Benedikt und Fellay: In der Klemme zwischen Recht und richtig
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- 16. Juni 2012
„Catocon“ vom Blog „Kreuzfährten“, wo man im Gegensatz zu uns über eine solide juristische Grundausbildung verfügt, hat unseren gestrigen Beitrag gelesen und kommt aus dem Stirnrunzeln überhaupt nicht mehr heraus: Es könne überhaupt nicht die Rede davon sein, daß die deutschsprachigen Bischofskonferenzen mit ihrer Abwehrstrategie gegenüber einer rekonziliierten Piusbruderschaft „den Weg der rechtlichen Kirchenspaltung“ beschreite, wie wir geschrieben hatten. Alle ins Auge gefassten Maßnahmen bewegten sich absolut im Rahmen des geltenden Rechtes. „Das ist eben eine Personalprälatur. Sie benötigt für Niederlassungen in einer Diözese die Zustimmung des jeweiligen Ortsordinarius. Fehlt diese, so ist die Tätigkeit einer Personalprälatur in dieser Diözese illegal.“
Vergleichbares gelte für die Ablehnung jeglicher Kooperation mit einer als Ordinariat verfassten Bruderschaft: Die Bischöfe könnten die Tätigkeit eines Ordinariats zwar nicht verhindern - eine Verpflichtung, mit ihm in irgendeiner Form zusammen zuarbeiten, bestehe jedoch nicht.
Das Schlimme an der Sache: „Catocon“ hat, wenn man nur die rechtliche Seite in den Blick nimmt, völlig recht. Man mag lange darüber räsonieren, ob das Kirchenrecht in der Erwartung formuliert wurde, aufsässigen Ortsbischöfen Mittel an die Hand zu geben, sich gegen das Lehr- und Hirtenamt des Papstes aufzulehnen. So, wie die Kirche heute funktioniert, bietet es diese Mittel - und demgegenüber verblassen alle anderen Gesichtspunkte zur Bedeutungslosigkeit.
„Seht, wie sie einander lieben.“
So haben wir also „Catocon“ nichts entgegenzusetzen, wenn er schreibt:
... was das von Summorum Pontificum zitierte Schreiben betrifft, das eine gemeinsame Linie der deutschsprachigen Bischöfe gegen die Piusbruderschaft darlegt, so sehe ich nicht den geringsten Grund, dies als einen Rechtsbruch oder gar als schismatischen Akt anzusehen. Im Gegenteil. Dieses Schreiben zeigt, ob es echt ist oder nicht, ob es wirklich kursiert, oder auf falschen Informationen beruht, wieder einmal auf, warum die Personalprälatur vollkommen inakzeptabel für eine Piusbruderschaft ist, die weiterhin ernsthafte Konzilskritik betreiben und gegen Modernismus und Häresien zu Felde ziehen will.
Und später:
Das kursierende Schreiben ist also kein Beweis für Schisma und Rechtsbruch seitens der Bischöfe, sondern ein weiteres Indiz, dass eine Personalprälatur für die FSSPX kein gangbarer Weg ist. Die Personalprälatur für die Piusbruderschaft ist entweder eine Falle (was ich dem Heiligen Vater nicht zutraue), oder wenn keine Falle, dann doch zumindest ein tragischer Irrtum.
Dem bleibt nur noch eines hinzuzufügen: Daß „recht“ und „richtig“ in diesem Leben nie völlig deckungsgleich ausfallen, müssen wir wohl in Demut hinnehmen. Wenn sie soweit auseinanderklaffen oder gar gegensätzlich wirken, wie das in diesem Fall zu sein scheint, dann ist irgendwo etwas ganz schrecklich fehlgegangen.