„Das Kollektiv stärken!“
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- 30. Juni 2017
In Rom kursiert als Entwurf der Kleruskongregation ein Dokument, nach denen die Bergoglianer die in Rom in Kollegien tätigen Priester künftig verpflichten wollen, die hl. Messe nur noch als Konzelebration zu feiern. Dabei geht es nicht um die Priester geistlicher Gemeinschaften, sondern um die Angehörigen funktionaler Einheiten wie Hochschulen, Seinare oder andere kirchliche Behörden und Verwaltungen. Diese „Kollektive der geistlichen Arbeit“ sollen - erforderlichenfalls auch mehrere pro Tag - verbindliche Konzelebrationstermine festsetzen, damit wirklich jeder teilnehmen kann. Roberto de Mattei zitiert und kommentiert das umfangreiche „geleakten“ Papier in einem Artikel, der inzwischen auch in deutscher Sprache vorliegt.
„Es ist empfehlenswert, daß die Priester generell an der eucharistischen Konzelebration an den im Kolleg vorgesehenen Zeiten teilnehmen können, indem die gemeinschaftliche Zelebration immer der individuellen vorgezogen wird. In diesem Sinn könnten die Kollegien mit einer ansehnlichen Zahl dort untergebrachter Priester die Eucharistische Zelebration zu 2 oder 3 unterschiedlichen Zeiten am Tag festlegen, damit es jedem nach seinen persönlichen, akademischen oder pastoralen Bedürfnissen ermöglicht wird, daran teilzunehmen.
Wenn die im Kolleg wohnenden Priester wegen besonderer Umstände nicht zu den vorgesehenen Zeiten an der Konzelebration teilnehmen können, haben sie immer zu einer anderen, geeigneteren Zeit die gemeinsame Zelebration vorzuziehen.“
Diese Vorgaben widersprechen eindeutig dem geltenden Kirchenrecht, in dessen Canon 902 es unmißverständlich heißt:
„Priester können die Eucharistie in Konzelebration feiern; den einzelnen aber bleibt die Freiheit unbenommen, die Eucharistie einzeln zu feiern“
Freilich haben geltende Gesetze die Bergoglianer noch nie daran gehindert, eine dagegen verstoßende Praxis einzuführen oder gut zu heißen - ohne den Gesetzestext selbst zu ändern. Und natürlich wäre eine Gesetzesänderung mit Unterstützung des Papstes ebenfalls jederzeit möglich. Denn die Dokumente der Kleruskongregation beziehen sich zwar zunächst auf die Priesterkollektive Roms - er ist aber offensichtlich darauf angelegt, die ganze Kirche zu beeinflussen.
Der Kampf gegen die von Luther als „Winkelmesse“ („Winkel“ = „Bude, kleiner Laden“) verspottete Einzelzelebration hat bei den „Reformatoren“ und Kirchenverderbern der letzten Jahrhunderte eine lange Tradition. Das hl. Messopfer als Ort, an der die Erlösungsgnade Christi den Menschen in ganz besonderer Weise und in besonderem Umfang zu teil wird - so lehrt es die Kirche seit ihren Anfängen - ist ihrem auf die Welt und den Menschen gerichteten Denken ein Gräuel. Wieweit sich der Vorstoß der Kleruskongragation theologisch in diese Tradition einordnet, wird erst zu klären sein, wenn die Vorgaben in verbindlicher Form vorliegen. Was bisher bekannt geworden ist, muß jedoch schwerste Bedenken hervorrufen.
Die Begründungen des Entwurfs – soweit sie bisher bekannt sind – nehmen überwiegend die Perspektive der „Priestergemeinschaften“ ein. Dieses Kollektiv zu stärken und den Gemeinschaftsgeist zu vertiefen steht ganz eindeutig im Zentrum:
Effektiv sind die täglichen Beziehungen, die jeden Tag und für Jahre im selben Römischen Kolleg geteilt werden, eine wichtige Erfahrung auf dem Berufungsweg eines jeden Priesters. Durch diese Vermittlung werden brüderliche Bindungen und ein Band der Gemeinschaft zwischen Priestern verschiedener Diözesen und Nationen geschaffen, die einen sakramentalen Ausdruck in der eucharistischen Konzelebration finden.
Natürlich garantiert das Sich-Entfernen für eine verhältnismäßig lange Zeit aus der eigenen Diözese, in der man inkardiniert ist, und von der pastoralen Aufgabe nicht nur eine intellektuelle Vorbereitung, sondern bietet vor allem die Gelegenheit, zugleich eine intensive Zeit der permanenten, integralen Formung zu erleben. Unter diesem Blickwinkel bietet das gemeinsame Leben in den Priesterkollegien diese gegenüber der Vergangenheit wahrscheinlich neue Form der priesterlichen Brüderlichkeit. Die Kolleg-Erfahrung stellt eine Gelegenheit für eine fruchtbare Zelebration der Eucharistie durch die Priester dar.
Damit macht die Kleruskongregation die Feier des hl. Messopfers zum Mittel für einen dem Wesen nach überwiegend irdischen Zweck. Es geht um eine Gemeinschaft, eben das Kollektiv – und die Messfeier ist dann nur noch dessen „sakramentaler Ausdruck“. Was daran noch „sakramental“ in dem Sinne, wie es die Kirche immer hat hat, sein soll, ist schwer zu erkennen.