Motu Proprio: Summorum Pontificum

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Deutschland

Die Nachfrage nach der überlieferten hl. Messe steigt - aber auch der Widerstand wächst

Bericht der Initiative Pro Sancta Ecclesia über ihre bisherigen Anträge auf Feier von Messen im „usus antiquior“

In den vergangenen Wochen ist die Nachfrage nach der überlieferten hl. Messe kontinuierlich gestiegen. Vermehrt erreichen uns jetzt Briefe, die kleine Stapel von Anträgen enthalten. In einigen Fällen sind die Anträge aus einer einzigen Pfarrei oder einer einzigen Seelsorgeeinheit so zahlreich, dass auch ohne Anträge aus dem Umland die kritische Grenze von ca. zwei Dutzend überschritten wird.

Deshalb kann eine Reihe von weiteren ständigen Sonntagsmessen beantragt werden, sei es direkt von uns in Erfüllung des uns durch Ihre Anträge erteilten Auftrags, sei es indirekt in Absprache mit uns durch Ansprechpartner vor Ort. Unabhängig von den Realisierungschancen im Einzelfall ist damit schon ein. wichtiges Ziel unserer Bemühungen erreicht. Die Behauptung, es bestehe kein „Bedarf“ nach der überlieferten hl. Messe ist eindeutig falsch. Entsprechende Äußerungen (z. B. auch von Kardinal Meisner am 2.10. in der DT) könnte man mit der Bekanntgabe eines Wahlergebnisses vor Öffnung der Wahllokale vergleichen. Als unerlässlich erweist sich freilich, die Einzelanträge zu sammeln und erst danach einen Antrag bei der Pfarrei zu stellen. Jene Einzelanträge können dann zwar eingesehen werden, verbleiben aber an der „Sammelstelle“. Nur so sind viele Katholiken bereit,überhaupt Anträge zu stellen.

Durch das von Papst Benedikt XVI. beklagte intolerante Verhalten gegenüber den Anhängern der überlieferten hl. Messe ist das Vertrauensverhältnis zu den Hirten und Oberhirten bei vielen nämlich empfindlich gestört. Man zögert, sich überhaupt wieder an Antragstellungen zu beteiligen, weil in der Vergangenheit selbst Gruppen von über 100 Personen nicht einmal eine Antwort erhielten. Nur durch ein großzügiges, entgegenkommendes Verhalten könnte dieses Vertrauensverhältnis wiederhergestellt werden. Eben das aber ist an vielen Orten leider nicht zu erwarten. Viele Antragsteller bevorzugen deshalb, dass Pro Sancta Ecclesia in das Verfahren einbezogen wird, weil sie darauf hoffen, dass wir nach Ablehnungen auf der Ebene der Pfarreien den im Motu Proprio vorgezeichneten Weg - freundlich und höflich, aber konsequent - an die Diözesanbischöfe und notfalls nach Rom weitergehen.

Die Situation bei den bereits gestellten Anträgen

In Weilheim konnte mit der regelmäßigen Sonntagsmesse bereits begonnen werden; auch im Münchener Osten nebst Umland (Zelebrant Geistl. Rat Walter Lang) scheint ein Start in absehbarer Zeit gesichert. An einigen Orten laufen Verhandlungen, deren Ergebnis noch offen ist. An vielen Orten jedoch erfolgte keine Reaktion oder die Pfarrer hielten entweder sich selbst oder uns für nicht zuständig.

Zu letzterer Position haben wir mit dem Kirchenrechtler Prof. Dr. Georg May Rücksprache genommen. Demnach ist es allgemeiner Rechtsgrundsatz, der auch für das Kirchenrecht gilt, dass man sich bei einem Rechtsgeschäft auch durch einen Beauftragten vertreten lassen kann. Alle Voraussetzungen für eine solche Vertretung sind im vorliegenden Fall gegeben, zumal der „Gruppencharakter“ der Antragsteller u. a. auf der gemeinsamen Verbundenheit mit unserer Initiative beruht. In allen Fällen ohne Reaktionen haben wir die Pfarrer freundlich an unser Anliegen erinnert, in anderen Fällen die Rechtslage erläutert.

