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Eine gute Nachricht...

...kommt in dieser Woche aus Waterbury in Connectitut, von dem wir zuvor nie gehört hatten: Dort wird am kommenden Sonntag, nach dem traditionellen Kalender am Fest Christus König, die Patrickskirche dem Apostolat des Instituts Christus König und Hoherprister übergeben. Erzbischof Leonard Blair, der die Diözese Hartford seit Oktober 2013 leitet, hat St. Patricks als Personalpfarrei nach Summorum-Pontificum errichtet und dem ICK anvertraut. Wie New Liturgical Movement mitteilt, wird der Generalvikar des Instituts, Msgr Michael Schmitz, in der neogotischen Kirche, die die Wirren der Kulturrevolution weitgehend unbeschädigt überstanden hat, am sonntag zur Eröffnung ein feierliches Hochamt zelebrieren.

Die Nachricht aus den Vereinigten Staaten erinnert uns wieder einmal schmerzlich daran, daß die deutsche Bischofskonferenz mit der Mehrheit ihrer Mitglieder das Kirchengesetz Summorum Pontificum nach wie vor ignoriert bzw. bekämpft. Damit hat sie bisher verhinder, daß einer der dem überlieferten Ritus wohlgesonnenen Bischöfe von der in diesem Gesetz gegebenen Möglichkeit zur Einrichtung einer regulären Personalpfarrei Gebrauch macht. Stattdessen brüstet der Deutschkatholizismus sich der rechtswidrigen Ernennung von Frauen zu Gemeindeleiterinnen. Keine der bisher in Deutschland eingeräumten Möglichkeiten zur Feier der Liturgie nach der überlieferten Lehre und Liturgie bietet einen vollwertigen Ersatz für ordentliche Personalpfarreien, weil alle anderen Einrichtungen vollständig vom guten Willen oder der Willkür des gerade amtierenden Bischofs abhängig sind.

Hier erscheint hinsichtlich der Situation in Waterbury eine Präzisierung erforderlich. Wenn wir die Mitteilung der Erzdiözese genauer lesen, ergibt sich folgendes Bild: Der Erzbischof hat St. Patricks als Territorialpfarrei wiedererrichtet  und dort gleichzeitig ein Oratorium für die überörtliche Seelsorge in der überlieferten Liturgie errichtet. Das Oratorium hat er dem Institut Christus König anvertraut und dessen Angehörigen  Can. Joel Estrada auch zum Ortspfarrer eingesetzt. Damit bleibt St. Patricks von Waterbury eine Stufe unterhalb der Personalpfarrei. Praktisch wirkt das Oratorium überörtlich mit bischöflicher Rückendeckung im alten Ritus. Die Pfarrei kann jedoch nur Kirchenbücher für die eigene Wohnbevölkerung führen und muß z.B. für die Eintragung von Taufen oder Eheschließungen mit den jeweiligen Ursprungspfarreien zusammenwirken. Das verursacht zusätzlichen bürokratischen Aufwand, der jedoch zu bewältigen sein dürfte. Gravierender ist der Umstand, daß die rechtliche Bindungswirkung beider Maßnahmen für einen eventuellen Nachfolger im Bischofsamt deutlich geringer ist. 

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