Motu Proprio: Summorum Pontificum

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Zusatzinfo

Deutschland

10. 6. 08, Presseerklärung der Initiative Pro Sancta Ecclesia zum ersten Jahrestag von Summorum Pontificum:

Die meisten deutschen Bischöfe widersetzen sich Papst Benedikt XVI.

  • Vor einem Jahr hat Papst Benedikt XVI. die überlieferte hl. Messe als außerordentliche Form des Römischen Ritus bestätigt. Er erhofft sich wegen ihrer ausgeprägten Sakralität davon auch eine Befruchtung der Form von 1969:
  • „Was früheren Generationen heilig war, bleibt auch uns heilig und groß; es kann nicht plötzlich rundum verboten oder gar schädlich sein. Es tut uns allen gut, die Reichtümer zu wahren, die im Glauben und Beten der Kirche gewachsen sind und ihnen ihren rechten Ort zu geben.“
  • Die meisten deutschen Bischöfe jedoch widersetzen sich dem Papst und verweigern fast allen Katholiken, die entsprechende Anträge stellen, ihr verbrieftes Recht auf diese Form der hl. Messe.
  • Obwohl der Papst die römische Kommission Ecclesia Dei als ausführende Instanz eingesetzt und jede gegenteilige Anordnung für unwirksam erklärt hat, erließ die Deutsche Bischofskonferenz "Leitlinien", die den römischen Vorschriften widersprechen.
  • Die Leitlinien bestimmen, dass wegen der hl. Messe in überlieferter Form keine Sonntagsmesse in der Form von 1969 ausfallen darf. Diese Bestimmung widerspricht Äußerungen des Vorsitzenden der Kommission Ecclesia Dei, Kardinal Hoyos, es wäre "am besten, eine der Sonntagsmessen in der Pfarrei" in dieser Form zu zelebrieren.
  • Ferner beanspruchen die Bischöfe nach den Leitlinien ein Genehmigungsrecht bei Gruppen von Gläubigen aus verschiedenen Pfarreien. Dazu Kardinal Hoyos: "Warum soll das ein Problem sein, wenn die Menschen aus einer anderen Pfarrei kommen? Wenn sie sich treffen, werden sie zu einer stabilen Gruppe."
  • In Deutschland jedoch werden im Normalfall nur Werktagsmessen "genehmigt" oder vereinzelte Sonntagsmessen zu einem familienfeindlichen Termin am Sonntagnachmittag oder -abend.
  • Kinderreichen Familien und älteren Gläubigen wird von bischöflichen Ordinariaten sogar zugemutet, jeden Sonntag Dutzende oder gar Hunderte von Kilometern bis zur nächsten regelmäßigen Sonntagsmesse in dieser Form zurückzulegen.
  • Priester berichten uns von mannigfachen Pressionen seitens ihrer Ordinariate, wenn sie die Anträge von Gläubigen erfüllen wollen, wozu sie von Rom aus eigentlich verpflichtet wären. Kardinal Hoyos: "Es ist höchst bedauerlich, wenn Priester durch einschränkende rechtliche Verfügungen, die im Widerspruch zu den Absichten des Papstes und dem universellen Kirchenrecht erlassen worden sind, daran gehindert werden, die außerordentliche Form der hl. Messe zu zelebrieren."
  • Ferner fordern viele Ordinariate die Auslieferung von Namen und Adressen der Antragsteller und begnügen sich nicht mit der Einsichtnahme durch den Pfarrer. Die meisten antragstellenden Gläubigen - besonders solche im kirchlichen Dienst - befürchten jedoch, auf einer schwarzen Liste geführt zu werden. Ein Fall ist dokumentiert, in dem ein Ordinariat sich "bei den Unterzeichnern melden" will, um deren "festen Willen" zu erfragen.
  • Deshalb haben unsere Vereinigungen, den Bestimmungen des päpstlichen Motu Proprio entsprechend, über 50 unerledigte Gruppenanträge an die Kommission Ecclesia Dei weitergeleitet und um Erfüllung der Anliegen gebeten.
  • Wir appellieren an die deutschen Bischöfe, ihren Widerstand gegen das gültige Kirchenrecht und den Willen des Papstes aufzugeben.
  • An die Katholiken appellieren wir, sich zusammen mit uns auch weiterhin dafür einzusetzen, dass diese segensreiche und bewährte Form der hl. Messe für alle erreichbar wird.

 

Quantum potes, tantum aude.
Was du kannst, das sollst du wagen!
(Vers aus der Fronleichnamssequenz Lauda Sion des hl. Thomas

 

Vereinigung der Initiativkreise
kath. Laien und Priester im deutschen Sprachraum e.V.

Pro Sancta Ecclesia
Initiative kath. Laien und Priester e. V. St.-Georg-Straße 7

D 86833 Ettringen
www.pro-sancta-ecclesia.de