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Bieten Rituskirchen den Ausweg?

(Fortschreibung des Beitrags vom 29. Oktober)

Bild: Wikimedia, Kaiser Guilherme II, CC BY-SA Auf den ersten Blick bietet das Konzept der Rituskirche einen Ausweg aus der Kirchenkrise, wie sie sich in der von Traditionis Traditores (TC) manifestierten Absicht zur endgültigen Austreibung der überlieferten Liturgie aus dem Leben der Kirche darstellt. Die Priester und Gläubigen der Tradition würden damit aus dem seinen Namen ohnehin nur noch zu Unrecht tragenden römischen Ritus ausscheiden und eine „Kirche eigenen Rechts“ bilden. Diese Teilkirche würde weiterhin der päpstlichen Jurisdiktion unterstehen, hätte aber wie andere „Rituskirchen“ auch ihre eigene historisch gewachsene Liturgie – und in eiem durchaus begrenzten Rahmen – ihr spezifisches kanonisches Recht. Was daran realistisch und was Wunschvorstellung ist, wäre näher zu untersuchen.

Die heute bestehenden Rituskirchen oder „Kirchen eigenen Rechts“ sind in keinem Fall aus dem Nichts errichtet worden, sondern beruhen auf der Rückkehr in die Einheit von Kirchen oder ihren Teilen, die aus historischen oder politischen Gründen oft schon seit Jahrhunderten „unabhängig“ existierten. Prinzipiell gilt das auch für die Ordinariate ehemaliger Anglikaner, auch wenn diese nicht den Status von Rituskirchen haben und inzwischen auch der Übertritt von Einzelpersonen bzw. -familien aus „stammkatholischen“ Gemeinden möglich ist.

Einziger Fall, daß eine aus liturgischen Motiven erfolgte Schisma-ähnliche Spaltung innerhalb eines bestehenden katholischen Bistums durch die Errichtung einer besonderen Jurisdiktion für die „Altrituellen“ überwunden wurde, ist Campos in Brasilien. Über die Einzelheiten der damaligen Situation ist hierzulande wenig bekannt. Der damalige Bischof von Campos Antônio Castro Mayer hatte sich geweigert, die Reformen Pauls VI. umzusetzen und war schließlich 1981 zum Rücktritt gezwungen worden. Danach baute er mit seinen Anhängern als Träger der „altrituellen“ Seelsorge in Campos die Priestervereinigung Johannes Maria Vianney auf – eine mit dieser freundschaftlich verbundene Parellelorganisation zur Piusbruderschaft. Da Mayer 1988 als Co-Consekrator an den irregulären Bischofsweihen der Bruderschaft mitwirkte, wurde er zusammen mit Erzbischof Lefbvre exkommuniziert. Damit waren die Voraussetzungen für ein Schisma gegeben, das allerdings niemals offiziell erklärt worden ist.

Nach dem Tod Mayers 1991 weihten die Bischöfe der Piusbruderschaft mit Licino Rangel einen Priester der von Mayer gegründeten Vereinigung zum Bischof. In den Jahren nach 2000 konnte Bischof Rangel eine Vereinbarung mit Rom erreichen, die schließlich durch die Errichtung der „Apostolischen Personaladministratur vom Hl. Johannes Maria Vianney auf dem Gebiet der Diözese Campos“ zur Beendigung der Abspaltung führte. Rangel wurde offiziell zum Titularbischof von Zarna geweiht und als Administrator eingesetzt. Vermutlich vereinbarungsgemäß trat Rangel schon im kommenden Jahr „aus Gesundheitsgründen“ zurück, und sein Nachfolger wurde der ebenfalls offiziell geweihte und bis heute amtierende Bischof Rifan. Nicht alle Details der damals unter intensiver Beteiligung von Kardinal Ratzinger erzielten Vereinbarung sind öffentlich bekannt. Von daher ist schwer zu sagen, inwieweit Campos das Vorbild für die Errichtung einer ähnlichen Institution anderswo sein könnte – zumal es unseres Wissens nirgendwo vergleichbare Voraussetzungen gibt.

