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Von Gerüchten zu Fakten: Das Dokument kommt!

Zum befürchteten Termin des 3. April ist kein neues römisches Dokument mit weiteren Einschränkungen zur überlieferten Liturgie erschienen. Das bedeutet nach Mitteilung unseres Gewährsmannes in Rom jedoch keinesfalls, daß keine entsprechenden Regelungen erlassen werden. Vielleicht hat der Krankenhausaufenthalt von Franziskus den ursprünglichen Zeitplan durcheinandergebracht, vielleicht haben sich in letzter Minute Änderungen ergeben – doch das seit Januar gerüchteweise bereits bekannt gewordene Dokument ist jetzt offenbar fertig und seine Veröffentlichung ist in wenigen Tagen bestenfalls Wochen, zu erwarten.

Das neue Dokument, das vermutlich nicht die Form einer Apostolischen Konstitution haben wird, soll von der Oberbehörde für die Orden und geistlichen Gemeinschaften (frühere Ordenskongregation) herausgegeben werden und sich in erster Linie mit den Seminaren der Gemeinschaften der überlieferten Lehre und Liturgie beschäftigen. Es wird die Feststellung enthalten, daß diese Seminare und Ausbildungsstätten weder in Bezug auf die an ihnen gelehrten Theologie noch hinsichtlich ihrer didaktischen Gepflogenheiten und disziplinarischen Ordnung „den Anforderungen der Gegenwart, so wie sie das II. Vatikanische Konzil erkannt hat“ entsprechen und daher umfassend erneuert werden müsen.

Als Maßstab der Reformen gelten dabei die Gepflogenheiten der in den jeweiligen Ländern eingerichteten diözesanen und überdiözesanen Seminare und Hochschulen. Schwerpunkt der liturgischen Ausbildung soll wie an den allgemeinen Seminaren die „erneuerte Liturgie des hl. Papstes Paul IV.“ als die „einzige Lex Orandi“ des römischen Ritus sein. Welchen Stellenwert dabei „historische Formen der römischern Liturgie“ haben können, ist den hier vorliegenden Informationen nicht zu entnehmen. Besonderen Wert legt das Dokument darauf, daß größere Teile des Studiums an staatlichen Hochschulen absolviert werden, die den aktuellen Stand der Wissenschaft repräsentieren.

Bis die Studiengänge, Lehrpläne und Disziplinarordnungen der Seminare der Gemeinschaften den neuen Anforderungen entsprechen, wird jede weitere Ausbildung untersagt. Die Wiederaufnahme des Seminarbetriebes bedarf einer besonderen römischen Genehmigung. Dozenten oder Seminaristen, die mit der angeordneten Neuordnung derAusbildung nicht einverstanden sind, wird in kaum verschlüsselten Worten nahegelegt, sich um Mitgliedschaft oder Studienplätze bei der Piusbruderschaft zu bewerben.

Den Versuch einer eingehenden Kommentierung wollen wir uns bis zum offiziellen Vorliegen des neuen Dokumentes ersparen. Größere Überraschungen gegenüber dem, was wir bereits in unserer Berichterstattung zu den Entwicklungen in Frejus-Toulon oder den Recherchen von Diane Montagna gemeldet bzw. vermutet haben, scheint es nicht zu geben. Aber auch das in diesem Monat zu erwartende Dokument muß ja nicht der letzte in der Reihe der Versuche des Bergoglio-Pontifikats sein, die Kirche des 21. Jahrhunderts von ihren apostolischen und römischen Grundlagen abzuschneiden.

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