Auch Pfarrer Fries von Schweinfurt (Pfarrei Heilig Geist) hielt uns nicht für zuständig. Ferner schrieb er: „Im Übrigen halte ich ein solches Vorhaben in der gegenwärtigen Situation der Kirche nicht geeignet, die in der Tat vorhandenen Probleme zu lösen, da damit eine totale Rückwärtswendung in die Zeit vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil, in der andere gesellschaftliche Verhältnisse herrschten, erfolgen würde. Alte Lösungen fair neue Probleme taugen nichts. Neuer Wein gehört nicht in alte Schläuche.“

Weil diese Aussagen nur als eindeutige Absage gewertet werden können, ließen wir es nicht bei einer Antwort an die Pfarrei bewenden, sondern gingen mit einem Schreiben an den Würzburger Diözesanbischof Dr. Hofmann den im Motu Proprio vorgezeichneten nächsten Schritt. In Art. 7 heißt es dort bekanntlich: „Wo irgendeine Gruppe von Laien durch den Pfarrer nicht erhalten sollte, worum sie nach Art. 5 § I bittet, hat sie den Diözesanbischof davon in Kenntnis zu setzen.“ Wir fügten hinzu: „Wir bitten Sie herzlich, im Sinne des Hl. Vaters für die Erfüllung des Anliegens der von uns vertretenen Gläubigen Sorge zu tragen. Dafür möchten wir Ihnen schon heute danken.“ Es wird aufschlußreich sein, ob in Schweinfurt, wo seit Jahren Pfarrer Breidenbach ungehindert wirkt, auch die Möglichkeit zu einer überlieferten hl. Messe gegeben wird.

Weitere Antragstellungen

In 85072 Eichstätt konnte nach längeren Verhandlungen eine Lösung gefunden werden. (vgl. S. 8) In 930477ff Regensburg-Stadt waren die Verhandlungen über eine ständige Sonntagsmesse bei Redaktionsschluss (20. 10.) noch immer nicht erfolgreich beendet. Dort liegen allein aus dem Stadtgebiet 76 Einzelanträge von Laien vor. Mit den Anträgen aus Stadtrandgemeinden wird die Zahl 100 überschritten. Ferner wurden bzw. werden an folgenden Orten Anträge gestellt; die Zahlen reichen von 21 Einzelanträgen in einem wohnortnahen Gebiet bis zu 70 in einer einzigen „Seelsorgeeinheit":

  • 28755 Bremen
  • 38104 Braunschweig
  • 51427 Berg. Gladbach-Refrath
  • 54552 Dockweiler
  • 56856 Zell-Merl
  • 59581 Warstein
  • 63739 Aschaffenburg
  • 64285 Darmstadt
  • 65 193 Wiesbaden
  • 68307 Mannheim-Sandhofen
  • 77736 Zell a. H.
  • 89290 Buch
  • 92637 Weiden
  • 93133 Burglengenfeld
  • 93444 Bad Kötzting

Wie soll es weitergehen?

An vielen Orten sammeln Katholiken in ihrem Bekanntenkreis Einzelanträge. Das ist nach den Enttäuschungen der vergangenen Jahre nicht leicht, aber es ist die wirkungsvollste Methode, um doch noch zu einer ständigen Sonntagsmesse zu gelangen. Wichtig ist es, den Antrag an die Pfarrei schriftlich und in Abstimmung mit uns zu stellen. Gespräche mit (lern Pfarrer mögen im Einzell'all sinnvoll sein. Leider wurde bei dieser Gelegenheit potentiellen Antragstellern auch schon heftig abgeraten, überhaupt einen offiziellen Antrag zu stellen - worauf diese verzichteten.

Viele Pfarrer wollen - unabhängig von ihrer persönlichen Einstellung - einfach keine „Scherereien“ etwa mit der Diözese haben und befürchten solche Scherereien, wenn sie einen Antrag erhalten. Im günstigsten Fall werden die Antragsteller dann mit einer Werktagsmesse (evtl. sine populo) vertröstet, Für ein kath. Familienleben im überlieferten Sinne reicht das jedoch nicht aus - und für eine Wiedergesundung der Kirche im deutschsprachigen Raum auch nicht. Deshalb ist es im Normalfall sinnvoller, einfach den vom Papst vorgezeichneten Rechtsweg zu gehen. Sind mit einer schriftlichen Antragstellung erst einmal Fakten geschaffen, bleibt immer noch Zeit zu Gesprächen, und ein überängstlicher Pfarrer kann dem Ordinariat guten Gewissens versichern, dass er mit der Antragstellung nichts zu tun hat.

Dabei setzen wir unsere Bemühungen mit Nachdruck fort. Je höher die Zahl der Einzelanträge, desto größer die Erfolgschancen, auch an Orten, an denen bereits ein Antrag gestellt wurde.

Wir entnehmen diesen Text der Nummer 11 der IK-Nachrichten von Pro Sancta Ecclesia - Initiative katholischer Laien und Priester.
Wenn Sie einen Antrag stellen oder die IK-Nachrichten beziehen wollen, wenden Sie sich bitte an:
Norbert Clasen
Marktplatz 5
85072 Eichstätt
Fax 08421/908880