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Kirchen nur noch für die Toten?

Bild: www.kolumbarium-rheinkirche.deAnfang des Monats reichte Fr. Hunwicke das Gerücht weiter, Bischof Collins von East-Anglia, in dessen Sprengel der Wallfahrtsort Walsingham liegt, habe vor, die Feier der hl. Messe im überlieferten Ritus dort zu untersagen. Fr. Hunwicke – der es vermutlich schon damals besser wußte – gab vor, das als „dummes Gerücht“ abzutun, schließlich müsse man seinem Bischof die schuldige Ehre erweisen…

Inzwischen ist es offiziell: Der Bischof hat den für die beiden Kirchen in Walsingham Zuständigen mitgeteilt, daß er künftig keine Erlaubnis mehr zur Zelebration im überlieferten Ritus in „seinen“ Kirchen in Walsingham geben wird. Nun ist es – kirchenrechtlich gesehen – durchaus zweifelhaft, ob der Bischof sich dafür auf Traditionis Custodes und die anderen römischen Erlasse stützen kann, aber das spielt natürlich im gegenwärtigen Pontifikat der Rechtlosigkeit keine große Rolle. Niemand in Rom wird einen Bischof, der in vorauseilendem Opportunismus noch unausgesprochene Wünsche von Papst und Kurie erfüllt, zur Ordnung rufen. Und was heißt schon „Heil der Seelen“, wenn es darum geht, den Tradis eins auszuwischen, die immer wieder davon Zeugnis geben, daß die Kirche nicht erst mit DEM KONZIL des vergangenen Jahrhunderts gegründet worden ist.

Einer der Organisatoren einer geplanten Wallfahrt hat daraus die Konsequenz gezogen, die geplante hl. Messe nach der lateinischen Ausgabe des „reformierten“ Messbuchs zu zelebrieren. Das kann man natürlich so machen, auch wenn das zumindest für weniger informierte Beobachter den Eindruck hervorrufen kann, als ginge es bei den aktuellen Auseinandersetzungen hauptsächlich um die Sprache – was definitiv nicht der Fall ist.

Hier geht es weiter Trotzdem wollen wir diese Entscheidung nicht kritisieren: Bei einem Priester, der ursprünglich im Ritus authenticus zelebrieren wollte und nun, um überhaupt Zugang zu einem katholischen Gotteshaus zu erhalten, die aktuelle Editio typica des Novus Ordo benutzt, kann man einigermaßen sicher sein, daß er nicht nur den überlieferten Canon Romanus verwendet, sondern die Messfeier auch sonst von den im Novus Ordo üblichen Mißbräuchen und Entstellungen frei hält. Trotzdem waren die Teilnehmer der Wallfahrt enttäuscht, daß der Bischof sie als Kirchenbürger zweiter Klasse behandelt und versucht, sie vom Zugang zum vollen Erbe der Kirche auszuschließen.

Ein anderer Wallfahrtsveranstalter war denn auch nicht bereit, die Willkürentscheidung des Bischofs hinzunehmen und hat deshalb bereits mehrfach die hl. Messe für die von ihm bettreuten Wallfahrer im Ritus authenticus in einem angemieteten Veranstaltungszelt zelebriert. Die äußere Form der Messfeier – dazu gehört auch ein geeigneter und erkennbar sakraler Kirchenraum – ist wichtig, aber die innere Form ist wichtiger.

Nun ist das mit den Veranstaltungszelten natürlich so eine Sache – und das wohl nicht nur bei dem schlechten Ruf, den das englische Wetter hierzulande genießt. Es wäre daher keine große Überraschung, wenn sich früher oder später die bereits von Fr. Hunwicke geäußerte Vermutung bewahrheitet, daß aus privater Initiative in Walsingham eine Kirche entstünde, die bischöflicher Willkür entzogen währe und auch nach ihrer baulichen Anlage ein würdiges Gehäuse für die überlieferte Liturgie bildete.

Gleichzeitig kann Walsingham ein Exemplum für potentielle Kirchenkäufer oder Kirchenbauer in Deutschland bieten, ihre Aufmerksamkei bevorzugt auf Objekte zu richten, deren Nutzung auch für einen überregionalen Kreis von Gläubigen von Interesse sein könnte.

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Die Mitglieder des Projektes Kirchenkauf haben inzwischen die Erarbeitung einer Satzung weitgehend abgeschlossen und stehen vor der in Deutschland unumgänglichen Vereinsgründung. Weitere Mit- oder Zuarbeiter sind  gerne eingeladen - besonderer Bedarf besteht nach fachkundigem juristischen Rat. Kontakt unter kirchenkauf(at)mc-pro.de

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