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Die 7. Woche

Bild: Abtei der Benediktiner von Clear CreekVersuchen wir es zur Abwechslung mal mit einer Wochenladung halbwegs positiver Nachrichten.

In der Kathedrale des irischen Waterford – immerhin der größten Kathedrale der ältesten Stadt Irlands – konnte am Sonntag, den 22. Januar, zum ersten Mal seit 50 Jahren wieder eine heiliges Amt im überlieferten Ritus gefeiert werden. Nicht in der Krypta oder an einem Seitenaltar, sondern am Hauptaltar. Eine weitere ist für den 26. Februar, den Sonntag Quinquagesima angesetzt. Ob und wie es weitergeht, ist abzuwarten. Das gilt auch für die Teilnehmerzahlen. Beim ersten Mal waren etwa 250 Gläubige zur Messe gekommen, viele davon, aber bei weitem nicht ausschließlich zur Messe ihrer Jugend. Bilder und einen kurzen Bericht gibt es auf New Liturgical Movement.

Dann gibt es nach längerer Pause wieder einmal Erfreuliches aus Clear Creek zu berichten – der amerikanischen Gründung der am überlieferten Ritus festhaltenden Benediktiner von Fontgombault und selbst seit 2010 Abtei eigenen Rechts. Faszinierend zu beobachten war über die Jahre hin die Entwicklung der Klosterkirche. Erst nicht viel mehr als eine Baracke, dann der Aushub einer enormen Baugrube. Dort entstand eine mit dem Niveau des Bodens abschließende Krypta, die den Mönchen seit einigen Jahren als Kirche dient. Gebaut wird nach Maßgabe der vorhandenen Mittel, d.h. Der eingehenden Spenden. Das scheint sich in den letzten Jahren recht erfreulich entwickelt zu haben. Am 2. Februar konnte die Abtei die Fertigstellung der Außenmauern von Apsis und Chorraum melden. Da ist es wohl nur eine Frage der Zeit – und des Geldes, versteht sich – bis Chorgebet und hl. Messe aus der Krypta in den oberirdischen Bauteil umziehen können. Hier Bilder vom Abschluß der Bauarbeiten am Chor.

Der Bau und seine Erscheinungsbild, errichtet mit modernen Bauverfahren nach Vorbildern aus dem frühen Mittelalter, wirft ästhetische Fragen auf, mit denen wir uns ein ander Mal befassen wollen. Jetzt erst mal herzlichen Glückwunsch nach Oklahoma, Herzstück des Wilden Westens, ehedem vor allem prominent durch Billy the Kid und die letzten Feldzüge gegen die Indianer.

Erfreulich, wenn auch nur ein Randgebiet betreffend, der Bericht in New Liturgical Movement über den an einigen Orten wieder aufgenommenen außerliturgischen Brauch, zum Sonntag Septuagesima feierlich das „Alleluja“ zu beerdigen, das mit diesem Tag bis zur Osternacht seinen Platz in Ordinarium und Offizium räumen muß. Umso glänzender ist dann die noch einmal feierlicher ins Bild gesetzte Wiederauferstehung zu Ostern. Liturgie ist eben keine bloße Lehrstunde oder gottesdienstliche Verrichtung, sondern auch ein alle Sinne und Emotionen ansprechendes Erlebnis – das nie begriffen und alle darauf gerichteten Elemente in Frömmigkeit und Liturgie zugunsten einer angeblich allein dem modernen Menschen gemäßen Nüchternheit abgeschafft zu haben, war vielleicht die verhängnisvollste Fehleinschätzung der Reformatoren von 1970. Umso begrüßenswerter, wenn einiges davon jetzt wieder zurückgeholt wird.

Erfreulich erscheinen auch zwei neue Auskünfte der Kommission Ecclesia dei, in denen deutlich gemacht wird, daß es 1. keiner Genehmigung des Ortsbischofs bedarf, um eine zusätzliche Messe im überlieferten Ritus in einer Gemeinde zu feiern, und 2. daß die Anforderungen, die der Bischof als Wahrer der liturgischen Ordnung an den Zelebranten bzw. eine an der überlieferten Form interessierte Gruppe stellen kann nicht willkürlich so hoch geschraubt werden können, daß solche Messen nicht stattfinden. Im Gegenteil: Die bestehenden Vorschriften machen deutlich, daß der Priester nicht mehr Latein können muß, als nötig, um die Texte sinngemäß vorzutragen, und für die teilnehmende Gruppe gibt es praktisch keine Mindestanforderungen hinsichtlich Zahl und Herkunft – auch Mitglieder aus Nachbargemeinden sind willkommen.

Aus den beiden von Fr. Zuhlsdorf wiedergegebenen Anfragen an Ecclesia die bzw. aus den darauf ergangenen Antworten wird noch etwas weiteres ersichtlich: Ecclesia Dei antwortet kurialer Tradition entsprechend möglichst präzise auf eingereichte „dubia“. D.h. Wenn jemand fragt, ob es erlaubt ist, mittwochs in einer diözesan anerkannten Privatkapelle die alte Messe zu zelebrieren, muß er damit rechnen, daß die Antwort lautet: Es ist erlaubt, mittwochs in einer Privatkapelle im überlieferten Ritus zu zelebrieren. Daraus kann man nicht schließen, daß eine solche Zelebration donnerstags in der Stadtpfarrkirche unzulässig wäre – danach war schließlich nicht gefragt. Von daher würden wir unseren Kommentar vom 5. Januar zu einer Antwort der Kommission heute nicht so kritisch formulieren.

In diesem Sinne: eine gute 8. Woche.

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