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Was kommt da auf uns zu? - II

Bild: ArchivNach aktuellem Stand der Informationen und Gerüchte zu den bevorstehenden Einschränkungen für den Gebrauch der überlieferten Liturgie plant der Vatikan ein zweistufiges Vorgehen. In einem ersten Schritt, der eher in Wochen als in Monaten erwartet wird, sollen die Regeln für den Gebrauch der Liturgie im Diözesanklerus und unter der Verantwortung der Ortsbischöfe neu gefasst werden. In einem zweiten Schritt, mit dem nicht vor dem Herbst gerechnet wird, sollen die Priestergemeinschaften des alten Ritus mit Nachdruck und erforderlichenfalls auch durch Zwangsmaßnahmen dazu aufgefordert werden, ihre Pastoral, ihr Gemeinschaftsleben und ihre Priesterausbildung an den „Vorgaben des II. Vatikanischen Konzils“ auszurichten.

Eine solche Zweiteilung erscheint der Sache nach logisch und auch unter kirchenpolitischen Gesichtspunkten vorteilhaft für die Kräfte, die den überlieferten Ritus und die überlieferte Lehre und Spiritualität zurückdrängen wollen. Die Dokumente von Summorum Pontificum – das sind das Motu Proprio selbst, dann der Begleitbrief an die Bischöfe und schließlich die erst mit 4 Jahren Verspätung 2011 erlassenen Ausführungsbestimmungen – befassen sich im Wesentlichen mit Regeln für den Klerus bzw. die Gläubigen in den Diözesen und nehmen nur in wenigen Sonderfällen (z.B. hinsichtlich der heiligen Weihen) Bezug auf Fragen der Praxis in den Gemeinschaften, die möglicherweise in deren Gründungsdokumenten noch nicht ausreichend geklärt worden waren.

Der Vorteil einer solchen Zweiteilung für den Kurialapparat bestünde vor allem darin, den zu erwartenden Widerspruch und Widerstand hinsichtlich der Betroffenheit und der Interessensituation aufzuspalten und zeitlich über einen längeren Zeitraum zu entzerren.

Was die erwarteten Regeln für den Diözesanklerus betrifft, so gibt es über das hinaus, was wir bereits hier und hier mitteilen konnten, keine substantiellen neuen Informationen. Die Bischöfe erhalten für ihre Priester sowie für die diözesanen Kirchen und Gemeinden praktisch die volle Oberhoheit hinsichtlich Ort, Zeit, Teilnehmerzahl und -kreis sowie die Zelebrationsweise der überlieferten Liturgie. Irgendwelche eigenständigen oder gar einklagbaren Rechte für Klerus und Gläubige sind anscheinend nicht vorgesehen. Ob es – außer der hl. Messe – überhaupt noch Sakramentenspendungen in der überlieferten Form geben kann, ist ungewiss und wäre – Stichwort Kirchenbücher – in jedem Fall vom Wohlwollen des Ortsordinarius abhängig.

Hinsichtlich des Umgangs mit den Priestergemeinschaften, deren besonderes Charisma die Pflege der überlieferten Liturgie ist, liegen erst wenige Informationen vor. In Umrissen zeichnen sie folgendes Bild:

Hier geht es weiter Wie es heißt, sollen die Oberen der Gemeinschaften gleichzeitig mit der Promulgation der neuen Diözesanregeln ein Schreiben erhalten, das im Wesentlichen zwei Punkte enthält. Der erste Punkt wäre danach eine Aufforderung, bei der Umsetzung der zu erwartenden neuen Vorgaben voll mit den Bischöfen zu kooperieren und sich auf keine Versuche zu deren Umgehung oder Konterkarierung einzulassen.

Zum zweiten sollen die Schreiben die Ankündigung oder Einladung zu einer für den Herbst in Rom geplanten Zusammenkunft der Oberen enthalten, auf der ihnen neue Anweisungen für die Verwendung der überlieferten Liturgie in der Pastoral erteilt werden. Im Zentrum soll dabei die strenge Verpflichtung auf die Beschlüsse des II. vatikanischen Konzils stehen – soweit irgendjemand in Rom in der Lage ist, aus den vielfach mehrdeutigen und widersprüchlichen Texten dieses Konzils eine eindeutige „Beschlußlage“ herauszudestillieren, was bekanntlich in mehr als 50 Chaosjahren nach der Abschlußzeremonie nicht gelungen ist. Skatspieler wissen, wie so etwas endet: Ober sticht Unter. Denkbar wäre auch, nach der Neuregelung erwartungsgemäß „unterbeschäftigte“ Priester der Gemeinschaften für die Gemeindeseelsorge heranzuziehen – vermutlich nach Maßgabe der von den dortigen Liturgieausschüssen beschlossenen Vorgaben. Schließlich ist auch noch die Rede davon, daß auf dieser Zusammenkunft im Herbst Visitationen der Gemeinschaften angekündigt werden, die das Ziel haben, die Konzilstreue zu überprüfen. Nach den mehrfachen Seitenhieben des Papstes gegen angeblich rigide Formen von Frömmigkeit und Ausbildung in den Seminaren dürften die Seminare im Zentrum der römischen Aufmerksamkeit stehen.

Soweit also die bekanntlich stets fruchtbare römische Gerüchteküche. Noch ist nichts offiziell, aber die beschriebenen Einzelzüge ergeben ein durchaus plausibles Gesamtbild. Eine Diskussion darüber, wie die Gemeinden und Gemeinschaften der Tradition mit einer Neuregelung dieser Art umgehen sollten, ist erst sinnvoll, wenn die Dokumente vorliegen. Dagegen kann heute schon die Frage gestellt werden, wie die Betreiber dieses Rückfalls in die Zeit des widerwillig gewährten Indults ihr Vorgehen mit der Tatsache vereinbaren können und wollen, daß die im weiteren Sinne traditionsorientierten Gemeinden vor allem in den entwickelten westlichen Industrieländern vielfach die einzigen Inseln des Wachstums in der Wüste postkonziliarer Verwirrung darstellen. Dazu sind weitere Beiträge geplant.

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