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Wenn fliegende Fische heiraten

'Fliegender Fisch' (Exacatus) Cypselurus poecilopterus, Bild: Wikimedia - gemeinfreiMit putschistischer List drängt Merkel das Land – ein weiteres Mal – auf den vom Zentralkomitee des Zeitgeistes vorgegebenen Weg. Mit der „Öffnung der Ehe für alle“ verliert der Begriff der Ehe jede bestimmte Bedeutung und wird – wie „Hartz IV“ oder „doppelte Staatsbürgerschaft“ zu einem beliebig disponiblen Instrument der Sozial- und Klientelpolitik jeweiliger Machthaber. Überraschen kann diese Entwicklung nur diejenigen, die bisher der Illusion anhingen, das „christlich-demokratisch“ im Namen der immerwährenden Regierungspartei hätte irgend etwas zu besagen. Hat es natürlich nicht – dem grenzenlosen Willen zur Selbstermächtigung des Menschen (bzw. der zu seinem Vormund bestimmten Avantgarde) ist alles Verfügungsmasse; erforderlichenfalls auch Spielgeld der Tagespolitik. Montags geplaudert, Freitag das Grundgesetz umgestürzt – wir schaffen das.

Soviel zur Politik, die hier freilich weiterhin keine größere Rolle spielen soll als der Wetterbericht. Denn soviel ist klar: Natürlich kann weder "Honeckers Rache" Merkel noch die ganz große Koalition im Bundestag irgend etwas an dem ändern, was die Ehe ist und als was sie Gott eingesetzt und in Seele und Natur des Menschen befestigt hat: Die lebenslange Verbindung eines Mannes und einer Frau zum primären Zweck der Mitschöpfung, Weitergabe und Erhaltung des menschlichen Lebens auf der Erde. Nur wem daran nichts liegt, kann das auch nur in Frage stellen. Und jeder Versuch, daran per Abstimmung etwas zu ändern, ist aussichtslos. Auch „fliegende“ Fische bleiben Fische, die nur im Wasser überleben können.

Das heißt aber nicht, daß die nun bevorstehenden Veränderungen in Gesetz und Wortgebrauch für Christen ohne Bedeutung wären. Im Gegenteil. Sie sind zunächst sichtbarstes Zeichen für eine Entwicklung, vor der viele bisher krampfhaft die Augen verschließen wollten: Die Gesellschaft schneidet sich in atemberaubender Geschwindigkeit von ihren historischen und religiösen Wurzeln ab und begibt sich auf den Weg eines Neuheidentums, in dem nur noch ein Gebot gilt: Du sollst keine anderen Götter neben dir haben – so wie wir dich sehen und haben wollen, versteht sich.

Dieser neuen Staatsreligion werden in rasantem Tempo Altäre errichtet: Die Sprache wird umgeformt und streng reguliert (z.B. gegendert), der Raum des sag- und denkbaren wird ständig eingeschnürt. Ketzern wird der Zughang zum öffentlichen Raum mit Zensur der Medien (vor allem im Internet), wirtschaftlichem Druck (Kauf- und Vertriebsboykotte) oder stumpfer Gewalt (Antifa-Aufmärsche) verwehrt. Mit der Umdefinierung von „Ehe“ erreicht dieser neue Totalitarismus nun ein Ausmaß, in dem man sich ihm kaum noch entziehen kann. Wer auf dem Weg zum Standesamt einem Paar von Bräutigam und Bräutigam begegnet, kann sich in seinen gesellschaftlichen und religiösen Grundüberzeugungen – sofern er welche hat – auf provokative Weise herausgefordert sehen. Viele mögen das mit antrainierter Gummiband-Toleranz abfedern. Für andere mag es mit ihrem Gewissen unvereinbar sein, sich einer Einrichtung zu unterwerfen und einem Ritual zu unterziehen, das sie als im Innern unheilbar verdorben erkennen. Lieber werden sie gesellschaftliche und finanzielle Nachteile auf sich nehmen, als ihr Körnchen Weihrauch auf dem Altar des Gottes „Ehe ist, was der Staat befiehlt“, zu opfern. Sie bleiben den Standesamt fern - der Ehe wegen.

Das führt zu interessanten Überlegungen.

Nach dem gegenwärtig geltenden Partikularrecht der katholischen Kirche in Deutschland dürfen Priester nur dann eine Trauung vornehmen, wenn die Heiratswilligen die Bescheinigung über eine bereits erfolgte standesamtliche Eheschließung vorlegen können. Das geht zurück auf eine Gesetzgebung im Zuge des Bismarckschen Kulturkampfes, die den Kirchen ihre frühere Funktion als alleiniger Notar der Personenstandsregister abnahm und dem Staat übertrug. Die Kirchen (und Synagogen) durften nur noch nachträglich absegnen, was der allmächtige Staat in seiner Weisheit bereits rechtsverbindlich gemacht hatte.

Das staatliche Verbot, Ehen ohne vorherige Eintragung beim Standesamt kirchlich zu schließen, wurde im Zug der allgemeinen Säkularisierung aller Lebensbereiche (und mit Rücksicht auf die Mohammedaner) mit dem 1. Januar 2009 aufgehoben. Die katholische Kirche in Deutschland hat allerdings aus alter Anhänglichkeit an die Staatsgewalt ihrerseits die entsprechenden Vorschriften nicht geändert. Daraus ergibt sich, daß ein Paar, das nicht dazu bereit wäre, dem staatlich pervertierten Ehebegriff durch Eintragung vor dem Standesamt seine Reverenz zu erweisen, auch vom Priester nicht getraut werden dürfte. Ein unhaltbarer Zustand.

Für die deutsche Bischofskonferenz, der im Blitzkrieg des „Ehe für alle“-Coups keine Chance gewährt wurde, ihre Stimme zur Geltung zu bringen, ergibt sich daraus eine interessante Möglichkeit: Wenn sie auch ihrerseits die Voraussetzung der standesamtlichen Eheeintragung für die Trauung vor Gott und den Menschen aufhebt, würde das ihren Standpunkt der Unaufgebbarkeit der Ehe als „Verbindung eines Mannes mit einer Frau“ zumindest auf symbolische Weise wirkungsvoll markieren. Mehr als eine solche Markierung ist im neuheidnischen Staat nicht zu erreichen. Ob die Kraft dazu ausreicht, bleibt abzuwarten.

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