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Stark dem römischen Vorbild...

Bild: Website der Diözese charleston...entsprechen die Einschränkungen für die Feier der überlieferten Liturgie in der Diözese Charleston, die Bischof Robert E. Guglielmone (geb. 1945) mit Geltung vom 28. November an soeben erlassen hat. In den vier Pfarreien seines Bistums, in denen in der Vergangenheit schon sonn- und feiertags Messen nach dem überlieferten Ritus gefeiert worden sind, kann das auch weiterhin geschehen - allerdings nur eine Messe am Tag und nur durch Priester, die bisher schon mit Kenntnis/Genehmigung des Bischofs entsprechend tätig waren. Werktagsmessen sind nur zulässig, soweit am gleichen Tag in der Kirche auch eine Messe im NO stattfindet. Das könnte zum Problem für die mindestens zwei Messorte werden, die von Priestern der Petrusbruderschaft betreut werden.

Wie in Rom (s. hier) dürfen während des österlichen Triduums und in der Osternacht keine Messen im überlieferten Ritus stattfinden. Zusätzlich sind in Charleston auch Mitternachtsmessen zu Weihnachten verboten, denn - so hat der Bischof oder ein belesener Mitarbeiter herausgefunden - „vor DEM KONZIL durfte die hl. Messe an Festtagen nur zwischen Mitternacht und 12 Uhr mittags stattfinden - deshalb verbeiten die Rubriken eine Feier im traditionellen Ritus am Weihnachtsabend“. So geht Rubrizistik!

Ähnlich wie in Rom gibt es auch Einschränkungen bei den übrigen Sakramenten. Firmungen und Krankensalbungen sind generell verboten - man kann gespannt darauf sein, wie der Bischof vor allem letzteres sicherstellen will. Eheassistenz bedarf der Genehmigung des Bischofs, eine Beerdigung in der alten Form ist nur möglich, wenn der Verstorbene das zu Lebzeiten schriftlich beantragt hat. Ähnliches gilt für Taufen nach dem überlieferten Rituale: Sie bedürfen einer entsprechenden Bitte der Eltern. Auch bei diesen Regelungen ist eine Stoßrichtung gegen die Petrusbruderschaft zu vermuten - obwohl es bisher eher selten vorgekommen sein dürfte, daß tiefschwarz vermummte Petrusbrüder etwa eine nichtsahnende Taufgesellschaft überfallen hätten, um den Täufling zu entführen und nach den misbilligten Riten der Zeit vor DEM KONZIL von der Erbsünde zu befreien und in die Gemeinschaft der Erlösten aufzunehmen.

Weitere Einzelheiten und ein Faksimile des bischöflichen Erlasses bringt CatholicWorldReport. Eine Auseinandersetzung mit dem zutiefst unpastoralen Geist der Anordnung findet sich bei Fr. Zuhlsdorf.

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