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Tricksen und täuschen

Update vom 13. August.

Am Samstag haben wir uns noch darüber gefreut, daß Summorum Pontificum auf der Website des Vatikans nun endlich auch in anderen Sprachen als Latein und Ungarisch zu lesen ist. Fr. Zuhlsdorf hat es nicht bei der Freude gelassen, sondern dazu aufgerufen, die Übersetzungen näher anzuschauen - und dabei kam bei mindestens einer Stelle eine böse Manipulation zum Vorschein: Während das Lateinische in Abschnitt 7 ganz klar sagt: „Wenn der Bischof für eine Zelebration (im alten Ritus) nicht sorgen will, ist die Sache der Päpstlichen Kommission „Ecclesia Dei“ mitzuteilen.“, übersetzen die Spezialisten des Vatikan „Wenn er für eine Feier dieser Art nicht sorgen kann“.

Die gleiche Falschübersetzung eines offiziellen Gesetzestextes der Kirche findet sich in der italienischen und der spanischen Version - das Englische schreibt näher am Original: „If he does not wish to provide for such celebration“.

Manchmal denkt man, wir sind unter die Räuber gefallen.


„Aber wenn ein Bischof wirklich nicht kann - was dann?“ fragt eine Email.

Ein solches Nicht-Können gibt es nicht. Das Kirchenrecht verpflichtet die Bischöfe dazu, künftigen Priestern eine ausreichende Kenntnis der lateinischen Sprache vermitteln zu lassen. Von daher müssten alle Priester, von wenigen Ausnahmen abgesehen, in der Lage sein, die Zelebration der älteren Form zu erlernen - oder der Bischof hat das Recht nicht beachtet. Wo die „Personaldecke“ so dünn ist, daß niemand dazu beauftragt werden kann, ist sicher die Petrusbruderschaft oder eine andere Ecclesia-Dei-Gemeinschaft bereit, die Zelebration zu übernehmen. Wenn ein Bischof das nicht will - dann will er nicht, obwohl er könnte und dazu angehalten ist.

Fehlende Bereitschaft, das Recht einzuhalten, lässt sich nicht mit Übersetzungstricks überdecken.

Update

Auf dem neuen Blog nondeclinavi hat der Autor noch einige Hintergründe zur hier beklagten Fehlübersetzung ausgebreitet: In einer frühen lateinischen Version des Motu proprio gab es tatsächlich einmal die Formulierung „non potest“ - das wurde dann später für die offizielle Veröffentlichung in „non vult“ geändert. Die vielfache Falschübersetzung muss also nicht auf bösen Willen zurückgehen, sondern beruht möglicherweise nur auf Nachlässigkeit. An einer freilich sehr willkommenen Stelle.

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