Keine alte Messe für Erfurt?
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- 30. Januar 2018
Der Erfurter Bischof Neymeyer hat Gläubigen, die um die Einrichtung einer Sonntagsmesse im überlieferten Ritus gebeten hatten, am 4. Januar folgenden Bescheid erteilt: „Vor allem aufgrund der extremen und besonderen Diasporasituation bin ich nun zu dem Entschluß gekommen, keinen Kirchort für die Feier der Heiligen Eucharistie und der anderen Sakramente und Sakramentalien im ‚außerordentlichen Ritus‘ im Bistum Erfurt einzurichten.“
Nun, ein Verbot der überlieferten Liturgie für das Bistum ist das nicht – ob der Bescheid in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Art. 5 und 7 von Summorum Pontificum steht, nach denen der Bischof „nachdrücklich ersucht“ wird, solchen Wünschen Rechnung zu tragen, steht auf einem anderen Blatt. Aber man muß die Angelegenheit ja gar nicht allein unter ihrem rechtlichen Aspekt betrachten. Bischof Neymeyer begründet seine Entscheidung mit administrativen Überlegungen, denen vermutlich schwer zu widersprechen ist. Auch ohne nähere Kenntnis der örtlichen Situation klingt es glaubhaft, daß es ihm in seinem Diasporabistum nicht leicht fällt, mit eigenen Kräften eine weitere Sonntagsmesse einzuplanen. Das wäre freilich auch gar nicht in jedem Fall notwendig, denn gerade für solche Fälle sollten Gemeinschaften der überlieferten Liturgie wie die Petrusbruderschaft in der Lage sein, mit eigenen Kapazitäten einzuspringen. Auch dann, wenn Erfurt bzw. das ganze Gebiet der früheren DDR nicht gerade im Zentrum ihres Arbeitsfeldes liegt. Erst wenn ein Bischof ein derartiges Angebot ablehnen sollte, könnte man in der Tat von einem juristischen Problem ausgehen.
Für Erfurt bietet sich aber auch eine über den Kreis der Ecclesia-Dei-Gemeinschaften hinausgehende Regelung an. Bereits heute kommt mindestens einmal im Monat ein Priester der Piusbruderschaft zur Sonntagsmesse nach Hopfgarten bei Weimar. Nachdem der Papst die Priester der Bruderschaft bereits Ende 2016 mit unbegrenzter Facultas zur Spendung des Beichtsakraments ausgestattet hat – was spricht denn dagegen, daß sich Verantwortliche des Bistums und der Bruderschaft einmal zum – nennen wir es „Dialog auf Augenhöhe“ – zusammensetzen, um eine Übereinkunft zum Wohl der Gläubigen im Bistum zu erreichen?