Während das kleine „Schisma von Campos“ nur ein Jahrzehnt gedauert hat, bringt es die wesentlich größere anglikanische Abspaltung auf über 500 Jahre; sie hat im Zuge der Ausweitung des britischen Empire weltweite Dimensionen angenommen. Hier geht es weiter Innerhalb des anglikanischen Kirchenverbundes hat es seit mindestens 200 Jahren immer bedeutende Gruppierungen gegeben, die in Lehre und Liturgie weitgehend „katholisch“ waren, ohne aus der Church of England ausscheiden zu wollen oder zu können. Ein zugegebenermaßen recht kleiner Teil dieser Gruppen betrieb ebenfalls etwa seit dem Jahr 2000 und ebenfalls unter bedeutender Beteiligung von Ratzinger ihre Rückkehr in die Einheit unter dem römischen Papst, die schließlich 2009 zur Gründung der Personalordinariate in England, Nordamerika und Pazifika führte. Da die „anglokatholischen“ Gruppierungen keine einheitliche Liturgie hatten, sondern teils dem von vielen Anglikanern weitgehend übernommenen Novus Ordo folgten, teils nach älteren liturgischen Büchern (zurück bis etwa Veginn 20. Jh.) zelebrierten, erarbeiteten sie mit dem „Divine Worship Missal“ ein in der englischen Tradition stehendes Missale, das Priestern und Gemeinden große Spielräume für die zeremonielle Gestaltung einer orthodoxen Liturgie eröffnet. Das mögliche Spektrum reicht von Formen, die Nichtspezialisten als würdig-traditionsnah zelebrierter Novus Ordo erscheinen mögen, bis zu historischen Formen, die wie der Vetus Ordo mit einigen besonderen britischen Einsprengseln erscheinen. Von einer Rituskirche im traditionellen Sinn kann man daher nicht sprechen – obwohl die Rechtstellung der diözesanübegreifend organiserten Ordinariate große Parallelen mit den heute als „Ecclesiae sui iuris“ bezeichneten in Einheit mit dem Papst stehenden Rituskirchen aus den Patriarchaten des Ostens aufweist.

Es ist hier nicht möglich, das Trauerspiel um die Entstehung der Ordinariate im Einzelnen nachzuzeichnen. Daß die meisten anglikanischen Bischöfe mit Klauen und Zähnen gegen die – aus ihrer Perspektive gesehene – Abspaltung kämpften, leuchtet ein. Soweit wir informiert sind, gibt es in England zwar mehrere Moscheen, die aus aufgegebenen Kirchen der Church of England hervorgegangen sind, aber das Ordinariat durfte keine Kirche und kein Pfarrhaus aus dem historischen (und oft auf die Zeit vor dem Schisma im 16. Jh. zurückgehenden) Bestand übernehmen. Sogar um die „Mitnahme“ von Rentenanwartschaften mußten die Pfarrer jahrelang kämpfen.

Die besten Verbündeten der anglikanischen Bischöfe bei ihrem Kampf waren katholische Kollegen. In erster Linie fürchteten sie das Entstehen einer ihrem Machtbereich entzogenen Parallelstruktur – denn das eine gilt für England ebenso wie für Deutschland oder die USA: Nicht das Heil der Seelen der Gläubigen, sondern die Aufrechterhaltung ihrer Machtstellung über die Strukturen ist die größte Sorge der meisten katholischen Bischöfe. Die Sorge für Klerus und Gläubige oder gar deren Seelen spielt bestenfalls eine untergeordnete Rolle. Dazu kommt ein tiefreichendes ideologisches Unbehagen: Hatten sie nicht gerade erst unter Berufung auf das Zweite Vatikanum das Ende der „Rückkehr-Ökumene“ ausgerufen und ein idyllisches Zukunftsbild von miteinander über alle disziplinären und dogmatischen Trennungen hinweg in geschwisterlichem Geist vereinten Kirchen entworfen und etabliert? Und da kommen diese erzkonservativen Anglokatholiken und wollen zu Rom zurück!

