Motu Proprio: Summorum Pontificum

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Zusatzinfo

Operieren in Grauzonen I

Entwicklung der Anzahl Meßorte in Deutschland

Pro Missa Tridentina zum „Pressebericht des scheidenden Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Karl Kardinal Lehmann, im Anschluß an die Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz vom 11. bis 14. Februar 2008 in Würzburg“:

Die nachfolgende Erklärung wurde zuerst veröffentlicht auf der Website von Pro Missa Tridentina am 14. 2. 2008. Den darin als Einleitung nur in seinem Abschnitt über die Liturgie zitierten Pressebericht finden Sie vollständig auf der Website der Deutschen Bischofskonferenz.

„VI. Liturgie

2. Fragen zur Umsetzung des Motu proprio Summorum Pontificum zur Meßfeier in der außerordentlichen Form des Römischen Ritus

Am 14. September 2007 haben die Bestimmungen zur Meßfeier in der außerordentlichen Form des Römischen Ritus Rechtskraft erhalten. Papst Benedikt XVI. hatte das Motu Proprio Summorum Pontificum zusammen mit einem Brief an die Bischöfe am 7. Juli 2007 erlassen. Wir haben uns auf der Vollversammlung erneut über die Umsetzung der Bestimmungen in den deutschen Diözesen ausgetauscht. Die Leitlinien, die wir auf der Herbst-Vollversammlung am 26. September 2007 verabschiedet haben, sind inzwischen von allen Diözesanbischöfen in Kraft gesetzt und in den Amtsblättern veröffentlicht worden. Im Blick auf die zahlenmäßige Entwicklung von Anträgen und Genehmigungen für die Meßfeier in der außerordentlichen Form des Römischen Ritus zeigt sich, daß keine erhebliche Zunahme zu verzeichnen ist. Die Vollversammlung bestätigt nochmals, daß Antrag und Genehmigung von Meßfeiern in der außerordentlichen Form unmittelbar zwischen den Gläubigen und ihrem Pfarrer geregelt werden. Kommen Gläubige aus mehreren Pfarreien zusammen, ist der Diözesanbischof zuständig. Initiativen zur Förderung der Meßfeiern in der außerordentlichen Form kommt keine Vermittler- bzw. Anwaltsfunktion in den diözesanen Genehmigungsverfahren zu. Wir gehen davon aus, daß eine Reihe noch offener Fragen (z.B. bezüglich der Leseordnung) in den angekündigten Ausführungsbestimmungen der Kommission Ecclesia Dei geklärt werden. Zur Vorbereitung der Vergleichbarkeit der Berichte, die von den Diözesanbischöfen drei Jahre nach dem Erlaß des Motu proprio an den Heiligen Stuhl zu senden sind, soll das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz zu gegebener Zeit eine Erhebung durchführen.“ (Ende Zitat Pressebericht)


Wie bereits in früheren Stellungnahmen der Laienvereinigung dargelegt, entsprechen die Aussagen der Bischofskonferenz bzgl. der quasi-Stagnation der Anzahl von Meßorten in Deutschland, an denen regelmäßig die heilige Messe in der außerordentlichen Form des römischen Ritus gefeiert wird, nicht der Realität.

Es ist nachprüfbarer Fakt, daß 1997 an ca. 23 Orten in Deutschland öffentlich diese Liturgie gefeiert wurde.

Anfang Juli 2007, d.h. vor der Veröffentlichung des Motu Proprio „Summorum Pontificum“, waren es 35 Meßorte. Ende Dezember 2007, d.h. dreieinhalb Monate nach dem Inkrafttreten des Motu proprio, waren es bereits 78 Meßorte – die Anzahl hatte sich mehr als verdoppelt. Seit dem 1. Januar 2008 sind weitere 10 Meßorte hinzugekommen – und über 50 Initiativen an verschiedenen Orten haben einen Antrag gestellt, dem bis jetzt nicht stattgegeben wurde.

Dazu gehört Gießen (Bistum Mainz), wo seit September 2002 eine große Gruppe von Gläubigen auf die Genehmigung wartet (statt der wöchentlichen Sonntagsmesse wird gerade über einen Freitagabend im Monat diskutiert). Dazu gehört Konstanz, wo ebenfalls seit mehreren Jahren Anträge an das Ordinariat in Freiburg gestellt werden, zuletzt abgelehnt, weil angeblich keine Zelebranten verfügbar seien. Inzwischen gibt es die Zusage von 13 Priestern, die ihre Bereitschaft erklärten, in Konstanz zu zelebrieren, was zu neuen Überlegungen im Freiburger Ordinariat führte.

In Anbetracht diese Entwicklung bleibt unklar, worauf sich die gebetsmühlenhafte Wiederholung der Behauptung stützt, es gebe seit dem Motu Proprio Summorum Pontificum „keine erhebliche Zunahme von Anträgen und Genehmigungen“.

Im Gegenteil: Es gibt eine wesentliche Zunahme – und sie wäre noch deutlicher, wenn in den Ordinariaten nicht so viel Obstruktion vorhanden wäre. Es bleibt zu hoffen, daß die „Erhebung“, die das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz „zu gegebener Zeit“ durchführen soll, um die Berichte nach Rom „vergleichbar“ zu machen, von den dann aktuellen Verhältnissen ausgeht.

Die obengenannten Zahlen sind in folgendem Diagramm dargestellt:

Für die Laienvereinigung Pro Missa Tridentina,
Monika Rheinschmitt
(Vorsitzende)


Die Arbeitsgruppe erlaubt sich den Hinweis, daß nicht nur die Zahlenangaben des Vorsitzenden der Bischofskonferenz offensichtlich unzutreffend sind. Zu seiner Rechtsauffassung bezüglich der Leitlinien hat sich hier bereits der Kanonist Gero P. Weishaupt geäußert. Weitere höchst fragwürdige Punkte sind in der Behauptung des Kardinals zu sehen, daß bei Gläubigen aus mehreren Pfarreien der Bischof zuständig sei und daß Initiativen zur Förderung der Meßfeiern in der außerordentlichen Form keine Vermittlerfunktion wahrnehmen könnten - eine Rechtsauffassung, die nach Prof. Waldstein von der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei nicht geteilt wird. Der Kardinal ist also offensichtlich darum bemüht, eine Grauzone zu schaffen, in der die päpstliche Gesetzgebung ganz oder völlig wirkungslos bleibt.