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Personalpfarreien der überlieferten Liturgie

Titelbild der WebsiteDas spanische Blog Acción Litúrgica, das sich der Pflege des katholischen Kultus widmet, hat vor einigen Tagen eine Aufstellung der Personalpfarreien veröffentlicht, die in aller Welt entsprechend den Möglichkeiten von Summorum Pontificum, Art 10, eingerichtet worden sind. Wenn man die von Acción Litúrgica ebenfalls aufgeführten 13 Pfareien des apostolischen Administration von Campos abzieht, die auf einer anderen rechtlichen Grundlage bestehen, kommt man auf eine Gesamtzahl von 45. Das ist keine überwältigende Zahl, aber doch deutlich mehr, als selbst Optimisten vor 10 Jahren zu hoffen gewagt hätten.

Der größte Teil dieser Personalpfarreien, nämlich 23, entfällt auf die vereinigten Staaten. Frankreich hat vier, Australien und Kanada sind in der Liste mit jeweils drei Orten vertreten. In den übrigen sieben erfassten Ländern mit Ausnahme der Schweiz, die mit zwei von Bischof Huonder eingerichteten Personalpfarreien im Verhältnis zu ihrer Größe sehr gut vertreten ist, gibt es jeweils nur eine Personalpfarrei.

In Deutschland wurden entsprechend einer „Empfehlung“ der Bischofskonferenz keine Personalpfarreien errichtet. Allerdings hat der Eichstätter Bischof Hanke an der ehemaligen Dominikanerkirche der Bischofsstadt ein „Rektorat“ (s. Summorum-Pontificum vom 22. 12. 2007) eingerichtet, desssen Rechtsstellung der einer Personalpfarrei nahekommt. Ähnliche Konstruktionen gibt es auch in einigen anderen Ländern.

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