Bischof Finn von Kansas zurückgetreten
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- 21. April 2015
Gestern hat der Vatikan den Rücktritt von Bischof Robert Finn von Kansas City akzeptiert. Damit ist ein weiteres Mal ein der Tradition zugeneigter Bischof wegen des öffentlichen Skandals um Vorgänge abgelöst worden, die bei „liberalen“ Amtskollegen bestenfalls ein mildes Kopfschütteln auslösen.
Der Bischof (KNA nennt ihn „Bistumsleiter“) hatte im Jahr 2006 einen Priester, gegen den Vorwürfe im Zusammenhang mit Kinderpornographie erhoben worden waren, nicht umgehend den Behörden gemeldet, sondern erst eigene Untersuchungen angestellt. Die Übergabe des gefundenen belastenden Materials an die Staatsanwaltschaft erfolgte nach Abschluß der kirchlichen Ermittlungen 5 Monate später. Damit hatte der Bischof gegen ein kurz zuvor erlassenes Gesetz des Staates Missouri verstoßen, das geistliche Vorgesetzte faktisch zu Hilfsorganen der Staatsanwaltschaft macht. Er wurde deshalb im vergangenen Herbst von einem Gericht von Jackson County zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Schon zuvor hatte er jahrelang wegen angeblicher „Vertuschung“ von Mißbrauchstaten im Zentrum öffentlicher Angriffe durch die „liberale Presse“ gestanden. Besonders hervor tat sich dabei der ausgerechnet in seinem Amtsbereich ansässige National Catholic Reporter, das Zentralorgan der amerikanischen Äquivalente von „Kirche von unten“.
Ein Urteil in der Sache selbst fällt wohl nicht nur von hier aus schwer. Die früher mancherorts tatsächlich gängige Praxis der Vertuschung von Missbrauchstaten ist unerträglich - ebenso unerträglich ist die heute gängige und von Medien wie Justizorganen gleichermaßen gepflegte Praxis des „schuldig bei Verdacht“, mit der bürgerliche Existenzen vernichtet und Menschen bis in den Selbstmord getrieben werden. Völlig unakzeptabel ist es, wenn es kirchlichen Vorgesetzten durch staatliche Gesetze unmöglich gemacht wird, ihre geistliche Verantwortung gegenüber Mitarbeitern im Priesteramt wahrzunehmen. Auffällig ist - und daß gilt nicht nur bei Mißbrauchsverdacht - daß öffentliche Empörung stets dann ausbricht, wenn die Verantwortung traditionsorientierten und daher ohnehin „umstrittenen“ Geistlichen zugeschoben werden kann. Die Ernennung von Bischöfen oder ihr Verbleiben im Amt wird damit immer öfter zu einer Frage, die nicht von kirchlichen Instanzen, sondern von mehr oder weniger kirchenfeindlichen Medien entschieden wird.
Eine entschiedene Haltung Roms in diesem Investiturstreit des 3. Jahrtausends ist bis jetzt nicht erkennbar.