Motu Proprio: Summorum Pontificum

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Zusatzinfo

Freiburg schikaniert Anhänger der „alten Messe“

Zum Leserbrief von Domkapitular Stadel an die FAS

18. 10. 2008

Der Leserbrief von Dr. Stadel an die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung gehört in die Reihe empörter Reaktionen von Ordinariokraten auf den Artikel von Alexander Kissler zur Haltung der Deutschen Bischofskonferenz zu Summorum Pontificum. Konkret versucht Stadel, die Aussage Kisslers zu widerlegen, einem "dort bisher aushilfsweise tätigen 49 Jahre alten Pfarrer wurde die Zelebration untersagt. Das Erzbistum Freiburg erklärt, man wolle an der "bewährten Praxis" des nur einmal im Monat gestatteten Sonntagsgottesdienstes festhalten. Zollitsch selbst bekräftigt, "das Rad, das durch das Zweite Vatikanische Konzil in Bewegung gekommen ist", werde nicht zurückgedreht." (Ende Kissler)

Zunächst hier der in unserem Zusammenhang wesentliche Abschnitt aus dem Leserbrief von Domkapitular Dr. Klaus Stadel an die FAS vom 5. 10., S. 36:

Zitat:Zweitens: Dem 49 Jahre alten Priester wurde die Zelebration in diesem Ritus deshalb untersagt, weil er entgegen den Leitlinien für die deutschen Diözesen vom 27. September 2007 weder den Diözesanbischof davon verständigt geschweige denn, was vorgeschrieben ist, den Antrag dazu an den Diözesanbischof gerichtet hat."

Diese „Erklärung“ macht die Sache nicht besser, sondern schlimmer. Die Leitlinien sind in gar keiner Form rechtlich bindend, ein unverbindliches Meinungsbild, mehr nicht. Vorkämpfer für eine vom Papst unabhängige Deutsche Nationalkirche hätten zwar gerne eine eigene Gesetzgebungskompetenz - aber die haben sie nicht. Selbst wenn das Papier offiziell als „Ausführungsbestimmungen“ verabschiedet und ordnungsgemäß erlassen worden wäre (das steht den Bischofskonferenzen zu), könnte es keine Einschränkungen des vom Papst den Priestern und den Gläubigen gewährten Rechtes vornehmen. Im Übrigen fordert das Motu Proprio die Bischöfe dazu auf, den Gläubigen bei der Erfüllung ihrer Rechtsansprüche behilflich zu sein und gibt ihnen nicht das Recht, sie zu schikanieren. Das gegenüber einem Priester aufgrund dieser Leitlinien ausgesprochene Verbot ist unrechtmäßig und Ausdruck genau des Willens zur Schikane, den der Domvikar bestreitet.

Domkapitular Dr. Klaus Stadel ist Liturgiereferent des Bistums Freiburg. Solange die Verantwortlichkeit für die Liturgie bei Personen liegt, die sich so souverän über das Recht der Kirche und den Willen des Papstes hinwegsetzen, hat die vom Papst verlangte Resakralisierung der Liturgie und ihre Reinigung von den institutionalisierten Mißbräuchen der letzten Jahrzehnte nur geringe Chancen.