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Barmherzigkeit - im zweiten Anlauf

Am letzten Freitag starb der Priester der Diözese Trier Adolf Mohr aus Rheinböllen im Alter von 86 Jahren. Der ehemalige Pfarrer von Buchholz und Herschwiesen war nach seiner Pensionierung zur Zelebration der hl. Messe im überlieferten Ritus zurückgekehrt und hatte in seinem Testament verfügt, nach dem Ritus der Tradition begraben zu werden. Der zuständige Ortspfarrer hatte dieser Bitte bereits schriftlich zugestimmt, aber das Ordinariat - veranwortlich ist Ortsbischof Stephan Ackermann - hat das Requiem im Alten Ritus untersagt.

Das Verbot geht wahrscheinlich auf den Umstand zurück, daß Pfarrer Mohr einen Priester der Piusbruderschaft als Zelebranten vorgesehen hatte, dem er als Beichtvater verbunden war. Ob es rechtlich haltbar ist, ist von hier aus nicht zu entscheiden, spielt aber vermutlich in einer gesamtkirchlichen Atmosphäre, in der das Recht als „Pharisäerkram“ betrachtet wird, auch keine ausschlaggebende Roll. Auf spontane „Barmherzigkeit“, Wertschätzung oder Respekt können generell nur diejenigen rechnen, die die Kirche von dem, was sie zu allen Zeiten geglaubt, verkündet und getan hat, abbringen wollen.

Wie zu erfahren ist, zeichnet sich inzwischen aber ein Kompromiss ab. Das Requiem und die Beisetzung von Pfarrer Mohr im überlieferten Ritus können am kommenden Freitag stattfinden, wenn als Zelebrant ein Priester der Petrusbruderschaft amtiert.  Falls Sie an Informationan aus erster Hand zum weiteren Gang der Dinge interessiert sind oder ihrer Sorge um die Achtung des Letzten Willens von Pfarrer Mohr Ausdruck geben wollen, hier die Mailadresse der bischöflichen Administration: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Nachtrag:Die Exequien und die Beisetzung von Pfarrer Mohr werden heute wie vom Verstorbenen verfügt nach dem usus antiquor stattfinden; Totenamt am Freitag, um 14:00 Uhr in Herschwiesen, die  Beisetzung um 16:00 Uhr in Buchholz. Offiziant ist P. Hahn von der Petrusbruderschaft. Beten wir für das Seelenheil des verstorbenen Priesters und aller an der unerfreulichen Sache als Akteure oder Berichterstatter Beteiligten.

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