Konzelebration: Kann, aber muß nicht
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- 07. März 2022
Fr. John Hunwicke schreibt heute auf Mutual Enrichment.
Es ist kein Geheimnis, daß einige Bischöfe und Kreise von Liturgikern ganz begeistert von der Vorstellung sind, daß Priester, die sich dem Usus Authenticus des Römischen Ritus verpflichtet sehen, dazu gezwungen werden sollten, als Zeichen der communio mit ihrem Bischof am Gründonnerstag zu konzelebrieren.
Ich persönlich habe keinen prinzipiellen Einwand, dagegen, das zu tun – ich bin tatsächlich durchaus dafür und halte es für angemessen. (Ich wäre nur froh, wenn wir den Teil mit der ‚Erneuerung der Gelübde‘ los würden) Aber um meine persönlichen Vorlieben geht es nicht.
Louis Bouyer war einer der einflußreichsten liturgischen Autoren der Zeit vor und während dem Konzil, und in der Zeit nach dem Konzil war er auch selbst an der Abfassung von Entwürfen beteiligt. Im Jahr 1954 hatte er „Leben und Liturgie“ geschrieben, das 1956 auf Englisch herauskam. Dieses Buch ist meiner Ansicht nach auch heute noch lesenswert – nicht zuletzt, weil die Ansichten, die er einnimmt oder zurückweist, nicht immer denen gelegen kommen, die sich selbst als „Denker im Geist des II. Vatikanums“ betrachten.
Allgemein gesehen spricht sich Bouyer für die Konzelebration aus: „Es ist sicher eine berechtigte Hoffnung, daß die Praxis der Konzelebration im Westen ebenso großzügig gestattet wird wie im Osten“.
Aber er stellt auch fest, daß die Konzelebration ganz sicher „keine ursprüngliche Form“ darstellt. Und er spricht sich für einen liturgischen Brauch aus, „der auch im Westen immer noch zulässig ist und noch älter ist als die Konzelebration und vielleicht auch eine noch tiefere Bedeutung ausdrückt. (Hervorhebungen Fr. Hunwicke) Für Bouyer zeigt sich die wesentliche Einheit der Liturgie „vielleicht am deutlichsten beim ursprünglichsten Typ der Messfeier, nämlich dann, wenn nur der Bischof oder sein Beauftragter das prex sacerdotalis spricht.
Von daher wäre also die Praxis (einiger Priester der Petrusbruderschaft und anderer) von der ich gehört habe, nämlich der Chrisam-Messe in choro beizuwohnen, aber nicht zu konzelebrieren, nach Ansicht von Bouyer noch ursprünglicher und theologisch bzw. liturgisch vorzuziehen.
Jeder sollte sich dessen bewußt sein, daß das II. Vatikanum an keiner Stelle die Konzelebration zwingend vorgeschrieben hat.
Wenn jemand behauptet, das II Vatikanum hätte in irgendeinem Zusammenhang die Konzelebration vorgeschrieben, dann lügt er. Tatsächlich hat das II. Vatikanum ausdrücklich festgehalten, daß jeder Priester das Recht hat, nicht zur Konzelebration verpflichtet zu werden. (Sacrosanctum Concilium 57 2,2)
Wenn also irgend ein Bischof von einem Priester die Konzelebration verlangen wollte oder diese zur Voraussetzung für seine pastorale oder kanonische Gunst machen wollte, so wäre dieser Bischof demzufolge ein Lügner.
Meiner Ansicht nach liegt es auf der Hand, daß diejenigen, die großen Wert darauf legen, daß ihre Priester mit ihnen bei der chrisam-Messe oder zu anderen Gelegenheiten konzelebrieren, dabei nicht von echten und gut begründeten theologischen Grundsätzen motiviert sind.
Ich kann kaum umhin, darin (sollte es denn geschehen) etwas anderes zu sehen als einen Akt grober Einschüchterung (bullying) durch einen Vorgesetzten, durch den eine kleine mißliebige Minderheit offentlich gedemütigt wird, indem man sie zwingt, sich demütigt einem Mobber (bully) – oder seiner bevorzugten Schwiegertochter – zu unterwerfen.
Nicht nett, so was.