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Paukenschlag oder Gerüchtesäuseln?

Der römische Dschungeltelegraph, mit dem wir über mehrere Stationen verbunden sind, arbeitet nicht immer zuverlässig – weshalb wir uns mit der öffentlichen Wiedergabe der daher empfangene Meldungen meist etwas zurückhalten. Nicht alles ist mitteilenswert: Daß der für Liturgie zuständige Behördenleiter Arthur Roche auf die Nachricht vom Tode Benedikts mit den Worten reagiert habe: „Nun können wir das Dokument endlich unterzeichnen!“ schien uns bestenfalls von anekdotischem Interesse.

Nun erreichen uns Nachrichten über Form und Inhalt dieses Dokuments – und die lassen alle Alarmklingen schrillen. Danach geht es um eine neue Apostolische Konstitution, mit der Franziskus, der höchst unzufrieden mit der schleppenden Umsetzung von Traditionis Custodes sei, jetzt endlich der alten Messe den Garaus machen wolle. Die Form einer Apostolischen Konstitution wähle Franziskus deshalb, um sich an die entsprechende Konstitution Missale Romanum Pauls VI. anzuschließen und die Gleichrangigkeit seiner aktuellen Vorschriften mit dem Gesetzesakt von 1969 zu betonen.

Nach unseren Informationen enthält die zu erwartende Konstitution 4 Hauptverfügungen:

  • In keiner (Diözesan?)kirche darf nur die alte Messe zelebriert werden.
  • In (Diözesan?)kirchen darf nicht allsonntäglich im alten Ritus zelebriert werden.
  • Die Verwendung der Bücher von 1962 (mit den von Franziskus befohlenen Modifikationen) ist nur für die Messfeier erlaubt, nicht jedoch zur Spendungen von Sakramenten und Sakramentalien.
  • Jeder Priester ist dazu verpflichtet, auch (öffentlich?) nach dem Messbuch Pauls VI. zu zelebrieren.

Soweit der Stand unserer Informationen am 13. Januar. Wir halten die Sache im Auge und das Ohr am Telegraphen.

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