Diese Einstellung ist in jedem Fall als eines der Haupthindernisse gegen die Errichtung eigener Jurisdiktionen für die Anhänger der überlieferten Liturgie in den Ländern Westeuropas und Nordamerikas in Rechnung zu stellen Die Bischöfe in Mitteleuropa sind zwar längst keine großmächtigen Herren mehr, aber das, was ihnen an Macht verblieben ist, verteidigen sie unerbittlich – und wenn sie dazu das gesamte spirituelle und moralische Kirchengut verschleudern müssen. Als Verwalter einer Immobilienholding und Arbeitgeber nehmen deutsche Bischöfe immer noch eine (in ihren Augen) verteidigenswerte Position ein. Doch wie sehr ihre Bedeutung als Seelsorger geschwunden ist, mag man daraus ersehen, daß in Deutschland Bistümer, die bis in die Jahrzehnte „nach dem Konzil“ viele hundert bis an die tausend Pfarreien umfassten, dabei sind, den verbliebenen Rest – sowohl beim „Angebot“ von Seelsorgern als auch seitens der „Nachfrage“ der Gläubigen – in 30 - 60 sogenannte „pastorale Räume“ einzudampfen.

Andererseits eröffnet gerade diese Entwicklung – freilich erst auf mittlere Sicht – eine realistische Perspektive für die Entstehung zumindest einer Vorform von „Rituskirchen“ ähnlich Campos oder den Ordinariaten. Wenn das strikte Ortsprinzip Dorf-Kirche-Pfarrer schon nicht mehr zu halten ist – warum sollte es dann nicht in einer Diözese zusätzlich zu den geografisch abgegrenzten auch einen virtuellen „Pastoralen Raum“ geben, in dem die Seelsorge von Gemeinschaften des alten Ritus übernommen wird? Und warum sollten nicht mehrere diese „virtuellen Pastoralen Räume“ – etwa die der Diözesen einer klassischen Kirchenprovinz – ihren eigenen (Weih-)Bischof haben? Das wäre vielleicht keine Ideallösung – „Separierungen“ jeder Art sind dem Leib Christi nicht angemessen – aber besser als Chaos und Unfrieden wäre es allemal. Und vor allem: Kirchenrechtlich wäre eine solche Struktur vermutlich mit geringen Anpassungen machbar.

Wo sie dann in der Praxis dennoch nicht funktionieren würden, wie das bei der zunehmenden Entfernung der meisten mitteleuropäischen Ortskirchen von der gesamten überlieferten Lehre und Tradition zu befürchten steht, könnte man diese altrituellen Pastoralen Räume aus der Jurisdiktion von (im Dauerkonflikt mit Rom stehenden) Ortsbischöfe herausnehmen und einer eigenen Personalprälatur des alten Ritus zuordnen – Vorstufe einer Rituskirche.

Dieser hier skizzierte Weg mag kirchenrechtlich möglich gemacht werden können – kirchenpolitisch ist er das unter den gegenwärtigen Bedingungen sicher nicht. Denn soviel hat Traditionis Custodes unübersehbar deutlich gemacht: Die maßgeblichen Figuren dieses Pontifikats sind entschlossen, den bisher schon so verhängnisvollen Weg des von ihnen noch weiter entstellten und verkehrten „Konzilsgeistes“ bis zum bitteren Ende weiter zu gehen. Franziskus & Co wollen mit den Anhängern der überlieferten Lehre und Liturgie völlig Schluss machen – entweder dadurch, daß sie sie zur Unterordnung unter die real existierende Neukirche mit sinnentleerten Riten und häretischen Predigten zwingen, oder dadurch, daß sie sie völlig aus der Kirchengemeinschaft herausdrängen. Interdikte und Massenexkommunikationen sind nicht ausgeschlossen.

