usus recentior (des Missales von Paul VI.) auftauchen und die nun auch für den usus antiquor zugelassen (aber nicht vorgeschrieben) sind, ist durch den ideologischen Filter der gleichen Studiengruppe (18b) des nachkonziliaren Consiliums gegangen, die den theologischen Gehalt der Gebete des Missales (der Kollekten, Gabengebete und Postkommunio-Gebete) tiefgreifend redigiert und verwässert haben, wie das die überaus sorgfältige Arbeit von Prof. Lauren Pristas (Die Kollekten des Römischen Messbuchs, 2013) ausführlich dargelegt hat.

Hinsichtlich der vier Präfationen, um die es hier geht, ist also eine sorgfältige Untersuchung von Quellen und Inhalt erforderlich. Das kann hier nicht vorgenomen werden – Anthony Wards und Cuthbert Johnsons Untersuchung Die Präfationen des Missale Romanum von 1989 wäre dafür eine gute Quelle.“

Reid sagt also nicht, daß die auf die Tradition zurückgehenden hier zur Debatte stehenden vier Präfationstexte tiefgehend verändert worden wären – aber er will das gestützt auf eigene Erfahrungen und vorliegende Studien auch nicht ausschließen und fordert eine genauere Untersuchung. Damit schließt er sich zumindest teilweise den Befürchtungen derer an, die vom Gebrauch der Neuzugänge abraten oder darin sogar eine Art trojanisches Pferd zur Assimilation der überlieferten Liturgie an die „neue Theologie“ des Novus Ordo sehen.

So weit geht Reid nicht, und er erkennt es auch durchaus als positiv an, daß die neuen Dekrete die Stellung der überlieferten Liturgie – sehr zum Verdruss ihrer Gegner – bestätigen. In diesem Zusammenhang weist er ganz besonders auf einen bisher anscheinend wenig beachteten Aspekt hin: Die neuen Vorgaben für die Feier von Heiligenfesten in der Fastenzeit bedeuten nicht weniger als eine Korrektur des Codex Rubricarum von 1960, der den Ferialtagen hier weitgehenden Vorrang einräumte und damit die Feier wichtiger Heiligenfeste – Reid nennt insbesondere den hl. Gregor den Großen, St. Benedikt und den hl. Thomas v. Aquin – praktisch „abgeschafft“ hatte. Wenn die Rangordnung dieser Heiligenfeste jetzt wieder hergestellt wird, so ist das nach Reid das erste Beispiel dafür, daß der Vatikan eine Neuerung aus den Jahren vor 1962, die sich nicht bewährt hat, auch tatsächlich zurück nimmt. Es mag aus praktischen Gründen sinnvoll gewesen sein, 1962 als Stichjahr für die Bücher zur Zelebration im überlieferten Ritus zu wählen. Aber der Status dieses Jahres ist auch aus römischer Sicht nicht in Stein gemeißelt, und auch andere Neuerungen aus den Jahren der Bugnini-Ära können zur Disposition gestellt und zurückgenommen werden.

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