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Neue Heilige für die alte Messe

Unter Datum vom 25. März hat die nach der Umorganisation vom vergangenen Januar für die Angelegenheiten der überlieferten Liturgie zuständige Glaubenskongregation zwei Erlasse veröffentlicht, die die Feier von Messen zu Ehren „neuer“ Heiligen ermöglichen und den Fundus der Präfationen erweitern. Als Gerücht war von einer bevorstehenden Regelung bereits im letzten Dezember die Rede - nun liegen die Dokumente offiziell vor. Beide Dekrete sind im Hauptteil in lateinischer Sprache abgefasst; der Erlass zur Erweiterung des Heiligenkalenders trägt den Titel Cum Sanctissima, der für die zusätzlichen Präfationen ist mit Quo Magis überschrieben. Für beide Dokumente hat die Kongregation auch ausführlichere Kommentierungen in Nationalsprachen zur Verfügung gestellt, die in Deutsch für Cum Sanctissima hier und für Quo Magis hier abgerufen werden können.

Eine erste Durchsicht der Neuregelungen ergibt ein durchaus erfreuliches Bild. Die Bestimmungen hinsichtlich der „neuen Heiligen“ sind so allgemein abgefasst, daß sie nicht nur für die bis jetzt vorgenommenen Kanonisierungen angewandt werden können, sondern auch für zukünftig erfolgende - ganz so, wie das auch traditionell gehandhabt worden ist. Neben der Ergänzung des Kalendariums enthalten die Vorgaben auch sinnvolle Vorgaben für die relative Einstufung der neuen wie auch der bereits vorhandenen Feste, so daß im konkreten Fall zweifelsfrei zu entscheiden ist, unter welchen Umständen die neuen Gedenktage begangen bzw. kommemoriert werden können. Das „können“ ist wichtig: Sämtliche Vorgaben sind als „Kann“-Vorschriften“ abgefasst, d.h Priester oder Gemeinschaften, die lieber beim bisherigen Gebrauch bleiben wollen, können das ohne jede Einschränkung tun. Bei Gemeinschaften und Orden der Tradition haben allerdings die Oberen das Recht, in dem durch das Dekret vorgegebenen Rahmen für alle Mitglieder verbindliche Vorgaben zu machen. Auch das entspricht dem traditionellen Brauch.

Ebenso wie die Messen der „neuen Heiligen“ sind die sieben neuen Präfationen in den Anmerkungen zu Quo Magis als Optionen für bestimmte Festtage oder Gelegenheiten gekennzeichnet und in keinem Falle verpflichtend. Drei davon kommen aus dem Fundus der neogallikanischen Tradition und waren bisher schon mit Sondererlaubnis in einigen Ländern zulässig. Vier weitere stammen aus dem Neuen Missale von 1969, das sie seinerseits jedoch ebenfalls mehr oder weniger getreu aus älteren Vorlagen übernommen hat. In diesen Fällen werden die Schlußformeln nach dem Gebrauch des traditionellen Missales umformuliert. Wie das im einzelnen gelöst wurde, kann erst nach Veröffentlichung der im Dekret selbst nicht enthaltenen Texte beurteilt werden - falls es nicht im Rahmen der neuen Richtlinien dem Zelebranten selbst überlassen bleibt. Zur Frage neuer Präfationen allgemein hatten wir bereits öfter Stellung genommen, in einiger Ausführlichkeit hier bereits 2012.

Erste durchgehend positive Einschätzungen von Qualität und Stellenwert der Neuregelungen finden sich von Gregory Dipippo auf New Liturgical Movement und von Peter Kwasniewski auf OnePeterFive.

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