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Alte Messe verboten - „zum Wohl der Seelen“

Mit Schreiben vom 24. Februar hat der Bischof Michael Olson (46) von Fort Worth dem in seiner Diözese tätigen, aber nicht von ihr unterhaltenen, Fisher-More-College die Feier der hl. Messe im überlieferten Ritus verboten. Das 1981 gegründete relativ kleine College bemüht sich um ein der katholischen Tradition entsprechendes Bildungsangebot. Der in harschem Ton abgefasste Brief des Bischofs enthält keine Begründung für die Maßnahme - lediglich einen Hinweis, sie erfolge „zum Wohl der Seelen“. Bisher wurde die tägliche hl. Messe im überlieferten Ritus am College von Priestern der Petrusbruderschaft bzw. einem Pater der Fathers of Mercy (CPM) gefeiert.

Auffällig ist, daß der Bischof, der sein Amt erst im Januar dieses Jahres angetreten hat, den Erlass am gleichen Tag ausfertigte, an dem er den Präsidenten des College zu einem Gespräch empfangen hatte. Der Gegenstand des Gespräches ist nicht bekannt. Nach über das Blog „A Blog for Dallas Area Catholics“ verbreiteten Spekulationen hat College Präsident Michael King in den vergangenen Monaten jedoch zunehmend kritisch zum 2. Vatikanum Stellung genommen; außerdem wird ihm autoritärer Leitungsstil vorgeworfen.

Inwieweit das Verbot der hl. Messe im überlieferten Ritus eine geeignete Maßnahme zur Unterbindung solcher Tendenzen sein könnte, ist schwer zu erkennen. Es sei denn, man sähe darin einen Versuch, dem finanziell angeschlagenen College ein wesentliches Element seiner Attraktivität zu nehmen und es damit ganz zur Aufgabe zu zwingen. Nach einem von Rorate Cæli, das den Vorfall zuerst veröffentlicht hat, eingeholten Gutachten des Canon Law Centre widerspricht die von Bischof Olson ausgesprochene Untersagung der Feier der überlieferten Messe für eine nicht seiner unmittelbaren Jurisdiktion unterstehende Einrichtung in jedem Fall der geltenden Gesetzeslage nach Summorum Pontificum und Universæ Ecclesiæ.

Im folgenden zeigen wir die von Rorate Cæli als Faksimile veröffentlichten Schreiben des Bischofs an College-Präsident King und das Kurzgutachten des Canon Law Centre.

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