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Juristischer Erfolg für die FFI

Pünktlich zu Weihnachten, wenn auch nicht wirklich überraschend, haben die Franziskaner der Immakulata bzw. die ihnen verbundenen Laienorganisationen einen bedeutenden juristischen Erfolg gegen die Kräfte errungen, die das Werk des Ordensgründers Manelli zu zerschlagen suchen: Der oberste italienische Gerichtshof hat ein Urteil aus dem vergangenen Sommer bestätigt, wonach die kommissarische Ordensverwaltung keine rechtliche Handhabe hat, die Verfügungsgewalt über die vom Orden genutzten Liegenschaften zu beanspruchen. Die auf Betreiben des Kommissars und dessen rechter Hand innerhalb des Ordens, P. Alfonso Bruno, beschlagnahmten Konvente und Kirchen sind an die rechtmäßigen Besitzer zurückzugeben.

Bei diesen Besitzern handelt es sich nicht um Einrichtungen des Ordens selbst, sondern um lokale Vereinigungen von Laien und Priestern, die diese Objekte erworben haben und sie dem Orden, der gemäß dem besonderen Armutsideal des hl. Franziskus selbst über keinerlei Besitz verfügt, zur Nutzung überlassen. Der inzwischen verstorbene erste Kommissar Volpi und Generalsekretär Bruni hatten behauptet, rechtmäßiges Ordenseigentum sei erst nach der Einrichtung der Zwangsverwaltung an außenstehende Personen „verschoben“ worden - mit dieser Version sind sie jetzt in letzter Instanz und damit endgültig gescheitert. 

Für den Orden und seine Mitglieder selbst ergeben sich damit allerdings keine unmittelbaren Folgen: Die kommissarische Verwaltung hat zahlreiche Niederlassungen des Ordens aufgelöstund deren Angehörige über halb Europa verstreut. Überdies beansprucht sie das Recht, den Mitgliedern Aufenthaltsorte zuzuweisen oder zu verweigern. Die rechtmäßigen Besitzer der Liegenschaften haben daher zumindest im Kreis der früheren Nutzer kein Gegenüber mehr. Generalsekretär Bruni selbst wird allerdings wohl seinen Wohnsitz in der ehemaligen römischen Ordensniederlassung aufgeben müssen, die nun ebenfalls wieder in die Verfügung der ursprünglichen Eigentümer übergeht.

Größere Bedeutung für den Orden dürfte längerfristig der Umstand haben, daß mit der jetzigen Gerichtsentscheidung auch der einzige konkrete Vorwurf hinfällig geworden sein dürfte, der bisher gegen die traditionstreuen Mitglieder der Gemeinschaft erhoben worden ist. Die Gegner der traditionsorientierten Linie innerhalb wie außerhalb der 1998 päpstlich bestätigten Gemeinschaft geraten unter Rechtfertigungsdruck. 

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