50 Jahre Inter Oecumenici
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- 07. Oktober 2014
Vor 50 Jahren (genauer am 26. September 1964) erließ die Ritenkongregation zusammen mit dem Consilium zur Liturgiereform die Instruktion „Inter oecumenici, die die Liturgie und das Recht der römischen Kirche tiefgreifend veränderte. Als Termin für die Umsetzung wurde der 1. Fastensonntag des Jahres 1965 bestimmt.
Die Instruktion übertrug die Zuständigkeit für die Ordnung der Liturgie im Rahmen der allgemeinen Vorgaben den Ortsbischöfen bzw. den Bischofskonferenzen und erlaubte, auch die Weihbischöfe zu deren voll stimmberechtigten Mitgliedern zu berufen. Sie eröffnete weiterhin die Möglichkeit, da, wo kein Priester verfügbar ist, sonntägliche Wortgottesdienste unter der Leitung eines Diakons oder eines Laien zu feiern, dabei blieb offen, ob der Besuch eines solchen Wortgottesdienstes als Erfüllung der Sonntagspflicht gelten sollte.
Noch schwerwiegender war die allgemeine Erlaubnis zur Verwendung der Volkssprache in großen Teilen der Liturgie – nur der Canon Missae war generell ausgenommen; für einige andere Teile war die Genehmigung Roms einzuholen.
Für die Gestalt der Messfeier verfügte die Instruktion u.a. folgende Änderungen:
- Gebete, die von der Schola oder den Gläubigen vorgetragen werden, werden vom Priester nicht für sich gesprochen,
- Beim Stufengebet entfällt Psalm 42,
- Die Lesungen werden in Volkssprache und zum Volk hin vorgetragen, bei der Epistel hört der Zelebrant sitzend zu,
- Vor dem Offertorium können Fürbitten gesprochen werden
- Die Secret wird laut gesungen oder gesprochen,
- Die Mehrzahl der Kreuzzeichen und Kniebeugen während des Canon wird abgeschafft,
- Die Doxologie zum Abschluss des Kanons wird laut gesprochen
- Das Pater Noster kann von Priester und Volk gemeinsam laut gesprochen bzw. gesungen werden, der anschließende Embolismus bleibt dem Priester vorbehalten,
- Zur Spendung der hl. Kommunion wird die Formel ‚Corpus Christi‛ gesprochen,
- Das Schlußevangelium entfällt, die leoninischen Gebete werden abgeschafft,
- Das feierliche Hochamt kann ohne Subdiakon zelebriert werden, Bischöfe können statt des Pontifikalamtes eine einfache ‚gesungene Messe‛ feiern.
Bezüglich der anderen Sakramente und Sakramentalien traf die Instruktion unter anderem folgende Regelungen:
- Bei der Taufe den Wegfall der Exorzismen,
- Bei der Firmung im Rahmen der hl. Messe trägt der Bischof das Messgewand ,
- Die Trauung soll wenn irgend möglich innerhalb einer Messfeier und zwar zwischen Evangelium und Predigt vorgenommen werden.
Weitere Regelungen betrafen das Stundengebet – hier wurde insbesondere die Vollmacht der Oberen erweitert, vom Stundengebet zu dispensieren oder dort die Verwendung der Volkssprache zu gestatten.
Besondere Bedeutung kommt auch den Regelungen für die (Um)gestaltung des Kirchenraumes zu. Der Hochaltar soll von der Rückwand getrennt errichtet werden, so dass man leicht um ihn herumgehen und an ihm zum Volk hin zelebrieren kann. Er soll die „wirkliche Mitte“ des Raumes bilden, der sich von selbst die Aufmerksamkeit der ganzen versammelten Gemeinde zuwendet. Die Messe darf zum Volk hin gefeiert werden – auch dann, wenn ein kleiner, passender Tabernakel auf dem Altar steht. Mit Erlaubnis des Ordinarius kann die Eucharistie auch „an einer andern wirklich vornehmen und würdig hergerichteten Stelle“ aufbewahrt werden. Für die Verkündung des wortes werden ein oder mehrere Ambonen empfohlen, Schola, Chor und Orgel sollen so platziert werden, deutlich „als Teil der versammelten Gemeinde“ in Erscheinung treten. Insgesamt sollen Kirchen und Kapellen, liturgische Geräte und Gewänder den „Glanz der Schönheit einer echten christlichen Kunst, auch einer solchen der Gegenwart“ an sich tragen.
In ihren einleitenden Worten versäumt die Instruktion nicht den Hinweis auf die von der Reform zu erhoffenden Früchte: „Die Bischöfe und ihre priesterlichen Mitarbeiter sollen daher ihre gesamte Seelsorgsaufgabe, welche in der Liturgie ihre Mitte hat, von Tag zu Tag höher schätzen. Dann werden auch die Gläubigen durch eine vollkommene Teilnahme an den heiligen Feiern göttliches Leben in Fülle schöpfen; Sauerteig Christi und Salz der Erde geworden, werden sie dieses Leben verkünden und auf andere überströmen lassen.“
Eine nicht offizielle, aber zuverlässige Übersetzung der Instruktion ins Deutsche findet sich auf Kathpedia.