Liturgische Anarchie offiziell
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- 02. Mai 2017
Als Teilnehmer an einer Messfeier nach der neuen Ordnung hat man immer seltener Gelegenheit, das Hochgebet zu hören, mit dem die Kirche zweitausend Jahre lang ihre Liturgie gefeiert hat. Von wenigen Ausnahmen abgesehen verwenden die Zelebranten nur noch das sog. „Zweite Hochgebet“, zu dem Fr. Hunwicke vom Ordinariat unserer Lieben Frau von Walsingham heute auf seinem Blog das Folgende zu sagen hat:
(Papst Paul VI) hat hinsichtlich des Ersten Hochgebets eine gesetzgeberische Aussage getroffen, die er zu keinem der drei anderen Hochgebete gemacht hat: Dieses sei immer verwendbar (semper adhiberi potest). Das hat eine bedeutende Konsequenz. Es bedeutet, daß einem Priester, der sich dafür entschieden hat, ausschließlich das erste Hochgebet zu verwenden, nicht vorgeworfen werden kann, es fehle ihm am rechten kirchlichen Geist, weil er niemals eines der drei anderen zugelassenen verwende. Und wenn der gleiche Text feststellt, daß das Zweite Hochgebet am geeignetsten für Werktage sei, kann das nicht bedeuten, daß die Verwendung des Ersten Hochgebets dann unangemessen wäre. Die ausschließliche Verwendung des Ersten Hochgebets kann nicht gegen den Geist des Novus Ordo sein, weil die päpstliche Vorgabe eine solche Verwendung ausdrücklich vorsieht...
Die Instructio Generalis sieht überdies vor, daß der Canon Romanus für die Sonn- und Feiertage des Kirchenjahres, an Heiligenfesten, deren Namen im Canon vorkommen und an den Tagen, für die eigene Formeln im Communicantes und Hanc Igitur vorgesehen sind, vorzuziehen ist.
Das Jahr hat 32 Sonntage und nach meiner groben Schätzung 53 andere Tage, an denen die anderen genannten Bedingungen zutreffen. Demnach spricht der Gesetzgeber für ungefähr ein Drittel der Tage des Jahres und ganz unzweifelhaft für die Sonn- und gebotenen Feiertage eine deutliche Präferenz für die Verwendung des Canon Romanus aus.
Selbst wo ein Pfarrer der Ansicht ist, daß er nicht ad Orientem oder in lateinischer Sprache zelebrieren kann, könnte er doch wenigstens als erster Schritt den Canon Romanus regulär als Hochgebet verwenden. (…)
Soweit Fr. Hunwicke, der hier bewußt darüber hinweg sieht, daß rechtliche Vorgaben im seit 50 Jahren herrschenden Kirchenregiment nur noch geringe Bedeutung haben, wo und soweit sie die Abkehr von der Lehre und Tradition sowie die Unterordnung unter den Modernismus entgegenstehen. In England könnte er mit seinem Aufruf vielleicht sogar noch durchdringen. In Deutschland wohl kaum - hier hat das neue „Gotteslob“, in dem überhaupt nur noch das zweite Hochgebet enthalten ist, klar gemacht, daß die Mißachtung des geltenden Rechts nicht Mißbrauch modernistischer Eiferer auf individueller Ebene, sondern offizielle Linie ist.