Ob und wieweit man sich herausdrängen läßt, kann nur konkret entsprechend den jeweiligen Bedingungen „vor Ort“ entschieden werden. Zumal offenbar ein guter Teil der Bischöfe den von Franziskus angeordneten Feldzug gegen die Kirche von gestern bestenfalls halbherzig mitträgt – was sich freilich bei einer Andauer franziskanischer Pontifikate durch die Einsetzung willfähriger Statthalter korrigieren ließe. Helfen würde das letzten Endes nicht viel. Die Zukunftsaussichten der Neukiche sind ausweislich der Zahlen von Eheschließungen und Taufen – von Priester- und Ordensberufungen gar nicht zu reden – mehr als finster. Auch „Tauferlaubnisse“ für Ungeweihte und weiterer Abbau der sakramentalen Substanz bringen da nicht viel – außer einem Bonus für die Eitelkeit solcherart beauftragter Vorzugslaien. Die Neukirche im Geist der Bätzing, Cupich und Greche hat den Menschen spirituell einfach zu wenig zu bieten; sie wird den Weg in eine gepflegte Bedeutungslosigkeit als eine mittelgroßen NGO unter vielen fortsetzen.

Es ist genau diese Entwicklung, die in den vergangenen Jahren die Anziehungskraft der Seelsorge und des Gottesdienstes in Gemeinden des überlieferten Ritus auf viele Gläubige beträchtlich erhöht hat Auch da, wo die „Ritusfrage“ für die betreffenden Gläubigen keine oder keine ausschlaggebende Rolle spielt. Da tauchen sogar Leute und ganze Familien auf, die nicht wegen, sondern trotz des alten Ritus kommen, weil sie erkannt haben: Da steht nicht nur katholisch drauf – da ist auch katholisch drin. Und nach einem Jahr der Eingewöhnung kommen sie dann zur Sonntagsmesse mit einem Schott (Bomm oder Volksmissale geht natürlich auch) – mit Goldschnitt.

Diese Entwicklung bietet den Anhänger der überlieferten Lehre und Liturgie ungeahnte Möglichkeiten, stellt sie aber auch vor große Herausforderungen. Die Zahl der Grenzgänger – bei den Gottesdienstbesuchern auf jeden Fall, teilweise aber auch bei den verbliebenen glaubenstreuen Priestern im Diözesanklerus und sogar bei den Bischöfen – wird in dem Maß zunehmen, wie nicht nur der deutsche Synodale Weg, sondern auch die römische Synodensynode den sicheren katholischen Boden verlassen. Liturgien im Geist der „Reform der Reform“ – selbst wenn dieses Konzept als Mittel der Ritus-Annäherung als gescheitert erscheint – gewinnen neuen Stellenwert; ebenso ein sich möglicherweise „im Untergrund“ entwickelnder Biritualismus.

Von den Anglokatholiken wäre zu lernen, daß der Ritus kein Grund zur Entzweiung sein muß, wo grundlegende Übereinstimmung in der Lehre gesichert ist und die Diktatur des Relativismus entschlossen abgewehrt wird. Die Gemeinschaften und Gemeinden des alten Ritus mögen die Kerntruppe dieses Widerstandes sein – deshalb sind sie auch das erste Ziel der Traditionis Custodes-Mafia. Aber ein Monopol auf Rechtgläubigkeit haben sie nicht. Wo der „Rechtgläubigkeitsindex“ den vom Modernismus zugestandenen Höchstwert (20 von 100 Punkten?) übersteigt, wird auch ein liturgisch durchaus angepasst auftretender Würdenträger wie Kardinal Woelki zum Haßobjekt des kirchlichen Cancel-Mobs und seiner medialen Verbündeten.

