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Der Propst der göttlichen Barmherzigkeit

Bild: www.himmelfahrt-kleve.deIm niederrheinischen Kleve, das zum Bistum Münster gehört, gibt es seit Weihnachten keine hl. Messe im überlieferten Ritus mehr, obwohl die kirchenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind: Es gibt einen Priester, der bereit ist, die Messe zu zelebrieren, und es gibt eine ständige Gruppe, die bisher an dieser Messe teilgenommen hat und sie gerne auch weiterhin besuchen möchte.

Und es gibt Propst Mecking, mitteljung, dynamisch, fortschrittlich – aber in seiner pastoralen Haltung offenbar in der Feudalherrenmentalität des 1666 untergegangenen Herzogtums stehengeblieben.

Zu Weihnachten letzten Jahres kam es nach einer ausgefallenen „alten Messe“ zu einer Diskussion zwischen einigen Gläubigen der „ständigen Gruppe“ und Mecking, die der Propst und Kreisdechant mit einem markigen „Ich will jetzt hier keine Diskussion“ beendete.

Darauf F.W, einer aus der Gruppe: Ist unsere Messe jetzt eine Messe zweiter Klasse?

Mecking: Ja, das ist so. Das ist die außerordentliche Form. Und wenn Sie noch ein Wort sagen, dann ist die tridentinische Messe sofort für Sie gestrichen.

F.W. Ich habe doch nichts Böses gesagt,

Mecking: Und jetzt ist die Messe ab sofort für Sie gestrichen. Das war die letzte Messe, die Sie hatten. Ein für allemal. Jetzt ist es endgültig vorbei.

Abgang Mecking nach links. Keine Messe mehr

Es folgten Versuche zu Gesprächen, erst mit dem Propst, dann mit Bischof Genn – „kein Anschluss unter dieser Nummer“. Erst eine Mitteilung aus dem Ordinariat, man könne doch die Messe an anderen Orten besuchen: „Um dorthin zu kommen, ist es sicher möglich, Fahrgemeinschaften zu bilden“.

Später dann auch ein Schreiben Seiner Ungnaden Mecking mit dem Kernsatz:

„...bin ich nicht bereit, über das Thema der außerordentlichen Messfeier nach dem Mesbuch von 1962 und alles, was damit im Zusammenhang steht, mit Ihnen zu sprechen. Darüber führe ich keine Diskussion mehr. Ich habe meine Entscheidung dazu getroffen und die gilt, solange ich Propst in Kleve bin.

Es folgten weitere Briefwechsel und Gesprächsversuche mit dem Bischof, der sich freilich als unnahbar erwies. Auch der Versuch von Una Voce Deutschland, sich einzuschalten, blieb zunächst ohne Resonanz. Bis dann in dieser Woche eine Mitteilung des Bischöflichen ‚Generalvikariats Münster, Hauptabteilung Generalvikar, Abteilung 130 Kirchenrecht eintraf, die mitteilte „nach vielen Überlegungen und Gesprächen“ (an denen freilich UVK in keiner Weise beteiligt war) sei nun eine Entscheidung gefallen: Ab September (!) werde an einer Kirche in Kranenburg-Frasselt an jedem Sonntag eine hl. Messe im außerordentlichen Ritus gefeiert; Zelebrant sei Herr Pfarrer Burg; die Uhrzeit werde noch unter den örtlich Zuständigen abgesprochen, „darüber erhalten die Gläubigen dann Nachricht“. So ausgefertigt und unterschrieben von der Abteilungsleiterin Kirchenrecht, Dr. Theol. Lic. Iur. Can. Reinhild Ahlers, Professorin für Kirchenrecht an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Münster gGmbH.

Bleibt noch anzumerken, daß der so dekretierte Gottesdienstort Frasselt 10 Straßenkilometer von Kleve entfernt 1 km vor der holländischen Grenze liegt, an drei Seiten von holländischem Staatsgebiet umgeben ist und Sonntags ganze 3 mal mit dem Bus angefahren wird. Also ein idealer Ort für ein Kernkraftwerk oder anderes, was man sich vom Leibe halten will. Soviel zum Umgang einer deutschen Ortskirche mit den Gläubigen, die an der überlieferten Lehre und Liturgie festhalten, im 9. Jahr von Summorum Pontificum und im 4 Jahr des Pontifikats der Barmherzigkeit.

Hindu-Priester müsste man sein, oder doch wenigstens anglikanische Bischöfin – dann fände man bei dieser Sorte Katholiken sicher freundlichere Aufnahme.

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