Motu Proprio: Summorum Pontificum

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Zusatzinfo

Operieren in Grauzonen III

zur Einrichtung einer regelmäßigen hl. Messe im „usus antiquor“ für Mönchengladbach.

Den Text der nachfolgend kommentierten Pressemeldung entnehmen wir dem iba - Pressedienst des Bistums Aachen, das ihn unter dem Datum vom 12. 2. 08 veröffentlicht hat. Hier die Original-Fundstelle.

„Tridentische“ Messen auch im Norden des Bistums Aachen

Aachener Bischof beauftragt Pfarrer Wilhelm Pötter

Aachen, (iba) – Bischof Heinrich Mussinghoff hat Pfarrer Wilhelm Pötter, Mönchengladbach, gebeten, regelmäßig für den Nordbereich des Bistums Gottesdienste in außerordentlichem Ritus anzubieten. Dieser Gottesdienst wird jeden Montag um 18 Uhr in der Pfarrkirche Heilig Kreuz in Mönchengladbach zelebriert werden.

Diese Bitte macht nur dann einen Sinn, wenn man unterstellt, daß entweder Pfarrer Pötter von sich aus nicht bereit gewesen wäre, der Bitte der Gruppe in Mönchengladbach zu entsprechen, oder daß der Rektor der Heilig-Kreuz-Kirche sich geweigert hätte, die Kirche für einen solchen Gottedsienst zur Verfügung zu stellen. Beides würde dem Buchstaben von Summorum Pontificum widersprechen, leuchtet aber ohne weiteres ein, wenn man annimmt, daß die Diözese Aachen ihren Pfarrern und Kirchenrektoren auf zwar widerrechtliche, aber dennoch nachdrückliche Weise klar gemacht hat, daß der Bischof es nicht wünsche, daß nach Summorum Pontificum verfahren wird.
Zwei Motive dafür, warum eine Diözese so verfahren könnte, fallen sofort ins Auge: Durch seine „Bitte“ und „Beauftragung“ bleibt der Bischof Herr des Verfahrens - er kann den Auftrag jederzeit zurückziehen. Und er hat die Möglichkeit, einen wenig attraktiven Termin vorzugeben, um - wie seitens der Bischofskonferenz ausdrücklich erwünscht - die Zahl der Teilnehmer an Messen in der forma extraordinaria niedrig zu halten. Ein Montagstermin, der die Erfüllung der Sonntagspflicht nicht erlaubt, ist zweifellos für Menschen, die u.U. eine längere Anfahrt auf sich nehmen müssen, wenig attraktiv.

Die Tridentinische Messe gilt als außerordentliche Form des Römischen Ritus, Gebete und Gesänge sind in lateinischer Sprache verfasst. Im Bistum Aachen gibt es damit neben dem Kloster Steinfeld in der Eifel und dem Alexianer-Krankenhaus in Aachen mit Mönchengladbach für den Nordbereich drei Stellen, an denen im Auftrag des Bischofs nach dem Messbuch von 1962 zelebriert wird.

Zunächst sind sachliche Korrekturen erforderlich: Die Tridentinische Messe gilt nicht als die außerordentliche Form des Römischen Ritus, sie ist die außerordentliche Form des Römischen Ritus. Und natürlich sind auch die Gebete und Gesänge für die Messe Pauls VI in lateinischer Sprache verfasst - die nationalsprachlichen Versionen sind nur mehr oder weniger gelungene Übersetzungen. Im Übrigen: Nicht die Sprache ist das entscheidende Merkmal für die Unterscheidung von „ordentlicher“ und „außerordentlicher“ Form.
Das eigentlich bemerkenswerte ist jedoch die Aussage, es gebe nun im Bistum Aachen „drei Stellen, an denen im Auftrag des Bischofs nach dem Messbuch von 1962 zelebriert wird“. Natürlich wissen auch die Verfasser der Pressemeldung, daß es im Bistum mindestens eine weitere Stelle gibt, nämlich Herzogenrath, an der die Messe nach dem Missale von 1962 gefeiert wird - allerdings nicht „im Auftrag des Bischofs“, sondern entsprechend den Vorgaben von Summorum Pontificum und somit wie man sagen könnte „im Auftrag des Papstes“. Anscheindend ist man jedoch in Aachen (und nicht nur dort) so sehr daran interessiert, die vermeintliche Souveränität des Bischofs in den Vordergrund zu stellen, daß man die Vollmachten des Papstes und das, was auf ihrer Grundlage geschieht, nach Möglichkeit ignoriert.

Mit der Beauftragung von Pfarrer Pötter entspricht der Aachener Bischof dem Wunsch der Initiative „Motu proprio in MG", auch für Mönchengladbach eine Tridentinische Messe nach den liturgischen Büchern von vor 1962 anzubieten. Gefeiert wird diese Gottesdienstform am ersten Montag im April, beginnend nach dem Weißen Sonntag, dem 7. April 2008.

Bischof Heinrich Mussinghoff verweist darauf, dass der Auftrag an Pfarrer Pötter zunächst für ein Jahr befristet ist. Danach ist eine Überprüfung des Ortes und des Einsatzes des Priesters vorgesehen. (iba/Na 25)

Diese Schlußbestimmung, für die es in Summorum Pontificum keinerlei Grundlage gibt, stützt den bereits aus dem ersten Absatz gewonnenen Eindruck, daß es der Diözesanverwaltung in erster Linie darum geht, „Herr des Verfahrens“ zu bleiben - obwohl der Papst in seinem Begleitschreiben zum Motu Proprio ganz klar gesagt hat: „diese Normen beabsichtigen, gerade auch die Bischöfe davon zu entlasten, immer wieder neu abwägen zu müssen, wie auf die verschiedenen Situationen zu antworten sei.“
Es ist schon bemerkenswert, wie rücksichtslos sich Diözesanverwaltungen, die doch ansonsten jede „Basisaktivität“ unter Berufung auf die vom 2. Vatikanum gestärkte Rolle der Laien in der Kirche zu begrüßen pflegen, hier ganz in der Art eines klassischen und zu Recht übel beleumdeten autoritären Klerikalismus verhalten.