Für die nähere Zukunft deutet sich die Möglichkeit eines Zerfalls der bisherigen Kirche in Deutschland in drei Strömungen ab: Die NGO-Katholiken mit Kirchensteuer oder Kirchensteuerabgeltung und allen Domen und sonstigen Immobilien als römischerseits – wenn auch ein wenig widerstrebend – akzeptierte wohlsituierte Staatskirche. Auf der anderen Seite ein großer Teil der Traditionalisten, mehr oder weniger weit aus den bestehenden Bindungen herausgedrängt und mit einem Status ähnlich dem heutigen der Piusbruderschaft, jedenfalls ohne römisch approbierten Bischof. Und dazwischen dann noch eine irgendwie geduldete Gruppierung von Bischöfen (samt ihrem überschaubaren Anhang bei Priestern und Laien), die in der Lehre weitgehend an der Tradition festhalten will, in der Liturgie jedoch beim Novus Ordo bleibt, aber vielleicht auch Wege findet, einemTeil der Altrituellen eine Heimat zu bieten. Die USA bieten Beispiele. Diese Bischöfe würden wohl m Dauerkonflikt mit dem unentwegt „Einheit, Einheit“ skandierenden Rom als auch mit der NGO-Kirche stehen und wohl früher oder später ihre Diözesen verlieren, könnten aber kaum ins Schisma abgedrängt werden.

Die vordringliche Frage für die traditionstreuen Katholiken zumindest unter deutschen Bedingen ist daher eher (noch) nicht, wie man zu einer Rituskirche kommt, sondern welche Möglichkeiten es gibt, die in den Katechismen von Trient bis 1992 niedergelegte lex credendi (samt der dazugehörenden lex orandi, versteht sich) in der Kirche lebendig zu erhalten – soweit das möglich ist, im Gehorsam gegenüber dem Bischof von Rom und den Ortsbischöfen, wo nötig aber auch im Widerspruch zu einem dem Modernismus verfallenen Kirchenregiment. Bischöfe wie Kardinal Müller oder auch Meier von Augsburg haben dazu sicher interessante Gedanken beizutragen – auch wenn sie diese derzeit sicherheitshalber größtenteils für sich behalten. Sollten die Verhältnisse dann ein zeitweiliges Abrücken der Glaubenstreuen von Rom erzwingen, kann man sich an dem orientieren, was P. Luis Zabaleta für das Institut vom Guten Hirten oder ganz aktuell Dom Alcuin Reid für die Benediktiner von St. Benoit gesagt hat. Im äußersten Notfall kann man auch „draußen“ der Kirche Treu bleiben. Die Piusbruderschaft praktiziert das sehr ähnlich seit ihrer Gründung und dann noch einmal intensiviert seit 1988 und zeigt: Es geht.

Doch soweit sind wir für Deutschland in den meisten Diözesen noch nicht. Hier steht eine andere Aufgabe im Vordergrund: wie man die bestehenden glaubenstreuen Gemeinden der überlieferten Liturgie und Lehre zusammenhält. Auch unter Druck, auch unter widrigen äußeren Bedingunger. Dabei geht es neben der Liturgie und Saklramentenspendung (Beichtgelegenheit, Sterbesakramente!) auch um solche nur scheinbar trivialen Sachen wie Fahrgemeinschaften, die die weniger Mobilen mitnehmen, Kommunion- oder Firmunterricht, auch wenn die Kinder aus relativ weit voneinander entfernten Orten kommen, Konvertiten- und Revertitenkurse, die aus Neugierigen feste Gemeindemitglieder machen, alle möglichen Aktivitäten, die eine wirkliche Gemeinde ausmachen, die sich nicht nur zur Sonntagsmesse unverbindlich grüßend begegnet. Das wird an die Priester (und ihre Gemeinschaften!) ebenso wie an die Gemeindemitglieder hohe Anforderungen stellen – aber ohne dem brauchen wir von einer „Rituskirche“ noch nicht einmal zu träumen.

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