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Eine Ernennung in Chur

Wenige Tage vor dem 8. Jahrestag des Motu Proprio Summorum-Pontificum erreicht uns eine überaus erfreuliche Nachricht aus dem Bistum Chur. Auf der Website der Diözese heißt es unter Datum vom 30. Juni:

Der Bischof von Chur hat am 15. Juni 2015 den Pfarrer der Personalpfarrei „Hl. Maximilian Kolbe“, P. Martin Ramm FSSP, zum „Bischofsvikar für die Angelegenheiten der Ausserordentlichen Form des Römischen Ritus“ im Bistum Chur ernannt. Die Ernennung ändert nichts Wesentliches an den bisherigen Verantwortlichkeiten von Pater Martin Ramm. Jedoch möchte der Bischof von Chur damit die besondere Verantwortung gegenüber „Gläubigen eines bestimmten Ritus oder eines bestimmten Personenkreises“ (can. 476 CIC) hervorheben.  

Das ist zwar, wie in der Meldung selbst bereits zum Ausdruck gebracht, ein eher symbolischer Akt, aber er bekräftigt noch einmal die besondere Fürsorge, die die der überlieferten Form der Liturgie und Lehre verbundenen Katholiken in diesem Bistum erfahren. Dabei geht diese Fürsorge weit vor die Zeit von Summorum Pontificum - durch das sie rechtlich allen Bistümern der Kirche anempfohlen wird - zurück: Die beiden dort bestehenden Personalpfarreien im alten Ritus haben als Messzentren der alten Liturgie eine mehr als 35-jährige Geschichte.

In Deutschland gibt es unter dem Einfluss der traditionsfeindlichen Mehrheit der deutschen Bischofskonferenz nach wie vor keine einzige Personalpfarrei des überlieferten Ritus. Allerdings hat Bischof Hanke von Eichstätt kurz nach dem Erlass des Motu Proprio den Kirchenrechtler Dr. Alexander Pytlik im Dezember 2007 zum „Verantwortlichen für die Feier der außerordentlichen Form der lateinischen Liturgie in der Stadt Eichstätt“ ernannt und ihn als Kirchenrektor der ehemaligen Dominikanerkirche St. Peter und Paul eingesetzt.

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